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INNEN/373: Warn- und Meldeverbund zur Ausweisung Terrorismusverdächtiger (BMi)


Bundesministeriums des Innern - Pressemitteilung vom 19. April 2007

JI-Rat beschließt Warn- und Meldeverbund zur Ausweisung Terrorismusverdächtiger


Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat heute in Luxemburg die Einrichtung eines gegenseitigen Informationsmechanismus zu Drittstaatsangehörigen beschlossen, die durch einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Aufrufen zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt ausgewiesen wurden.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble begrüßte den Beschluss und betonte:

"Das vereinbarte Warnsystem schafft für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich gegenseitig frühzeitig über bereits ausgewiesene sicherheitsrelevante Drittstaatsangehörige zu informieren. Dies ist besonders in den Fällen relevant, in denen ein Mitgliedstaat eine Person ausweist, diese aber - etwa wegen laufender Gerichtsverfahren - noch nicht sofort in ihren Herkunftsstaat abschieben kann. Der heute vereinbarte Informationsaustausch stellt nunmehr sicher, dass jeder Mitgliedstaat, der eine solche Information erhält, rechtzeitig eventuell notwendige eigene Sicherheitsvorkehrungen treffen kann.

Sowohl die Ausweisungsentscheidung als auch die Weitergabe der Information basieren auf bestehenden nationalen Rechtsgrundlagen. Zur Übermittlung der Daten werden bereits eingerichtete, sichere Informationssysteme genutzt. Wir schaffen also mit unserer Entscheidung weder neue Datenbanken noch Netzwerke.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sieht die Einrichtung des Warnsystems als wichtigen Beitrag zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus."

Der Entschließungsentwurf, der der heutigen Entscheidung der Justiz- und Innenminister zur Einrichtung des gegenseitigen Warnsystems zu Grunde liegt, geht auf eine Initiative der französischen Regierung aus dem letzten Jahr zurück. Die deutsche Ratspräsidentschaft konnte die Verhandlungen nunmehr erfolgreich abschließen. Bereits die Aktionspläne der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen sehen die Schaffung eines entsprechenden Informationsmechanismus vor.

Zusätzlich zum nun eingerichteten Warnsystem besteht bereits auf Grund des gemeinsamen Schengener Regelwerks die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige auch zur Einreiseverweigerung europaweit auszuschreiben. Der neue Warnmechanismus ergänzt diese Möglichkeit aber gerade für Fälle, in denen eine solche Ausschreibung noch nicht möglich ist.

Das Vorhaben liegt insgesamt ganz auf der Linie der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die gerade im Bereich der Innenpolitik Maßnahmen zur Verstärkung der praktischen Zusammenarbeit in den Vordergrund stellt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. April 2007
Bundesministerium des Innern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2007