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INNEN/413: Europäischer Flüchtlingsfonds 2008-2013 - Malta (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 7. November 2008

Europäischer Flüchtlingsfonds 2008-2013 - Malta


Die Kommission hat kürzlich das von Malta im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds vorgelegte Mehrjahresprogramm 2007-2013 über einen veranschlagten Betrag von 4,8 Mio. EUR zusammen mit dem Jahresprogramm 2008 genehmigt.

Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Kommissionsvizepräsident Jacques BARROT begrüßte die Genehmigung des ersten Mehrjahresprogramms zur Umsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds. "Der Start dieses Mehrjahresprogramms ist Ausdruck der finanziellen Solidarität der Europäischen Union mit einem Mitgliedstaat wie Malta, der in diesem Bereich mit großen Herausforderungen konfrontiert ist".


Malta hat sich dafür entschieden, den Schwerpunkt auf die drei strategischen Prioritäten des Fonds zu legen:

A. Anwendung der asylrechtlichen Grundsätze und Maßnahmen der Gemeinschaft auch in Bezug auf die Integrationsziele

B. Entwicklung von Vergleichsgrößen und Bewertungsmethoden zur Beurteilung und Verbesserung der Qualität der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz und zur Unterstützung der Verwaltung in ihren Bemühungen, den Herausforderungen gerecht zu werden, die mit einer intensiveren praktischen Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten verbunden sind

C. Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten besser zu verteilen.


Im Rahmen des Jahresprogramms 2008 werden in Malta u.a. folgende Projekte finanziert:

Bereitstellung grundlegender Dienste für die Verwaltung von Aufnahmezentren sowie Bereitstellung von Nahrungsmitteln und medizinischer Unterstützung für in diesen Zentren lebende Personen
Eigenverantwortlicher Ausbau der Infrastruktur und der Integrationsdienste für die Bewohner in dem offenen Aufnahmezentrum Marsa

Unter Berücksichtigung des im Sommer verzeichneten massiven Zustroms schutzsuchender Personen an den Küsten Maltas prüft die Kommission derzeit außerdem einen Soforthilfeantrag Maltas. Im Haushalt des EFF ist eine Finanzreserve von 10 Mio. EUR vorgesehen, um den Mitgliedstaaten, deren Aufnahmeeinrichtungen und Asylsysteme aufgrund eines plötzlichen massiven Zustroms von Menschen, die internationalen Schutz benötigen, stark beansprucht werden, bei der Bewältigung dieser besonderen Belastungssituation zu helfen.


Hintergrund:

Der Europäische Flüchtlingsfonds ist eines der vier Finanzinstrumente des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme", dessen Ziel eine gerechte Aufteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten ist, die sich aus der Einführung einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Umsetzung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik ergeben. Die drei anderen Fonds sind: der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, der Außengrenzenfonds und der Europäische Rückkehrfonds.

Der Europäische Flüchtlingsfonds ist Ausdruck der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und erfordert Mechanismen, die eine ausgewogene Verteilung der Belastungen auf die Mitgliedstaaten fördern sollen.


Konkret unterstützt er die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen,

Flüchtlingen, Vertriebenen und Personen, die subsidiären Schutz genießen, Aufnahmebedingungen zu gewähren
Personen zu integrieren, deren Aufenthalt in einem bestimmten Mitgliedstaat dauerhaft und beständig ist
gerechte und wirksame Asylverfahren anzuwenden und bewährte Praktiken im Asylbereich zu fördern, damit die Rechte der Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, gewahrt werden und die Asylsysteme der Mitgliedstaaten effizient arbeiten können
den Aufbau von Kapazitäten für die Asylsysteme im Allgemeinen zu unterstützen
den Flüchtlingen und Vertriebenen, die dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge für eine Neuansiedlung in Frage kommen, in ihrem Hoheitsgebiet dauerhafte Lösungen zu bieten.

Außerdem werden aus dem Fonds zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarte freiwillige Lastenteilungsmaßnahmen gefördert, in deren Rahmen Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat mit gleichwertigem Schutzniveau überstellt werden.


Für die Jahre 2008-2013 beträgt das Gesamtbudget dieses Fonds 628 Mio. EUR, die sich wie folgt verteilen:

90 % werden den Mitgliedstaaten zugewiesen. Der Verteilungsschlüssel ist Ausdruck der Solidarität und richtet sich nach der Anzahl der aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen.
10 % werden von der Kommission direkt verwaltet und für Gemeinschaftsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf der Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten verwendet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinschaftsmaßnahmen 2008 wird Anfang 2009 veröffentlicht.

Informationen zum Europäischen Flüchtlingsfonds sind unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/refugee/funding_refugee_en.htm

Weitere Informationen über die Tätigkeit von Vizepräsident Barrot finden Sie auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/index_de.htm


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1658, 07.11.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2008