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INNEN/534: Flüchtlingsgipfel - Leere Versprechungen und Irreführung der Öffentlichkeit (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 29. August 2017

PRO ASYL zum Flüchtlingsgipfel in Versailles

PRO ASYL: Leere Versprechungen und Irreführung der Öffentlichkeit


Die Ergebnisse des gestrigen Flüchtlingsgipfels hält PRO ASYL für eine Irreführung der Öffentlichkeit, der suggeriert werden soll, das System des Flüchtlingsschutzes müsse zerstört werden, damit Flüchtlinge gerettet werden.

Deutlicher als Frankreichs Präsident Macron, einer der europäischen Big Four in der Flüchtlingsfrage, kann man es nicht formulieren: »Über Asylfragen wird künftig in Afrika entschieden.« Garantieren kann die EU auf einem anderen Kontinent aber gar nichts. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt: »Das individuelle Recht auf Asyl in Europa soll unerreichbar werden, während gleichzeitig Waffen und Geld zur Flüchtlingsabwehr an afrikanische Staaten geliefert werden. Auch die brutalsten Haftlager werden zu Schutzzonen umgedeutet. Unter menschenunwürdigen Bedingungen kann es aber keine fairen Asylverfahren geben, in denen Menschen ihre individuellen Fluchtgründe offenbaren können.«

Es soll stattdessen eine diffuse Asyl-Vorauswahl nach dubiosen Kriterien geben. Die so Handverlesenen sollen angeblich im Rahmen sogenannter Resettlement-Programme dann - freiwillig - aus dem Ausland aufgenommen werden. Eine Bereitschaft hierfür in einer relevanten Größenordnung ist jedoch nicht in Sicht. Nicht einmal die großen Gipfelteilnehmer gestern haben eine konkrete Zahl von Flüchtlingen genannt, die sie aufnehmen wollen.

Auch bei den anderen EU-Staaten fehlt die Bereitschaft für Flüchtlingsaufnahme in einer nennenswerten Größenordnung. Nachdem die USA aus dem Resettlement-Programm aussteigen, wird die Lücke zwischen den Aufnahmeplätzen und dem eigentlichen Bedarf noch größer werden. Die freiwillige Aufnahme aus dem Ausland im Rahmen eines sogenannten Resettlement-Programms der UN ist zwar dringend erforderlich. Sie ersetzt aber nicht das individuelle Recht auf Asyl, sondern kann es in bestimmten Situationen ergänzen.

Das individuelle Asylrecht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention ist nicht ersetzbar. Nur dieses garantiert Asylsuchenden individuelle Rechte, notfalls auch gegen Staaten, die sich der Verantwortung im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts und der EMRK entziehen wollen.

Das Gipfelergebnis zeigt, dass Deutschland gemeinsam mit der EU gegen die Verpflichtungen von Flüchtlings- und Menschenrechten agiert. Ein Kontinent ist dabei, sich der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zu entziehen - und dabei seine eigenen Grundwerte aufzugeben.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 29. August 2017
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2017

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