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MELDUNG/039: Bundestag nimmt Mitgestaltungsmöglichkeit für EU-Gesetzgebung kaum wahr (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 27. Januar 2016 / Politik & Recht

Bundestag nimmt Mitgestaltungsmöglichkeit für EU-Gesetzgebung kaum wahr


Laut einer Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) nehmen die nationalen Parlamente von ihrem Recht zur Einmischung im Gesetzgebungsprozess der viel zu wenig gebrauch. Besonders Deutschland hält sich stark zurück.

Die nationalen Parlamente können Gesetzesvorschläge der EU-Kommission rügen, wenn sie eine Kompetenzüberschreitung sehen (Subsidiaritätsrüge). Dies wird jedoch nur in 1,6 Prozent der Fälle tatsächlich genutzt.

Die Kommission ist zur Überprüfung ihrer Richtlinie gezwungen, wenn ein Drittel der nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge aussprechen.

Obwohl hierzulande die Kritik an der Überregulierung in Brüssel groß ist, hat der deutsche Bundestag zwischen 2010 bis 2014 lediglich drei Mal eine Richtlinie beanstandet. Schweden hingegen hat beispielsweise jeden zehnten Kommissionsvorschlag gerügt.

Der Konvent für Deutschland, ein unabhängiges Politikberatungsgremium, fordert nun von den deutschen Parlamentariern ihr Mitspracherecht innerhalb der EU ernster zu nehmen.

Die DNR EU-Koordination hat einen Steckbrief zu den Kompetenzen von Bundesrat und Bundestag in der EU-Gesetzgebung erstellt. [as]


CEP
http://www.cep.eu/de/cep-aktuell-archiv/artikel/bundestag-mischt-sich-zu-wenig-in-eu-politik-ein.html

Steckbrief
http://www.eu-koordination.de/PDF/steckbrief-nationale-parlamente.pdf

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Quelle:
EU-News, 27.01.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2016

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