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MEDIEN/014: EU-Medienminister einigen sich auf EU-Fernsehrichtlinie (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Pressemitteilung vom 24. Mai 2007

EU-Ratspräsidentschaft

EU-Medienminister einigen sich auf EU-Fernsehrichtlinie


Die EU-Medienminister haben sich in Brüssel auf einen Gemeinsamen Standpunkt zur Revision der Fernsehrichtlinie geeinigt.

Staatsminister Bernd Neumann, der die Verhandlungen für die deutsche Ratspräsidentschaft geleitet hat, sagte hierzu: Es ist ein wichtiger Tag für das Fernsehen und die neuen audiovisuellen Mediendienste in Europa. Mit der neuen Richtlinie gestalten wir einen stabilen europäischen Regelungsrahmen, der das Wachstum dieser Branche wirksam unterstützen wird. Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird anerkannt. Gleichzeitig sichert sie zentrale Elemente unserer demokratischen Gesellschaft wie Jugendschutz, Schutz der Menschenwürde, kulturellen Reichtum und Meinungs- und Informationsvielfalt - und zwar in allen audiovisuellen Medienangeboten. Ich freue mich, dass dieses Kernstück der europäischen Medienlandschaft unter deutscher Ratspräsidentschaft unter Dach und Fach gebracht werden konnte. In einer gemeinsamen Anstrengung ist es gelungen, die besten Elemente aus den Vorschlägen von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat zu vereinigen.

Für Deutschland war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass unser hoher Jugendschutzstandard durch die Möglichkeit, die Weiterverbreitung bei offensichtlichen, ernsthaften und schwerwiegenden Verstößen einzuschränken, gesichert und das Instrument der Sperrverfügung der e-commerce Richtlinie für Abrufdienste übernommen wird, so Staatsminister Bernd Neumann zu einer der zentralen Regelungen der Richtlinie.

Die quantitativen Werberegelungen werden auf ein Mindestmaß begrenzt und flexibler gestaltet. Bernd Neumann: Die tägliche Werbezeitbegrenzung wird aufgehoben und die stündliche vereinfacht. Dies bietet den privaten Fernsehanbietern eine sichere Basis für ihre zukünftigen Aktivitäten und damit den Zuschauern ein breites werbefinanziertes Informations- und Unterhaltungsangebot.

Was die Produktplatzierung angeht, so konnte sich Deutschland mit seiner Forderung nach einem Totalverbot leider nicht ganz durchsetzen. Die Mehrheiten in Europa waren andere, so Staatsminister Bernd Neumann. Aber wir haben einen Kompromiss gefunden, der den Verbraucher durch klare Kennzeichnungsverpflichtungen schützt und die redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet. In Kinderprogrammen ist Produktplazierung verboten. Der Richtlinientext stellt außerdem klar, dass Themenplatzierung grundsätzlich verboten ist und verboten bleibt, erklärte Neumann.

Die Richtlinie sieht weiter den Schutz von Kindern vor Werbung für ungesunde Lebensmittel vor. Die Regelungen nehmen die werbetreibende Wirtschaft wie auch die Diensteanbieter in die Verantwortung. Mit der neuen Richtlinie soll zudem der Zugang von Hör- und Sehgeschädigten zu den Programmen verbessert werden.

Eine Anpassung der bestehenden EU-Fernsehrichtlinie und damit dem geltenden Rechtsrahmen war in Anbetracht der neuen Übertragungstechniken notwendig geworden, um optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für die europäischen Unternehmen und Dienste im Bereich der audiovisuellen Medien sowie die Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sicherzustellen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Mai 2007
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2007