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MELDUNG/022: Wie gut hält die EU das Subsidiaritätsprinzip ein? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Freitag, 20. Juli 2012 / Politik & Recht

Wie gut hält die EU das Subsidiaritätsprinzip ein?



Über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gibt es einen neuen Bericht der EU-Kommission. Der 19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" enthält eine Auswertung der aus den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten eingegangenen Stellungnahmen zu neuen EU-Gesetzen aus dem letzten Jahr.

Noch bevor ein Gesetz in EU-Ministerrat und -Parlament wirklich verhandelt wird, können nationale Parlamente seit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages prüfen, ob Subsisiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sind. Diese beiden Grundsätze der EU entscheiden, ob eine Maßnahme überhaupt auf EU-Ebene vorzuschlagen ist (Subsidiarität) und wenn ja, wie diese ausgestaltet wird (Verhältnismäßigkeit). Wenn eine bestimmte Menge an Einwendungen aus den EU-Mitgliedstaaten vorliegt, kann der Gerichtshof eingeschaltet werden, um die Rechtmäßigkeit eines von der EU-Kommission angenommenen Rechtsaktes zu überprüfen. Das ist allerdings bisher noch nicht vorgekommen. Mindestens 18 von 27 Stimmen aus den EU-Mitgliedstaaten müssen vorliegen, um das sogenannten Verfahren der "gelben Karte" anzuwenden.

Laut Bericht gingen 2011 bei der Kommission 64 begründete Stellungnahmen von nationalen Parlamenten ein, die 28 Kommissionsvorschläge - meiste aus den Bereichen Steuern, Landwirtschaft, Binnenmarkt und Justiz - betrafen. Das entspricht einer Zunahme um fast 75 Prozent im Vergleich zu 2010, in dem der Subsidiaritätskontrollmechanismus zum ersten Mal Anwendung fand.

Insgesamt hat die EU-Kommission im Jahr 2011 im Rahmen des breiter angelegten politischen Dialogs mit den nationalen Parlamenten 622 Stellungnahmen erhalten. Auch vom Europäischen Parlament gingen einige Stellungnahmen zum Subsidiaritätsprinzip ein (32 von insgesamt 12.000 Anfragen an die EU-Kommission). Insofern lautet das Fazit der EU-Kommission, dass die meisten nationalen Parlamente den Subsidiaritätskontrollmechanismus eher politisch anwenden, als dass tatsächlich begründete Stellungnahmen zur Subsidiarität eingehen. Die Folgenabschätzungen der Kommission blieben "das wichtigste Instrument, um Fragen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der prälegislativen Phase zu thematisieren". Der Ausschuss für Folgenabschätzungen habe hierbei eine Schlüsselrolle. Dass die eingereichten Meinungen durchaus kontrovers waren, kommentiert die EU-Kommission so: "Gleichzeitig gingen die Auffassungen der Organe und anderen Akteure in Fällen, in denen die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt wurde, zuweilen stark auseinander". In jedem Falle sei aber der Gesetzgebungsprozess dadurch transparenter geworden und die Vorschläge frühzeitiger öffentlich diskutiert worden, so die Kommission. [jg]

Bericht
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0373:FIN:DE:PDF

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Quelle:
EU-News, 20.07.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2012