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MELDUNG/058: CSU-Landesgruppen-Vorschlag, Flüchtlinge ohne gültige Papiere abzuweisen, rechtlich unzulässig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 7. Januar 2016

Statement von Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Mitglied des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Berlin (DAV). Die Forderung der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Flüchtlinge ohne gültige Papiere an der Grenze abzuweisen, ist nach geltendem Recht unzulässig.

Die Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raumes dürfen frei überschritten werden. Dies gilt auch für Opfer von Flucht und Vertreibung.

Die Forderung geht nicht nur an den rechtlichen Grundlagen des Schengen-Rechts vorbei. Sie berücksichtigt nicht die Gegebenheiten, unter denen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen. Der Erhalt von Ausweispapieren setzt eine gewisse staatliche Ordnung voraus. Diese ist in Bürgerkriegsländern häufig nicht gegeben. Außerdem sieht der Vorschlag nicht, dass Flüchtlinge in den meisten Fällen auf illegale Wege der Ausreise angewiesen sind. Denn sie können sich nicht an die verfolgenden staatlichen Behörden wenden, damit diese ihnen Reisedokumente für die Flucht nach Europa ausstellen. Eine legale Reisemöglichkeit mit Dokumenten und Ausweispapieren ist ihnen wegen der Fluchtursachen meist nicht möglich.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 53/16 vom 7. Januar 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2016

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