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MELDUNG/087: EuGH entscheidet richtig - Unternehmensmitbestimmung in Deutschland bleibt erhalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Juli 2017

EuGH entscheidet richtig: Unternehmensmitbestimmung in Deutschland bleibt erhalten


Berlin, 18.07.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit eines Kleinaktionärs gegen den Tourismus Konzern TUI AG. "Der Versuch, die Mitbestimmung über den Luxemburger Umweg auszuhebeln, ist gescheitert - die deutschen Regelungen sind unionsrechtskonform", betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gabriele Gröschl-Bahr am Dienstag (18. Juli 2017). Die deutsche Unternehmensmitbestimmung halte dem Europarecht Stand. Die Regelungen mit ihrer 40-jährigen Erfolgsgeschichte seien im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen.

Zuvor hatten die Richter des obersten europäischen Gerichts im Verfahren Erzberger ./. TUI AG endgültig klargestellt, dass das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Entsprechend hatte sich neben den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, Österreichs und der Niederlande auch die EU-Kommission in einer Stellungnahme geäußert.

Dem Kläger war es in dem Verfahren darum gegangen, den Aufsichtsrat des Touristikunternehmens ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner zu besetzen.

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Quelle:
Presseinformation vom 18.07.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2017

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