Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → RECHT

ZIVILRECHT/024: EU-Mahnverfahren und -Verfahren für geringfügige Forderungen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 12. Dezember 2008

Start für EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen


Das Europäische Mahnverfahren kann ab heute, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 europaweit genutzt werden. Formulare für diese Verfahren sind ab heute bzw. ab 1. Januar 2009 über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar:
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm.

"Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 12.12.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
http://www.bmj.bund.de
email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2008