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AGRAR/1372: Warnung vor überzogenen Anforderungen an Stallbauten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. April 2010

Europäischer Bauernverband warnt vor überzogenen Anforderungen an Stallbauten

EU-Parlament darf Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter nicht gefährden


Der Europäische Bauernverband COPA hat sich gegen zusätzliche Auflagen für tierhaltende Betriebe ausgesprochen. Anlass war ein vom Deutschen Bauernverband (DBV) und COPA initiiertes Gespräch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über die integrierte Vermeidung von Umweltverschmutzungen (IVU-Richtlinie). COPA Generalsekretär Pekka Pessonen machte deutlich, dass die Richtlinie in erster Linie auf große Industrieanlagen zugeschnitten sei. Daher führten viele Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe zu einem hohen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem von ihnen ausgehenden geringen Umweltrisiko stünde.

Mit besonderer Sorge erfüllt COPA die Vorgabe, Neu- und Umbauten von Ställen nur mit sehr aufwendigen Verfahren zur Zustandsfeststellung von Boden und Gewässer zuzulassen. Der zu erstellende Ausgangszustandsbericht wäre für den Bauherrn mit hohen Kosten verbunden, denen andererseits kein Mehrwert für die Umwelt entgegenstünde. Der DBV erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass das deutsche Baurecht bereits Rückbauverpflichtungen nach endgültiger Betriebseinstellung vorsieht, ein Bericht über den Ausgangszustand sei daher nicht erforderlich. Auch die in sehr kurzen Zeitintervallen geforderten neuen Überwachungs- und Berichtspflichten stellten das Gegenteil von Bürokratieabbau und Investitionsförderung dar, kritisierte COPA. Außerdem forderte COPA zu berücksichtigen, dass landwirtschaftliche Ställe keine Industrieanlagen mit kontrollierten Abluftströmen seien. Die neu geplanten Anforderungen an die Messung von Emissionen seien praktisch nicht erfüllbar. Dies gelte vor allem für Stallbauten, die "frei gelüftet" sind und hohe Tierschutzstandards erfüllen. Eine Messung von Emissionen sei nicht erforderlich, da durch die Festsetzung von Schwellenwerten für Tierplatzzahlen bereits ein hoher Umweltstandard gewährleistet sei, betonte auch der DBV.

COPA begrüßte, dass gerade durch das Europäische Parlament (EP) in erster Lesung bereits Verbesserungen erreicht werden konnten, die unbedingt beibehalten werden müssten. So sei es sachgerecht, dass Regelungen zur Ausbringung von Gülle und Jauche abgelehnt wurden, da es sich hierbei um landwirtschaftliche Tätigkeiten handele, die nicht unter den Anlagenbegriff der IVU-Richtlinie fallen. Auch begrüßte COPA, dass sich das EP gegen eine Änderung der Tierplatzzahlen ausgesprochen hat, ab der eine IVU-Genehmigung (umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz) erforderlich wird. Hierfür hatte sich auch der DBV intensiv eingesetzt.

COPA appellierte an die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, bei den weiteren Verhandlungen die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Tierhaltungsbetriebe in der EU im Auge zu behalten. Ende April wird der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes in zweiter Lesung über die IVU-Richtlinie abstimmen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. April 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2010