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AUSSENHANDEL/241: TiSA, der geheimnisvolle Zwilling des TTIP (UZ)


UZ - Unsere Zeit, Nr. 29 vom 18. Juli 2014
Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Was ist TiSA?

Der geheimnisvolle Zwilling des TTIP zielt auf öffentliche Dienstleistungen



Es sollte alles ganz geheim bleiben. Jahrelang.

Auf der ersten Seite des Verhandlungspapiers prangt ein Geheimvermerk: "Freigabe fünf Jahre nach Inkrafttreten des TiSA-Abkommens oder, wenn kein Abkommen in Kraft tritt, fünf Jahre nach Abschluss der Verhandlungen". Außerdem stand da, das Dokument müsse "vor unautorisierter Bekanntgabe geschützt" und deshalb "in einem verschlossenen oder gesicherten Gebäude, Raum oder Behälter verwahrt" werden.

Die Internet-Enthüllungsplattform "Wikileaks" machte den Erfindern einen Strich durch die Rechnung. Sie veröffentlichte am 19. Juni dieses Jahres einen Teil der geheimen Verhandlungsunterlagen.
(https://wikileaks.org/tisa-financial/)

Was da dokumentiert wurde, bestätigte, was vorher schon in einer Studie "TiSA contra öffentliche Dienste" dargestellt worden war, die am 28. April 2014 von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften "Public Services International" (PSI) veröffentlicht worden ist.
(http://www.world-psi.org/sites/default/files/documents/research/de_tisapaper_final_web.pdf).


KASTEN
PSI
www-world-psi-org

Die Internationale Dienstleistungsgewerkschaft PSI [Public Services International - Internationale der Öffentlichen Dienstleistungen - www.world-psi.org] ist der internationale Dachverband von 669 Dienstleistungsgewerkschaften in 154 Staaten der Welt mit mehr als 20 Millionen Mitgliedern, dem auch die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angehört.
(KASTEN-ENDE)

Um was geht es?

TiSA ist eine Abkürzung für "Trade in Services Agreement", zu deutsch "Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen".

Darüber verhandelt wird in einem selbsternannten Club von derzeit 50 Staaten unter Federführung von USA und EU.

Ziel ist die weitere "Öffnung der Dienstleistungsmärkte" für private Dienstleistungsunternehmen und ihre weltweite "freie Konkurrenz". Also eine umfassende weitere Liberalisierung und Deregulierung aller Arten von Dienstleistungen gemäß den Dogmen der neoliberalen Wirtschaftspolitik im Interesse Transnationaler Konzerne (TNK).

Verhandelt wird über die "Angleichung" bzw. Abschaffung von nationalstaatlichen Vorschriften, die von den einzelnen Staaten für die staatliche Regelung verschiedener Dienstleistungsbereiche erlassen worden sind (Genehmigungspflichten, Zulassungsvorschriften, Festlegungen zum Schutz von am Allgemeinwohl orientierten öffentlichen Diensten vor profitorientierten privaten Unternehmen u., ä.). Die global agierenden Dienstleistungskonzerne betrachten dies als "Handelshindernisse", deren Beseitigung angeblich einen gewaltigen Schub im Wirtschaftswachstum ermöglichen würde.

TiSA ist somit ein Zwillingsbruder des ebenfalls geheim verhandelten Abkommens über die "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" (TTIP) zwischen den USA und der EU (Stichwort Chlorhühnchen und Gen-Mais).

Während die TTIP alle Bereiche des Wirtschaftsaustauschs zwischen den USA und der EU einschließlich Investitionen betrifft, befasst sich TiSA speziell nur mit "Dienstleistungen", aber mit dem Ziel eines "plurilateralen" ("mehrseitigen") Abkommens, nicht nur zwischen USA und EU, sondern unter Einbeziehung weiterer Staaten.


Wer ist beteiligt?

Bisher gab es sieben vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Verhandlungsrunden, die erste vom 27. April - 3. Mai 2013, die letzte vom 23.-27. Juni 2014. Verhandlungsort ist die Botschaft Australiens in Genf.

Die Teilnehmer haben sich selbst mit aggressiver Dreistigkeit "really good friends of services" ("wirklich gute Freunde von Dienstleistungen") genannt.

USA und EU führen zusammen mit Australien den Vorsitz in den Verhandlungsrunden. Die EU verhandelt im Namen und mit Mandat ihrer 28 Mitgliedsstaaten.

Außerdem sind derzeit beteiligt: Chile, Costa Rica, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Kanada, Island, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein, die Türkei, Israel, Japan, Südkorea, Pakistan, Taiwan, Hongkong und Neuseeland.


Wessen Idee war TiSA?

Zuvor hatte es Verhandlungen zu dem gleichen Thema im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO gegeben, die ihren Hauptsitz gleichfalls in Genf hat. Die waren 2011 jedoch definitiv festgefahren, vor allem aufgrund von Widerständen aus Indien und anderen Entwicklungsländern.

Um diese "Blockade" aufzubrechen, drängten insbesondere die in der "Coalition of Services Industries" (CSI) zusammengeschlossenen US-Dienstleistungskonzerne auf die Fortsetzung der Verhandlungen außerhalb der WTO in einem kleineren Kreis von Willigen".

Zur CSI gehört die Creme der großen US-Dienstleistungskonzerne wie Microsoft, IBM, HP, Google, Oracle, JP Morgan Chase, Citigroup, AIG, American Council of Live Insurers, UPS, Walmart, Walt Disney u. a. m.

Auch die im "European Services Forum" (ESF) vereinigten europäischen Konzerne unterstützten das Vorhaben. Zum ESF gehören u. a. Unternehmen wie Deutsche Post, Deutsche Telekom und Siemens.


Welche Bereiche sind von TiSA betroffen?

Nach Abgaben aus verschiedenen Quellen ergibt sich folgende Übersicht (die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann):

  • Finanzdienstleistungen, Banken einschließlich Sparkassen, Kreditgeschäfte, Wertpapierhandel, Lebens-, Gesundheits- und andere Versicherungen
  • Informations- und Kommunikationsdienste einschließlich Telekommunikation, Telefonanbieter, Internet, e-Commerce, Telemedizin, Internetspiele, e-learning
  • Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • Energiedienstleistungen (Strom, Gas)
  • Gesundheitsdienste, Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeanstalten, Pflegedienste, medizinische Zentren
  • Handelsunternehmen, Einzelhandel, Kaufhäuser
  • Verkehrswesen einschließlich Eisenbahnen und Personennahverkehr
  • Post-, Kurier- Versand- und Auslieferdienste
  • Tourismus-Dienstleistungen
  • Seetransportdienste
  • Lufttransportdienste
  • Personaldienstleistungen, Arbeitskräftevermittlungen, freiberufliche Tätigkeit, juristische Dienste, Anwaltskanzleien, Tätigkeit im kulturellen Bereich
  • Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge, staatliche Fördermittel, öffentliche Unternehmen
  • Zeitweilige Einreise und Beschäftigung von firmenbeauftragten Arbeitskräften.


KASTEN

"Wer öffentliche Dienste als Handelsgüter ansieht, hat eine fundamental falsche Vorstellung von dem, was öffentliche Dienste leisten.

Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA), das zurzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit und außerhalb des WTO-Rahmens verhandelt wird, ist ein gezielter Versuch, den Profit der reichsten Unternehmen und Länder der Welt über die Interessen der Menschen zu stellen, die am stärksten auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind. Öffentliche Dienste sollen existenzwichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel in der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich. Sie sollen bezahlbar und universell verfügbar sein und nach Bedarf angeboten werden ...
Handelsabkommen fördern gezielt die Kommerzialisierung dieser Dienste und definieren Waren und Dienstleistungen nach ihrer Eignung, globalen Konzernen satte Gewinne in ihre Kassen zu spülen. Selbst die überzeugtesten Befürworter von Handelsabkommen geben zu, dass es in diesem gezinkten Spiel Gewinner und Verlierer gibt, die von vornherein feststehen. Die Gewinner sind im Allgemeinen wirtschaftskräftige Länder, die ihre Machtposition ungehindert ausspielen können; multinationale Unternehmen, die am besten aufgestellt sind und die neuen Marktzugänge gewinnbringend nutzen können; und eine gut situierte Kundschaft, die sich teure Auslandsimporte leisten kann. Die Verlierer sind meistens die ArbeitnehmerInnen, die den Verlust ihrer Arbeitsplätze und Lohnkürzungen hinnehmen müssen, die NutzerInnen öffentlicher Dienste und lokale kleine Unternehmen, die im Wettbewerb mit den multinationalen Unternehmen nicht bestehen können...
(Aus der Broschüre "TiSA contra öffentliche Dienste", herausgegeben von der internationalen Dienstleistungsgewerkschaft PSI)

*

Generalangriff auf öffentliche Dienste für den Profit

Die nachfolgende Darstellung will an einigen Beispielen verdeutlichen, um welche Inhalte es bei dem TiSA-Abkommen geht und welche Folgen es hätte.

Dies bietet allerdings nur einen begrenzten Einblick. Weitere beachtenswerte Aspekte und wirtschaftlich-soziale Auswirkungen können aus Platzgründen hier nicht behandelt werden.

Wir stützen uns bei der Darstellung weitgehend auf die Expertenstudie "TiSA contra öffentliche Dienste", die vom internationalen Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften PSI veröffentlicht worden ist. Sie wurde von den kanadischen Wissenschaftlern Scott Sinclair, Kanadisches Zentrum für Politische Alternativen, und Hadrian Mertins-Kirkwood, Institut für Politische Ökonomie, Carleton University/ Ottawa verfasst. Ihre Lektüre im Original ist, auch wenn man vielleicht nicht allen Argumentationsansätzen folgen mag, allen Interessierten zu empfehlen. Es gibt sie auch in deutscher Fassung (siehe Internet-Adresse im obigen Einleitungsartikel).


"Inländerbehandlung" und "Negativlistenansatz"

Nach TiSA muss jeder Staat im Namen der "Nichtdiskriminierung" von "Wettbewerbern" ausländische Firmen gleich behandeln wie einheimische Unternehmen ("Inländerbehandlung"). Das Prinzip soll automatisch und generell für alle Maßnahmen und Vorschriften (Zulassungsvoraussetzungen, Genehmigungsvorschriften, Qualitätsanforderungen) sowie für alle Sektoren des Dienstleistungsbereichs gelten, wenn nicht ausdrücklich Ausnahmen festgelegt wurden.

Das soll auch für staatliche Beihilfen gelten. Ausländische Konzerne müssten grundsätzlich die gleichen Subventionen bzw. "Vergünstigungen" wie einheimische erhalten. Zum Beispiel Fördermittel für Öko-Strom u. ä.

Das heißt, jede Art von Sondervorschriften zur Bevorzugung und Förderung öffentlicher Dienste, kommunaler oder staatlicher Unternehmen aus Gründen des Gemeinwohls wäre ausgeschlossen.

Es gilt der "Negativlistenansatz". Nur wenn ein Staat beim Abschluss des Abkommens für bestimmte Bereiche ausdrücklich Ausnahmen anmeldet und diese in einer "Negativliste" aufgelistet werden, sollen die generellen Liberalisierungsbestimmungen dafür nicht gelten. Was nicht aufgeführt ist, fällt automatisch unter die allgemeinen Bestimmungen - und sei es auch nur, weil beim Abschluss des Abkommens nicht daran gedacht wurde.


Stillstands- und die Ratchet-Klauseln gegen Rekommunalisierung

In das TiSA-Abkommen eingefügt werden sollen "Stillstands-" und "Ratchet-Klauseln".

Die "Stillstandsklausel" sieht vor, dass der einmal erreichte Stand der Liberalisierung von Dienstleistungen beibehalten werden muss und nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Die "Ratchet-Klausel" (ratchet = Sperrvorrichtung) enthält eine gleichartige Bestimmung für künftige Liberalisierungsmaßnahmen.

Wenn die Privatisierung öffentlicher Dienste oder Unternehmen also einmal beschlossen wurde, ist es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich, wieder zu einem öffentlichen Modell zurückzukehren. Eine "Rekommunalisierung" von ehemals kommunalen Einrichtungen (Stadtwerke, Abwasserkanäle, Kinderbetreuungseinrichtungen usw.), wie sie in letzter Zeit schon von zahlreichen Kommunen aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Privatisierung praktiziert wurde, wird damit unmöglich gemacht.

Die PSI-Studie betont dazu: "Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, dass eine Rekommunalisierung grundsätzlich zweckmäßig ist, sondern dass die Befugnisse zur Einrichtung neuer öffentlicher Dienste und zur Rückführung privatisierter Dienste in den öffentlichen Sektor grundlegende demokratische Freiheiten darstellen."

Mit TiSA ist für die beteiligten Staaten also auch ein weiterer Verzicht auf nationale Souveränitäts- und Parlamentsrechte verbunden.


Vorübergehender Aufenthalt ausländischer Arbeitskräfte

Nach TiSA wird es künftig grundsätzlich erlaubt, Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens in ein anderes Land zu entsenden, um dort Dienstleistungen zu erbringen (z. B. Pflegepersonal, Bauarbeiter, BeraterInnen, Experten, Facharbeiter). Das fällt unter den Begriff "Freizügigkeit natürlicher Personen".

Offen bleibt, ob für die Tätigkeit der Eingesetzten die Arbeits- und Sozialgesetze sowie die Tarifverträge des Landes gelten, in dem der Einsatz erfolgt, oder die des Herkunftslandes. Das "Herkunftslandprinzip" dürfte von den Konzernen gewünscht sein. Das heißt, die ausländischen Arbeitskräfte könnten als Konkurrenz und Streikbrecher gegen einheimische Arbeitskräfte missbraucht werden.

Zugleich ist vorgesehen, dass die in einem fremden Land eingesetzten Arbeitskräfte nicht auf Dauer in diesem Land arbeiten und leben, einen Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit des Einsatzlandes erwerben können. Nach Abschluss der Arbeiten oder Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen die Eingesetzten grundsätzlich in ihre Heimatländer zurückkehren. Dies macht sie vom guten Willen der "Arbeitgeber" abhängig.


Grenzüberschreitender Datenverkehr - Privatsphäre

Bei den TiSA-Verhandlungen ging es auch um "neue Disziplinen" im Internet, im elektronischen Handel und grenzübergreifenden Datenverkehr. Die US-Lobbyisten argumentierten, dass der "freie Datenaustausch" für die globalen Geschäftsaktivitäten unabdingbar sei und die Regierungen dazu bereits viel zu viele willkürliche und übertriebene Maßnahmen erlassen hätten. Dabei geht es natürlich in erster Linie um persönliche Nutzerdaten, Finanzinformationen, Cloud-Computing-Dienste u. ä. Mit anderen Worten: vom Schutz persönlicher Daten könnte nach Inkrafttreten des TiSA-Abkommens so gut wie keine Rede mehr sein.


KASTEN
"Das geplante TiSA ist ein Angriff auf das öffentliche Interesse, da es nicht sicherstellt, dass ausländische Investitionen in die Dienstleistungssektoren tatsächlich zu den öffentlichen Zielen und nachhaltigen Volkswirtschaften beitragen. Besonderes Misstrauen hegen wir hinsichtlich einer weiteren Aushöhlung lebenswichtiger Dienste in den Bereichen Gesundheitswesen und Sozialversicherung, Wasser- und Energieversorgung, Postdienste, Bildung, öffentlicher Personennahverkehr, Abwasserentsorgung und anderer Dienste, wenn diese Dienste privaten und ausländischen Konzernen überlassen werden, deren einzige Motivation der Gewinn ist und die nur denen zur Verfügung stehen, die Marktpreise zahlen können. Deshalb dürfen solche lebenswichtigen Dienste nicht Gegenstand von Verhandlungen sein, die hinter verschlossenen Türen und ohne Rechenschaftspflicht stattfinden".
(Aus einer von 350 zivilgesellschaftlichen Organisationen in aller Welt unterzeichneten Petition "Unsere Welt ist nicht zu verkaufen")
[OWINFS-Petition,
http://www.ourworldisnotforsale.org/en/signon/international-civil-societysends-letter-governments-opposing-proposed-trade-services-agreement]

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Quelle:
Unsere Zeit (UZ) - Zeitung der DKP, 46. Jahrgang, Nr. 29 vom 18. Juli 2014, Seite 12
Herausgeber: Parteivorstand der DKP
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014