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ENERGIE/104: Vorschläge der EU-Kommission gegen Manipulationen im Energiegroßhandel (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 8. Dezember 2010

Brüderle begrüßt Vorschläge der EU-Kommission gegen Manipulationen im Energiegroßhandel


Die Europäische Kommission hat heute einen Verordnungsvorschlag für Integrität und Transparenz der Energiemärkte vorgestellt. Ziel ist eine noch effektivere Verhinderung von Marktmissbrauch im Energiegroßhandel.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Ich begrüße, dass die Europäische Kommission hier aktiv wird. Es besteht Handlungsbedarf. Genau deshalb habe ich bereits die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt auf den Weg gebracht. Aber wir brauchen auch über Deutschland hinaus einheitliche europäische Spielregeln für den Energiehandel, um manipulative Handelspraktiken zu verhindern."

Die Pläne der EU-Kommission zielen vor allem auf zwei Aspekte ab: Zum einen sollen bestehende europäische Verbotslücken für manipulative Handelspraktiken geschlossen werden. Dies gilt beispielsweise für das Verbot des Insiderhandels im sog. Spotmarkt, also dem Teil des Großhandels, an dem kurzfristige Warengeschäfte abgeschlossen werden. Eine europäische Lösung ist hier besonders wichtig, weil einzelne nationale Verbote andernfalls durch eine Verlagerung der Energiehandelsplätze ins europäische Ausland umgangen werden könnten. Zum anderen soll mit der EU-Verordnung eine neue Aufsichtsarchitektur geschaffen werden, in deren Zentrum die EU-Regulierungsbehörde ACER stehen soll. Diese soll ihrerseits eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

Bundesminister Brüderle: "Auch die besten Regeln sind nur so gut wie ihre Durchsetzung. Deswegen ist eine effektive Aufsicht in diesem Bereich wichtig. Es kommt jetzt darauf an, dass europäische und mitgliedstaatliche Initiativen klug miteinander verzahnt werden. Die europäische Regelung muss deshalb Flexibilität für solche schlagkräftigen nationalen Modelle wie die Markttransparenzstelle gewährleisten. Wir werden uns im Rahmen der nunmehr anstehenden Ratssitzungen dafür einsetzen."

Die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt für den Großhandel mit Strom und Gas ist Teil der Sofortmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Umsetzung ihres Energiekonzepts beschlossen hat. Sie soll zeitnah eine transparente Preisbildung sichern und zu diesem Zweck zentral alle marktrelevanten Daten und Informationen erheben, sammeln und auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das geltende Recht hin prüfen.

Darüber hinaus untersucht das Bundeskartellamt derzeit im Rahmen einer sog. Sektoruntersuchung die Märkte für Stromerzeugung und Stromgroßhandel.

Weiterführende Informationen

Europäische Energiepolitik
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiepolitik/europaeische-energiepolitik,did=199222.html

Wettbewerb im Energiebereich
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiepolitik/wettbewerb-und-regulierung,did=326624.html

Bundeskartellamt (BKartA)
http://www.bundeskartellamt.de/


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 8. Dezember 2010
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2010