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MELDUNG/061: Keine Einschränkung des Streikrechts im Personenverkehr (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Februar 2014

Keine Einschränkung des Streikrechts im Personenverkehr



Berlin, 21.02.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, bei ihrer Beratung am kommenden Dienstag (25.2.) den Vorschlag zur Einschränkung des Streikrechts im Personenverkehr eindeutig abzulehnen.

Auf Vorschlag der Liberaldemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hat der konservative Berichterstatter Mathieu Grosch in seinem Bericht aufgenommen, dass im Falle von Streikmaßnahmen ein Mindestservice im Personenverkehr in den Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten sei. "Dieser Vorschlag zielt direkt gegen Gewerkschaften und ihr Grundrecht auf Arbeitskampf und würde internationale Abkommen auf Streikrecht der Internationalen Arbeitsorganisation IAO verletzen", warnte Christine Behle, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Fachbereich Verkehr, in Berlin.

Darüber hinaus soll der europäische Ordnungsrahmen für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) geändert werden. Durch Vorgabe, dass nur noch der wirtschaftlichste Weg zur Erbringung von Verkehrsleistungen zum Zuge kommen solle, würden die öffentlichen Betriebe massiv gefährdet. Der öffentliche Nahverkehr sei nicht nur wirtschaftlich zu führen, er müsse auch das Grundrecht auf Mobilität als Aufgabe der Daseinsvorsorge absichern, betonte Behle. Die Kommunen müssten das politische Gestaltungsrecht behalten dürfen, selbst zu entscheiden, ob sie den ÖPNV durch eigene Unternehmen erbringen lassen, so das ver.di-Vorstandsmitglied.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.02.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2014