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SOZIALES/016: Glos gegen fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 3. Juli 2008

Bundesminister Glos entschieden gegen eine fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie


Anlässlich des gestern von der Europäischen Kommission vorgelegten fünften Richtlinienentwurf zur Antidiskriminierung erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 wurden die bisherigen vier EU-Richtlinien zur Allgemeinen Gleichbehandlung umgesetzt und alle zur Diskussion stehenden Diskriminierungssachverhalte in Deutschland aufgegriffen. Der jetzt vorliegende fünfte Richtlinienentwurf geht weit über den bislang schon bestehenden Diskriminierungsschutz in Europa hinaus. Es steht zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen in Deutschland durch die geplanten Regelungen aus Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden. Als Bundesminister für Wirtschaft und Technologie spreche ich mich daher entschieden gegen den Richtlinienentwurf aus."

Bundesminister Glos weiter: "Das umfassende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat der Wirtschaft geschätzte Kosten von jährlich rd. 1,7 Mrd. Euro aufgebürdet. Die geplante fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie würde den ohnehin hohen Kostendruck auf die Wirtschaft noch mal nahezu unkalkulierbar erhöhen und weit über das Ziel hinausschießen. Schutz vor Diskriminierung ist wichtig und die deutsche Wirtschaft hat in diesem Feld bereits erhebliches geleistet, was Anerkennung verdient. Neue Maßnahmenpakete aus Brüssel, die letztlich mehr Schaden als Nutzen anrichten, halte ich für völlig überflüssig."

Die von der EU-Kommission geplante Richtlinie würde viele Bereiche des täglichen Umganges und der sozialen Kontakte der Menschen überregulieren und Freiräume unnötig einengen. Denkbar wäre zum Beispiel, dass jeder Gastwirt an der Ecke zukünftig seine Speisekarten auch in Blindenschrift und eine behindertengerechte Toilette vorhalten müsste. Gegebenfalls müssten mit hohem Kostenaufwand in Altbauten behindertengerechte Fahrstühle eingebaut werden. Oder bestimmte Wohnungsvermieter müssten möglicherweise penibel Buch führen, warum einzelne Mietinteressenten bei der Wohnungsvergabe nicht akzeptiert wurden.

Letztlich würde so ein unüberschaubarer Bereich von Sachverhalten quer durch alle nationalen Wirtschafts- und Sozialbereiche in das EU-Gemeinschaftsrecht überführt. Die Bundesregierung würde damit Entscheidungen, die bislang aus gutem Grunde national getroffen wurden und auf unsere nationalen Besonderheiten Rücksicht nehmen, ohne Not aus der Hand geben und sie der gesetzlichen Regelung auf europäischer Gemeinschaftsebene überlassen.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 3. Juli 2008
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2008