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TELEKOMMUNIKATION/035: Roaming-Beschluß - "Wir sind fast am Ziel" (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 23. Mai 2007

Glos: "Der heutige Beschluss des Europäischen Parlaments zu Roaming bedeutet: Wir sind fast am Ziel"


Heute hat das Europäische Parlament dem Entwurf einer Verordnung zur Senkung der Kosten von Handy-Telefonaten im EU-Ausland zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, dazu: "Die deutsche Präsidentschaft begrüßt nachdrücklich, dass das Plenum heute den in intensiven Verhandlungen der Präsidentschaft, der Kommission und des Europäischen Parlaments gefundenen Kompromiss bestätigt hat. Der deutsche Vorsitz hatte sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, im 1. Halbjahr 2007 dieses Vorhaben zu verabschieden. Der heutige Beschluss des EP bedeutet: Wir sind fast am Ziel und das in Rekordzeit!".

Das Verhandlungsergebnis muss nun noch im Telekommunikationsrat am 7. Juni 2007 in Luxemburg bestätigt werden und kann dann Ende Juli in Kraft treten. Bundesminister Glos: "Ich bin zuversichtlich, dass der solide und tragfähige Kompromiss die Akzeptanz der Minister finden wird und die Verbraucher dann schon im Sommer von der Regelung profitieren werden."

Mit dem Kompromiss konnte die deutsche Ratspräsidentschaft wesentliche Aspekte der Ratshaltung durchsetzen. Der Verbraucherschutztarif - jetzt Eurotarif benannt - geht auf einen deutschen Vorschlag zurück.

Der Entwurf der Verordnung zum Auslands-Roaming stellt nicht nur eine einfache, unbürokratische und effiziente Lösung im Sinne einer "better regulation" dar, sondern ist auch durch eine Balance aus Verbraucherschutz und Wettbewerbssicherung geprägt. Die deutsche Präsidentschaft bzw. der Rat hatte es in den vergangenen Wochen in der Medienberichterstattung nicht leicht, nicht selten wurden Begriffe wie "verbraucherfeindlich" oder "branchenschützend" verwandt.

Bundesminister Glos dazu: "Ein Unterbieten bei den vorgeschlagenen Preisobergrenzen ist leicht und medienwirksam, hier aber fehl am Platz. Zielsetzung der Verordnung ist, die teilweise drastisch überhöhten Roamingentgelte deutlich abzusenken und den Verbraucher spürbar zu entlasten. Zugleich ist aber ebenso wichtig, Wettbewerb zuzulassen und Spielraum für Innovation und Tarifvielfalt zuzulassen, denn dies ist ebenso im Interesse der Verbraucher."


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 23. Mai 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2007