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HEINRICH BÖLL STIFTUNG/298: Demokratieexperten - Reformen der Verfassungsschutzämter reichen nicht aus


Heinrich-Böll-Stiftung - 2. September 2013

Publikation

Demokratieexperten: Reformen der Verfassungsschutzämter reichen nicht aus



Berlin/Dresden, 2. September: Die Heinrich-Böll-Stiftung präsentiert den Sammelband "Wer schützt die Verfassung? Kritik zu den Verfassungsschutzbehörden und Perspektiven jenseits der Ämter", der von Weiterdenken - Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen und dem Kulturbüro Sachsen e.V. und anderen heute vorgestellt wird.

In 20 Beiträgen erörtern Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik die Bedrohung und den Schutz von Verfassung, freiheitlich demokratischer Grundordnung und Demokratie in Deutschland. Dabei geht es den Autorinnen und Autoren nicht um die Verfehlungen Einzelner, sondern um die systemimmanenten Fehlentwicklungen und grundlegenden Konstruktionsfehler des Verfassungsschutzes.

Die Konsequenzen der umfassenden Kritik an der Praxis der Sicherheitsbehörden reicht von einer radikalen Reform der Verfassungsschutzbehörden bis zu Forderungen nach deren Abschaffung.

Im vorliegenden Schriftband werden weitreichende Perspektiven für eine bürgerschaftliche Weiterentwicklung demokratischer Kultur beschrieben, die keinen Verfassungsschutz benötigen. Viele Beiträge zeigen, dass die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste ein notwendiger Impuls sowohl zur Neuordnung der Sicherheitsarchitektur als auch zur Stärkung demokratischer Kultur in Deutschland und zur Entwicklung wirksamer Seismographen für die Gefährdungen der Demokratie ist.

Download und weitere Informationen zur Publikation:
http://www.weiterdenken.de/web/publikationen-1306.html


Stimmen der Autorinnen und Autoren:

Prof. Claus Leggewie/Horst Meier: "Damit hat sich die westdeutsche Idee eines «Verfassungsschutzes» in dem Maße verbraucht, wie die vorsorglich zu schützende Demokratie Wirklichkeit wurde. [...] Es gibt viele Arten, die Verfassung zu schützen; keine davon braucht Ämter für Verfassungsschutz."
(Politikwissenschaftler/Journalist)

Prof. Dr. Martin Kutscha : "Wie das Scheitern des Verbotsverfahrens gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 anschaulich gezeigt hat, ist der Einsatz von V-Leuten als Mittel zur objektiven Sachverhaltsaufklärung jedenfalls untauglich."
(Prof. Dr. Martin Kutscha lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin und ist Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ))

Andrea Hübler: "Das Monitoring der Behörden ist nicht nur untauglich zur Abbildung der Dimension rechter Gewalt, sondern die Behörden selbst sind in ihrer Praxis und in ihren theoretischen Grundlagen die Ursache für das staatliche Nichterkennen-Wollen und -Können rechter Gewalt." (Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V.)

Friedemann Bringt: "Die bundesweite Debatte gegen einen ordnungspolitischen Extremismusbegriff und die Kritik am Eindringen staatlicher (Verfassungsschutz-)Behörden in den Sektor der politischen Bildung verdeutlichen, wie unterschiedlich die Demokratievorstellungen staatlicher Machtpolitik auf der einen und zivilgesellschaftlicher Initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Kirchen auf der anderen Seite sind." (Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus)

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Quelle:
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Ramona Simon, Pressesprecherin
Telefon: 030.285 34-202
E-Mail: simon@boell.de
Internet: www.boell.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2013