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ANALYSE & KRITIK/355: "Linke Gewalt" und Justiz - Interview mit zwei Berliner RechtsanwältInnen


ak - analyse & kritik - Ausgabe 546, 22.01.2010

Der Druck ist immens

"Linke Gewalt" und Justiz. Interview mit zwei Berliner RechtsanwältInnen


Autobrände, eine gewalttätiger 1. Mai wie seit Jahren nicht mehr und Angriffe auf Polizeistationen beschäftigten Berlin im vergangenen Jahr. "Kommt der RAF-Terror zurück", spekuliert bereits Bild. Die Reaktionen des Staates sind dementsprechend: Er hoffe auf ein deutliches Zeichen im Rahmen des Strafgesetzes, so Berlins Innensenator Ehrhardt Körting angesichts von Festnahmen angeblicher Brandstifter. Bislang ging die Rechnung nicht auf. Über das Agieren der Strafverfolgungsbehörden in Berlin und politische Justiz im Allgemeinen sprachen wir mit Martina Arndt, Verteidigerin in den Brandstiftungsverfahren gegen Alexandra R. und Tobias P., und Ulrich von Klinggräff, der in einem Prozess zwei Schüler verteidigt, die am 1. Mai einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen haben sollen.


ak: Bisher fällt die Bilanz der Berliner Justiz mager aus. Haftbefehle gegen von ihr mit großem Tamtam präsentierte "linke Brandstifter" mussten aufgehoben und Verfahren eingestellt werden bzw. endeten mit Freispruch. Selbiges gilt für einen Prozess wegen Mordversuchs am 1. Mai. Die Ausgangslagen in diesen Verfahren waren unterschiedlich: Lassen sie sich eurer Ansicht nach dennoch vergleichen?

Martina Arndt: Sicherlich gibt es in diesen Verfahren Überschneidungen. Es sind politische Verfahren, und es besteht bei der Staatsanwaltschaft, den Medien und der Politik eine hohe Erwartung, dass die Prozesse mit harten Verurteilungen enden, um abschreckend zu wirken. Bei den Brandstiftungsverfahren, wo es lediglich Beweisindizien gab, war der politische Druck für eine Verurteilung sehr hoch.

Ulrich von Klinggräff: Nach der relativ heftigen Randale am 1. Mai hat die Öffentlichkeit quasi nach harten Urteilen geschrien. In unserem Verfahren hat sich das im Lauf der Zeit geändert. Generell gab es aber auch in diesem Fall einen erheblichen Verurteilungsdruck. Dagegen anzugehen war uns nur möglich, weil wir sehr viele, stark entlastende Beweismittel präsentieren konnten. Dabei hatten wir es mit einer Konstellation zu tun, bei der die Verteidigung normalerweise chancenlos ist: Die Vorwürfe basieren auf der Aussage von Polizeibeamten, die behaupteten, die Täter ununterbrochen bis zur Festnahme beobachtet zu haben, was üblicherweise automatisch zu einer Verurteilung führt. Als Verteidiger kann man da normalerweise einpacken. Hätten wir nicht durch einen Zeugenaufruf entlastendes Material beschaffen können, würde auch dieses Verfahren mit einer Verurteilung enden, obwohl unsere Mandanten von Anfang an bestritten haben, am 1. Mai einen Molotowcocktail geworfen zu haben.

ak:Drückt sich dieser Verurteilungswille nicht schon in der Tatsache aus, dass in allen Fällen Untersuchungshaft verhängt wurde?

MA: Obwohl in allen Fällen die Beweislage dünn war, haben sich Land- und Kammergericht dafür hergegeben, Haftbefehle mit dubiosen Begründungen zu erlassen bzw. zu bestätigen. Im Fall von Alexandra R. hat das Kammergericht dem Tatrichter, der den Fall verhandeln sollte, vorgegeben, wo es langgehen soll. Nicht anders kann die Ausführung im Kammergerichtsbeschluss verstanden werden, dass jedem Tatrichter klar sein müsse, dass hier eine harte Verurteilung ansteht.

Ich würde unterstellen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft genau wusste, dass sie es am Land- und Kammergericht zum Teil mit Richtern zu tun hat, die nicht danach fragen, ob die Verhängung von U-Haft überhaupt verhältnismäßig ist. Hinzu kommt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren massiv beeinflussen. Im Fall von Alexandra R. wurden z.B. Polizeibeamte gezielt und suggestiv nachvernommen, um zu Aussagen zu kommen, die den Erlass des Haftbefehls überhaupt erst möglich gemacht haben.

ak: Da gibt es auch zu eurem Verfahren Überschneidungen, oder? Ihr habt dem ermittelnden Staatsanwalt vorgeworfen, entlastende Beweismittel zurückzuhalten und wichtige kriminaltechnische Untersuchungen zu unterlassen.

UK: Da gibt es sicher Überschneidungen. Sie zeigen sich in dem unbedingten Willen der Staatsanwaltschaft zur Verurteilung, den man nur mit politischen Interessen erklären kann. Dabei lässt man Fünfe grade sein und biegt die Beweiswürdigung so zurecht, dass es am Ende für eine Verurteilung reicht. Man dreht an den Beweisergebnissen, erklärt einen vagen Anfangsverdacht ausreichend für einen Haftbefehl und stellt eine Straferwartung in einer Höhe in den Raum, die nur als politisches Moment zu begreifen ist. In den Verfahren von Martina geht es um versuchte bzw. vollendete Brandstiftung. Man spricht von Fluchtgefahr in diesen Fällen, weil angeblich eine Straferwartung von drei bis vier Jahren ohne Bewährung besteht. Eine derartige Straferwartung ist jenseits von Gut und Böse.

ak: Martina, du hast gerade von den dubiosen Begründungen der Haftbefehle gesprochen. Stichwort Generalprävention: Sie ermöglicht einen Zuschlag auf die Strafe, wenn die Rechtsordnung in besonderer Weise gesichert werden soll. Wenn das Kammergericht im Fall von Alexandra R. von generalpräventiven Erwägungen spricht: Ist das nicht ein anderer Ausdruck dafür, dass ein Exempel statuiert werden soll?

MA: Ich meinte damit die Begründung des dringenden Tatverdachts und die Ausführungen zur Fluchtgefahr. Wenn das Kammergericht ausführt, Fluchtgefahr bestünde schon alleine deshalb, weil Alexandra R. ihren Ausbildungsplatz verlieren wird, weil sie sich absehbar der Vollstreckung stellen muss, dann nimmt es eine Verurteilung ohne Bewährung vorweg und als gegeben hin. Mit Unschuldsvermutung hat das nichts mehr zu tun.

UK: "Generalprävention" oder wie es unter Juristen heißt "Verteidigung der Rechtsordnung" bedeutet ja nicht, dass bei der Strafzumessung nach oben alle Grenzen offen sind. Auch wenn generalpräventive Erwägungen dabei eine Rolle spielen, muss es immer noch eine vernünftige Relation geben zwischen Straftat und Strafe. Das Amtsgericht Tiergarten hat in erster Instanz vor drei Jahren wegen Autobrandstiftung ein Urteil von sieben Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Wenn damals ein solches Strafmaß im Raum stand, dann kann man nicht plötzlich innerhalb von drei Jahren aus sieben Monaten auf Bewährung drei Jahre Haftstrafe machen. Das ist nur noch politisch intendiert und hat aus meiner Sicht nichts mehr mit "Verteidigung der Rechtsordnung" zu tun.

ak: Vor drei Jahren gab es eben nicht an die 300 angezündete Autos in der Stadt ...

MA: Man hat die Generalprävention immer dann herangezogen, wenn man deutliche Signale setzen wollte. Das war vor einigen Jahren bereits bei den 1.-Mai-Verfahren so. Letztlich, darauf hat Ulrich schon hingewiesen, handelt es sich dabei nur um eine Strafzumessungserwägung. Wer sie ins Feld führt, will hohe Strafen, die in keinem Verhältnis mehr zur Straftat stehen. Wenn in allen Brandstiftungsverfahren Haftbefehle erlassen werden, in denen die Staatsanwaltschaft eine politische Tatmotivation unterstellt, bei Brandstiftung in anderem Zusammenhang, z.B. bei Versicherungsbetrug, solche Erwägungen aber nicht einmal eine Rolle spielen, dann machen sich Staatsanwaltschaft und Gerichte zu Lakaien der Presse und des Innensenats.

UK: Die Presse, der Innensenator und die Opposition im Abgeordnetenhaus spielen bei dieser Entwicklung eine maßgebliche Rolle. Wer wie der Grünen-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, von "Kieztaliban" spricht, über "roten Terror" schwadroniert, wie Berlins CDU-Chef Frank Henkel, oder wenn im Tagesspiegel Molli-Würfe mit den Mordtaten von Neonazis gleichgesetzt werden, die Flüchtlingsheime in Brand setzen, dann muss man sich nicht wundern, dass die Justiz diesem Druck folgt.

ak: Ein Druck, der aber noch nicht zu Verurteilungen geführt hat. Wie erklärt ihr euch das?

MA: Im Fall von Alexandra R. hatten wir das Glück, dass wir es mit einem Richter zu tun hatten, der offensichtlich die Unabhängigkeit der Justiz ernst genommen hat. Dazu gehören schon Mut und Rückgrat, weil die Richter solche Entscheidungen von oberen Instanzen um die Ohren gehauen bekommen. Wie etwa im Fall eines 24-jährigen Holländers. Weil er im Juni in Kreuzberg ein Auto in Brand gesetzt haben soll, saß er dreieinhalb Monaten in U-Haft. Der zuständige Amtsrichter lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, weil es nach Aktenlage nur zu einem Freispruch kommen könne. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Beschwerde. Das Landgericht gab ihr statt. Ein Richter, der rechtsstaatlich Maßstäbe anlegt, muss also befürchten, dass ihm seine Entscheidung auf die Füße fällt. Immerhin in drei Fällen haben Leute im vergangenen Jahr zu Unrecht in U-Haft gesessen. Ein Justizskandal sondergleichen. Dass keiner der Verantwortlichen sich die Frage stellt, wie es soweit kommen konnte, zeigt in meinen Augen, dass wir es mit politischer Justiz zu tun haben.

UK: Auch in unserem Verfahren kann man nicht das Hohelied auf die Unabhängigkeit der Justiz anstimmen. Was ist das für eine Justiz, die die Vorgaben der Staatsanwaltschaft so weitgehend mitmacht und zwei Schüler siebeneinhalb Monate in U-Haft hält, obwohl die entlastenden Beweise monatelang auf dem Tisch liegen? Und die sich erst dann dazu durchringt, die Haftbefehle aufzuheben, als ihr bewusst wird, dass eine Verurteilung als Justizskandal in der Öffentlichkeit gehandelt würde? Dieses Verfahren taugt ebenso wenig wie die Brandstiftungsverfahren als Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat. Natürlich gab es den Freispruch im Fall von Alexandra R. und die Aufhebung der Haftbefehle bei Christoph T. und Tobias P. Aber es ist und bleibt ein Skandal, dass bei einer derartigen Beweislage Alexandra R. 156 Tage in Untersuchungshaft saß und dadurch ihren Ausbildungsplatz verlor.

ak: Es ist nicht davon auszugehen, dass in diesem Jahr keine Autos mehr in Flammen stehen. Der Staat reagiert zunehmender gereizt, die Äußerungen werden hysterischer, die Repressionsmaßnahmen nehmen zu. Die Justiz muss entsprechende Ergebnisse liefern. Wird der Druck weiter steigen?

UK: Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht bald "verurteilbare" Täter präsentieren, werden bei der Staatsanwaltschaft Köpfe rollen. Der Druck ist immens. Und er wird vom Berliner Senat noch gesteigert: Wenn der Berliner Innensenator von "rot lackierten Faschisten" spricht, erklärt er Beschuldigte für vogelfrei, anstatt über die politischen Problemstellungen in der Stadt zu sprechen.

MA: In dem ganzen Bereich, der als politisch motivierte Kriminalität eingestuft wird, ob das nun Demonstrationsdelikte sind, Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen, stehen die Verantwortlichen unter enormem Druck. Was uns da erwartet, zeigt das Verfahren gegen Tobias P. Die Ermittlungsakte ist mit einer Akribie zusammengestellt worden, wie ich sie selten erlebt habe. Die Staatsanwaltschaft kann sich keine Pannen mehr leisten und braucht endlich eine Verurteilung in diesem Bereich. Die Töne, die derzeit angeschlagen werden, sprechen eine deutliche Sprache. Nach dem Brandanschlag auf die Berliner Landesgeschäftsstelle der Deutschen Polizeigewerkschaft forderte ihr Chef Rainer Wendt, es werde "höchste Zeit", dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehme. Was das bedeutet, ist klar: Polizei und Staatsanwaltschaften würde das ganze Arsenal erweiterter Ermittlungsbefugnisse des Paragrafen 129 Strafgesetzbuch zur Verfügung stehen. Mit den bekannten Folgen.


Interview: mb.

Weitere Informationen:
Soliseite für Yunus K. und Rigo B.: www.yunus-rigo-prozess.de
Soliseite für Alex R. und Christoph T: http://engarde.blogsport.de
Soliseite für Tobias P.: http://freiheitfuertobias.blogsport.de




0:4 auf Kosten der Beschuldigten

Alexandra R. wurde am 3. November 2009 vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen. Sie saß 156 Tage in U-Haft. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hauptverhandlung gegen Christoph T. wegen einer vermeintlichen Brandstiftung im Mai dieses Jahres wurde am 23. Oktober 2009 ausgesetzt, weil er durch ein Sachverständigengutachten umfassend entlastet wurde. Die Staatsanwaltschaft bezweifelte die Aussagen ihres eigenen Zeugen und beantragte ein neues Gutachten. Christoph T. wurde nach 96 Tagen in Untersuchungshaft am ersten Prozesstag wegen fehlenden dringenden Tatverdachts entlassen. Ebenfalls, weil kein dringender Tatverdacht vorlag, wurde nach 43 Tagen am 29. Dezember der Haftbefehl gegen Tobias P. aufgehoben. Der 23-Jährige war am 16. November 2009 nach Brandanschlägen auf Autos in Berlin-Friedrichshain festgenommen worden. Im Zusammenhang mit seiner Festnahme durchsuchte ein massives Polizeiaufgebot am selben Tag auf der Suche nach Beweismitteln zwei linke Hausprojekte in der Liebigstraße. Am 1. September 2009 wurde am Berliner Landgericht der Prozess gegen Yunus K. und Rigo B. wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung eröffnet. Den Schülern wird unterstellt, am 1. Mai 2009 einen Molotowcocktail auf Beamte geworfen zu haben. Die Anklage beruht einzig auf den Aussagen von zwei Polizeibeamten, die sich bezüglich der Festnahmesituation und des -ortes widersprechen. Nach siebeneinhalb Monaten wurden die beiden Jugendlichen aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht hob am 17. Dezember 2009 die Haftbefehle auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.


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ak - analyse & kritik, Ausgabe 546, 22.01.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2010