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GEGENWIND/804: Die Bundesrepublik Deutschland muss den Atomwaffenverbotsantrag unterzeichnen


Gegenwind Nr. 368 - Mai 2019
Politik und Kultur in Schleswig-Holstein & Hamburg

Krieg & Frieden
Die Bundesrepublik Deutschland muss den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen!

von Siglinde Cüppers


Der Atomwaffenverbotsvertrag ist eine internationale Vereinbarung, die die Entwicklung, die Produktion, das Testen, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung, die Drohung mit einem Einsatz von Atomwaffen und den Einsatz von Atomwaffen verbietet.


Der ausgearbeitete Vertrag wurde am 7. Juli 2017 von der UN-Vollversammlung angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat diesen Vertrag bisher noch nicht unterzeichnet. Bis März 2019 hatten 70 Staaten den Vertrag unterzeichnet und 50 Staaten haben ihn umgesetzt. Die Atommächte und die Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vertrag nicht unterzeichnet.

Im Jahr 2016 haben bei einer Meinungsumfrage 93 % der befragten bundesdeutschen Menschen sich für ein Verbot von Atomwaffen ausgesprochen.

Anstatt den Atomverbotsvertrag zu unterschreiben investieren wir Millionen Euro in die Modernisierung der Atomwaffen im Rahmen der atomaren Teilhabe.

Die nukleare Teilhabe beenden

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine eigenen Atomwaffen. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe hat sie aber Verfügungsgewalt über US-amerikanische Atomwaffen, die in Deutschland gelagert sind.

Die nukleare Teilhabe ist ein Konzept der militärischen Abschreckungspolitik der NATO. Mitgliedsstaaten der NATO, die über keine eigenen Nuklearwaffen verfügen, werden im Rahmen der nuklearen Teilhabe in die Planungen und den Einsatz von Atomwaffen mit einbezogen, da sich die NATO auch als ein "nukleares Bündnis" sieht. Bisher ist die nukleare Teilhabe in der NATO auf US-amerikanische Atomaffen begrenzt.

Zur nuklearen Teilhabe gehört auch, dass die Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen für den Einsatz von Nuklearwaffen bereithält und sich an den Kosten für die Stationierung und Modernisierung der von den USA bereit gestellten Nuklearwaffen finanziell beteiligt. Außerdem muss die Bundesrepublik Deutschland geeignete Flugzeuge, den Tornado ISD und Raketenträgersysteme bereit halten.

Nach der Kündigung des INF-Vertrages durch die USA und Rußland dient die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages unserer Sicherheit.

Der INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces ist ein Vertrag über die Vernichtung aller landgestützten nuklearen Flugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km. Er wurde am 8.12.1987 beim Gipfeltreffen in Washington zwischen der USA und der Sowjetunion auf unbestimmte Zeit geschlossen. Weil in dem Vertrag die Abrüstung von Atomraketen mit kurzer und mittlerer Reichweite vereinbart wurde, wurde auch von einer doppelten Null-Lösung gesprochen. Die Vertragspartner vereinbarten auch für 10 Jahre nach der Beseitigung der atomaren Flugkörper ständige gegenseitige Kontrolle in der USA und der Sowjetunion, bzw. dem Rechtsnachfolger der Sowjetunion, Russland.

Am 01.02.2019 haben die USA den INF-Vertrag gekündigt. Die USA und Rußland haben sich gegenseitig die Verletzung des Vertrages durch neue landgestützte Marschflugkörper vorgeworfen, dass sie die vereinbarten Reichweiten überschreiten.

Rußland stimmte der Vertragskündigung durch die USA zu.

Auch der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein Durchbruch für die nukleare Abrüstung

Der INF-Vertrag war ein Durchbruch der Abrüstungsbemühungen im Kalten Krieg. Mit dem INF-Vertrag wurde der tatsächliche Verzicht auf eine ganze "Familie" von Atomwaffen fest geschrieben. Der tatsächliche Verzicht wurde durch wirksame gegenseitige Kontrollverfahren unterstützt.

Für die Menschen in Europa war der INF-Vertrag Schutz und Sicherheit, um nicht zum Kampfplatz eines Atomkrieges zu werden.

Deswegen fordern wir nach der Kündigung des INF-Vertrages:

  • Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen.
  • Nukleare Teilhabe beenden.
  • Bundeswehr abschaffen.
Was können wir dafür tun?

Aktiv werden gegen Atomkriegsgefahr: Schicken Sie die Postkarte der DFG-VK an ein Mitglied des Landtages.

Diese Gefährdung durch Atomwaffen besteht weiterhin, wird von der Bevölkerung aber kaum gespürt. Die Aufkündigung des INF-Vertrages zeigt, wie nah die Menschheit an ihrer Selbstvernichtung ist.

Anfang Texteinschub
www.icanw.de/ican-staedteappell/

"Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und langanhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf."
Ende Texteinschub

Werden auch Sie aktiv gegen Atomkrieg, verlangen sie von der Bundesregierung die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages. Sprechen sie Bundestags- und Landtagsabgeordnete auf die Beteiligung der BRD an der Atomkriegsplanung der NATO an. Die ParlamentarierInnen sollen die Abgeordnetenerklärung von ICAN unterzeichnen.

Anfang Texteinschub
www.icanw.de/abgeordnetenerklaerung

"Wir, die unterzeichnenden Abgeordneten, begrüßen die Annahme des Vertrags für ein Verbot von Atomwaffen am 7. Juli 2017 in den Vereinten Nationen ausdrücklich als einen entscheidenden Schritt zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt.

Wir teilen die in der Präambel ausgedrückte, tiefe Sorge über die katastrophalen humanitären Auswirkungen jeglichen Gebrauchs von Atomwaffen und erkennen die dringende Notwendigkeit an, diese unmenschlichen und abscheulichen Waffen abzuschaffen.

Als Abgeordnete geloben wir, auf die Unterzeichnung und die Ratifizierung dieses bahnbrechenden Vertrages durch unsere jeweiligen Staaten hinzuwirken, da wir die Abschaffung von Atomwaffen als hohes, globales öffentliches Gut begreifen und als einen wesentlichen Schritt zur Förderung der Sicherheit und des Wohls aller Völker."
Ende Texteinschub

Sprechen Sie ihre Stadtvertreter an damit Ihre Stadt den ICAN-Städteappell unterzeichnet. Werden Sie aktiv in der DFG-VK.

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Quelle:
Gegenwind Nr. 368 - Mai 2019, Seite 20 - 21
Herausgeber: Gesellschaft für politische Bildung e.V.
Schweffelstr. 6, 24118 Kiel
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2019

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