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GLEICHHEIT/2557: Bundestag beschließt Einstieg in die Internet-Zensur


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundestag beschließt Einstieg in die Internet-Zensur

Von Andreas Kunstmann
25. Juni 2009


Am 18. Juni hat der Bundestag das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG)" beschlossen. Er hat damit die gesetzliche Voraussetzung für den Aufbau einer Technik und Infrastruktur geschaffen, die den Staat befähigt, missliebige Inhalte oder unerwünschte Meinungen im Internet zu zensieren.

Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) regelmäßig Listen von Internet-Domains erstellt, deren Verwendung gesperrt werden muss. Diese Listen übergibt das BKA den Internet-Providern, die innerhalb weniger Stunden "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" ergreifen müssen, um den Zugang zu den Domains zu "erschweren". Insbesondere muss die Auflösung der Domains in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) unterbleiben.

Greift jemand auf eine solche Domain zu, müssen von den Providern "Stoppmeldungen" angezeigt werden. Im Gesetz heißt es dazu, dass die Zugriffe "auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung)" umgeleitet werden müssen, "das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt."

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die Internet-Provider "dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote" übermitteln.

Das Zugangserschwerungsgesetz war von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiiert worden und wurde in namentlicher Abstimmung von 389 Abgeordneten unterstützt. 128 Abgeordnete stimmten dagegen und 18 enthielten sich. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD befürworteten das Gesetz, während die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei es ablehnten.

Im Vorfeld war das Gesetzesvorhaben auf breite Kritik gestoßen. Eine Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" auf der Website des Bundestages hatte in weniger als zwei Monaten fast 135.000 Unterschriften gesammelt. Die Gegner argumentierten, die Kinderpornografie diene lediglich als Vorwand für Zensurmaßnahmen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erklärte: "Union und SPD behaupten, Kriminalität zu bekämpfen und bekämpfen in Wirklichkeit das Internet und die Freiheit der Menschen".

Der FDP-Abgeordnete Max Stadler bezeichnete das Gesetz als "Einstieg in die Internet-Zensur". Er beschwerte sich, noch nicht einmal das im Grundgesetz festgelegte Gesetzgebungsverfahren sei eingehalten worden. Das zur Abstimmung vorgelegte Gesetz sei nicht mit dem identisch gewesen, das der Bundestag in erster Lesung beraten habe.

Die Eßlinger Zeitung warnte: "Die Schaffung einer Filtermöglichkeit bedeutet einen Dammbruch. Schon gibt es Forderungen, auch den Zugriff auf Foren zu sperren, in denen junge Mädchen sich über Magersucht austauschen. Bald wird die Musikindustrie auf den Plan treten und fordern, die Filter im Kampf gegen Raubkopierer einzusetzen. Und auch die Versuchung könnte wachsen, politisch unliebsame Inhalte auszublenden. Das neue Gesetz droht, die Informationsfreiheit zu untergraben."

Die den Grünen nahe stehende taz verharmloste dagegen die Bedeutung des Gesetzes: "Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft."

In Wirklichkeit wurden nur kosmetische Veränderungen vorgenommen, während sich am "Dammbruch", der Einführung einer staatlichen Zensur-Infrastruktur, nicht das Geringste geändert hat. Bereits der Name "Zugangserschwerungsgesetz" macht die Zielrichtung des neuen Gesetzes deutlich. Eine spätere Erweiterung um politische Inhalte erfordert nicht einmal eine Namensänderung.

Dass die Kinderpornographie nur als Vorwand für weitergehende Überwachungs-, Kontroll- und Zensurmaßnahmen im Internet dient, zeigen auch verschiedene Äußerungen von Befürwortern des Gesetzes.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erklärte der Berliner Zeitung : "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden." Laut Berliner Zeitung kann er sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken. Wiefelspütz dementierte zwar hinterher, dass er gegen verfassungsfeindliche Websites vorgehen wolle. Dass er "mittel- und längerfristig" über eine Ausweitung der Sperrungen reden wolle, bestritt er jedoch nicht.

Auch Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, ließ durchblicken, dass das Gesetz nicht nur auf die Kinderpornographie zielt. "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", sagte er.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl brachte die Sperrung von so genannten "Killerspielen" ins Gespräch. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein."

Obwohl die SPD dem Zugangserschwerungsgesetz mit großer Mehrheit zustimmte, gab es auch in ihren Reihen vereinzelte Kritik. In einer "Erklärung des Online Beirats der SPD" heißt es: "Es handelt sich um ein Gesetz, das einen Zensurmechanismus errichtet. Die Angst der Bürger, dass dieser Mechanismus missbraucht wird, ist angesichts der vielen Forderungen der Ausdehnung der Netzsperren hoch berechtigt."

Der Online-Beirat bezeichnet Netzsperren als "erwiesenermaßen ineffektives" Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie und warnt die SPD, sie sei dabei, "sich für die Digitale Generation unwählbar zu machen". Die Zensurmaßnahmen stießen "die vielen Millionen jungen Menschen ab, die zum Teil schon wählen können und für die das Netz nicht einfach ein weiterer Medienkanal ist, sondern der Ort, wo die Gesellschaft, ihre Gesellschaft stattfindet."

Ähnlich äußerten sich eine Reihe vorwiegend jüngerer SPD-Bundestagskandidaten in einem Offenen Brief an die Bundestagsfraktion, in dem es heißt: "Wir sind uns sicher, dass ihr mit dem Eintreten für ein wirkungsloses Gesetz, das nicht grundlos Zensurängste schürt, selbst unsere treuesten Fürsprecher in der digitalen Welt nachhaltig vergrätzt und wir die Deutungshoheit im wichtigsten Massenmedium unserer Zeit, dem Internet, an andere verlieren werden." Der Brief wirft der Fraktion vor, sie vertausche "die begrenzte Gefahr einer negativen BILD-Schlagzeile mit der unbegrenzten Gefahr des Verlustes der Glaubwürdigkeit bei einer ganzen Generation".

Der überraschende Erfolg der Piratenpartei bei der Europawahl mag zu diesem Brief beigetragen haben. Die Piratenpartei, die sich gegen Zensur im Internet wendet, gewann in Deutschland aus dem Stand etwa ein Prozent der Stimmen. In Schweden zog sie mit über 7 Prozent sogar ins Europarlament ein.

Schließlich stimmten aber nur drei SPD-Bundestagsabgeordnete gegen das Gesetz, darunter der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel und Jörg Tauss, der dem Bundestag seit 1994 angehört. Tauss verließ die SPD wenige Tage später und schloss sich der Piratenpartei an.

Gegen Tauss war im März ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie eingeleitet worden. Seine Immunität als Abgeordneter war aufgehoben und das Ermittlungsverfahren gezielt an die Öffentlichkeit gebracht worden. Tauss war daraufhin von der SPD gedrängt worden, seine Ämter als Fraktionssprecher für Bildung und Forschung sowie als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD niederzulegen. Er hat stets beteuert, er sei nur im Rahmen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderpornographie-Szene mit kinderpornographischem Material in Berührung gekommen. Im Ergebnis wurde durch das Verfahren einer der wenigen Kritiker an dem Zensurgesetz in der Bundestagsfraktion der SPD mundtot gemacht.

Siehe auch:
Schäubles Anschlag auf die Demokratie - Der Konflikt
über das BKA-Gesetz geht weiter (3. Dezember 2008)

Ausbau des Überwachungsstaats - Kabinett verabschiedet
BKA-Gesetz (12. Juni 2008)


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Quelle:
World Socialist Web Site, 25.06.2009
Bundestag beschließt Einstieg in die Internet-Zensur
http://wsws.org/de/2009/jun2009/zuga-j25.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009