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GLEICHHEIT/5983: Österreich wiederholt Präsidentenwahl


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Österreich wiederholt Präsidentenwahl

Von Peter Schwarz
2. Juli 2016


Die zweite Runde der österreichischen Bundespräsidentenwahl ist ungültig und muss "in ganz Österreich und komplett wiederholt werden". Das entschied das Verfassungsgericht in Wien am gestrigen Freitag.

Der ehemalige Vorsitzende der Grünen, Alexander Van der Bellen, hatte am 22. Mai die Stichwahl [1] gegen Norbert Hofer, den Kandidaten der rechtsextremen FPÖ, mit dem äußerst knappen Vorsprung von 30.863 Stimmen gewonnen. Die Bewerber der beiden Regierungsparteien, der sozialdemokratischen SPÖ und der konservativen ÖVP, waren bereits in der ersten Wahlrunde [2] ausgeschieden.

Den Ausschlag für Van der Bellens Sieg hatten die rund 740.000 Briefwahlstimmen gegeben. Nach Auszählung der direkt abgegebenen Stimmen hatte Hofer noch vorne gelegen. Die FPÖ hatte das Ergebnis darauf wegen Unregelmäßigkeiten angefochten und hat nun vom obersten Gericht des Landes recht bekommen.

In der vergangenen Woche hatten die 14 Verfassungsrichter fünf Tage lang 90 Zeugen befragt und dabei zahlreiche Formfehler festgestellt. So wurden die Briefwahlstimmen in mehreren Bezirken bereits am Sonntag ausgezählt, obwohl dies erst ab Montag 9 Uhr erlaubt ist. Teilweise wurden die Stimmen auch gezählt, ohne dass wie vorgeschrieben die gesamte Wahlbehörde anwesend war.

Der Verfassungsgerichtshof zog daraus den Schluss, dass es bei der Durchführung der Briefwahl in vielen Bezirken zu Rechtswidrigkeiten gekommen sei. Insgesamt seien davon 77.926 Briefwahl-Stimmen betroffen.

Tatsächliche Wahlmanipulationen oder Betrug stellte das Gericht dagegen nicht fest. In vielen Wahlbezirken war auch die FPÖ selbst für die Regelverstöße verantwortlich. Es sei aber "unerheblich, ob Manipulationen tatsächlich stattgefunden haben", heißt es in der Begründung des Gerichts, wenn die "Verfehlungen ein Ausmaß erreichen, dass sie auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten".

Gerichtspräsident Gerhart Holzinger sagte, das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Die Entscheidung mache "niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner". Trotzdem feierte die FPÖ das Urteil als großen Erfolg. Die rechtsextreme Partei erhält damit eine zweite Chance, das höchste Staatsamt Österreichs zu übernehmen.

Der Amtsantritt Van der Bellens war ursprünglich für den 8. Juli geplant. Nun übernimmt das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer angehört, kommissarisch die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts. Hofer hat bereits angekündigt, dass er sich während des Wahlkampfs nicht von dieser Funktion beurlauben lasse. Dies wäre ein "riesen Fehler", sagte er, sei doch die Erfahrung, die er mitbringe, in dieser Situation von Vorteil.

Van der Bellen erklärte, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs sei zu respektieren. Er beugte Spekulationen vor, dass er sich nicht erneut zur Wahl stelle, und gab sich siegessicher. "Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl, und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er.

Die Stichwahl wird voraussichtlich am 25. September oder am 2. Oktober wiederholt. Nach der Brexit-Entscheidung der britischen Wähler trägt die Aussicht, dass ein rechtsextremer EU-Gegner in die Wiener Hofburg einzieht, weiter zur Krise und Destabilisierung der Europäischen Union bei.


Anmerkungen:
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2016/05/24/fpoe-m24.html
[2] http://www.wsws.org/de/articles/2016/04/26/oest-a26.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 02.07.2016
Österreich wiederholt Präsidentenwahl
http://www.wsws.org/de/articles/2016/07/02/oest-j02.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016

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