Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


GLEICHHEIT/7027: Julian Assange verurteilt Gericht - Keine Beratungen mit seinen Anwälten zugelassen


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Julian Assange verurteilt Gericht:
Keine Beratungen mit seinen Anwälten zugelassen

Von Thomas Scripps and Laura Tiernan
28. Februar 2020


Am Mittwoch, dem dritten Tag der Anhörungen über den Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange vor dem Amtsgericht von Westminster, protestierte der WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange im Rahmen des Prozesses vor Gericht mit einer mutigen Erklärung gegen die offene Missachtung seiner juristischen Grundrechte.

Assange meldete sich am dritten Tag der Anhörung in seinem Auslieferungsverfahren vor dem Belmarsh Gericht von der Anklagebank aus. Dem mehrfach preisgekrönten Journalisten werden in den USA Verstöße gegen den Espionage Act (Spionagegesetz) vorgeworfen, weil er Kriegsverbrechen, illegale Massenüberwachung und Folterungen der USA enthüllt hat. Ihm drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Dass Assange seit fast zwölf Monaten im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh nahezu in Isolationshaft gehalten wird, verstößt gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und willkürlicher Inhaftierung. Dies insbesondere, weil er sich nur in Untersuchungshaft befindet.

Als das Verfahren am Mittwochmorgen begann, informierte Distriktrichterin Vanessa Baraitser das Gericht, dass Assange "unter Einfluss von Medikamenten" stehe und "Schwierigkeiten dabei haben könnte, dem Verfahren zu folgen". Kurz nach 14 Uhr fragte sie Assanges Anwältin Gareth Peirce, ob ihr Mandant sich noch konzentrieren könne oder eine Pause benötige.

Daraufhin stand Assange selbst von der Anklagebank auf, stellte sich vor das kugelsichere Glas, das ihn vom Rest des Gerichts trennt, und erklärte Peirce unter sichtlicher psychischer Beeinträchtigung, er werde von den Gefängniswärtern ständig überwacht: "Ich kann nicht mit meinen Anwälten sprechen oder sie um Erklärung bitten, ohne dass die Gegenseite es sieht."

"Die Gegenseite hat täglich fast hundertmal mehr Kontakt zu ihren Anwälten ... Warum fragt man mich, ob ich mich konzentrieren kann, wenn ich mich schon nicht beteiligen kann?"

Assange, der einen Großteil der letzten drei Tage über Schwierigkeiten hatte, dem Verfahren zu folgen, erklärte gegenüber Peirce: "Ich bin bei diesem Verfahren so sehr ein Teilnehmer, wie ich Zuschauer in Wimbledon bin."

Baraitser reagierte mit unverhohlener Feindseligkeit auf Assanges Intervention. Sie erklärte, Assange habe kein Recht, sich vor Gericht zu äußern, solange er nicht direkt befragt werde, und ordnete eine kurze Unterbrechung an. Als das Verfahren weiterging, deutete Assanges Anwalt Edward Fitzgerald an, er werde beantragen, dass Assange mit seinen Anwälten zusammensitzen darf.

Diese unerwartete Forderung von Fitzgerald lähmte Baraitser förmlich und ließ sie wie eine Marionette mit durchgeschnittenen Fäden erscheinen. Sie fragte den Anwalt der US-Regierung James Lewis: "Fällt es in meinen Amtsbereich, eine solche Anweisung zu geben?". Lewis hatte zuvor angedeutet, dass sich die Staatsanwaltschaft "neutral" zu Assanges Antrag verhalten werde, ihn von der Anklagebank zu entfernen. Er schlug vor, Assange mit Handschellen an den Platz seiner Anwälte zu fixieren.

Baraitser erklärte gegenüber dem Gericht: "Das bringt mich hinsichtlich der Einschätzung der Risiken in eine schwierige Position". Fitzgerald antwortete: "Wir stellen respektvoll fest, dass er eine sanftmütige Person mit intellektuellem Wesen ist. Deshalb gibt es keinen Grund, warum er nicht mit uns zusammensitzen sollte."

Daraufhin entstand weitere Verwirrung. Baraitser fragte, ob der Antrag von Assanges Anwälten ein Antrag auf Freilassung auf Kaution sei, was von Lewis sofort zurückgewiesen wurde. Er erklärte gegenüber Baraitser, er werde gegen jeden Antrag auf Freilassung auf Kaution unweigerlich Protest einlegen und müsse erst über Nacht Rücksprache zu dieser Frage halten.

Dieser surreale Wortwechsel verdeutlichte, dass Assange in ein juristisches Niemandsland geworfen wurde. Fitzgerald wollte am Donnerstag um 10 Uhr vor Gericht die Entfernung Assanges von der Anklagebank beantragen.

Weder Labour-Parteichef Jeremy Corbyn noch sein Schattenkanzler John McDonnell haben mit einem Wort auf diesen empörenden Schauprozess der britischen Behörden reagiert. Bei seinem Auftritt in der Fragestunde beim Premierminister am Mittwoch konzentrierte sich Corbyn auf Fragen nach der Reaktion der Regierung auf die Überschwemmungen in Großbritannien, erwähnte aber mit keinem Wort, dass nur 16 Kilometer entfernt über das Schicksal des berühmtesten politischen Gefangenen der Welt entschieden wird.

McDonnell hatte sich anfangs kurzzeitig als Gegner der Auslieferung inszeniert. Letzte Woche erklärte er jedoch, Labour fühle sich in Assanges Fall gezwungen, sich aufgrund der Anhängigkeit des Verfahrens bei Gericht zurückzuhalten. Das ist aber nichts als eine passende Ausrede für politische Feigheit und Doppelzüngigkeit. Hätte Corbyn diese Ausrede nicht benutzt, so hätte er Kritik an der brutalen Behandlung üben müssen, die Assange diese Woche täglich erleiden musste. Er hätte außerdem, unabhängig von den Folgen, dessen sofortige Freilassung fordern müssen.

Die juristische Argumentation am Mittwoch konzentrierte sich auf den Auslieferungsvertrag zwischen Großbritannien und den USA. Assanges Verteidiger argumentierten, die 17 Anklagepunkte wegen Verstoßes gegen den Espionage Act (und eine separate Anklage wegen Cyberkriminalität) seien als "rein politische Vergehen" zu werten.

Fitzgerald erklärte: "Es geht um die Politik in Guantanamo, im Irakkrieg, im Afghanistankrieg, um zivile Todesopfer, Folter und Kriegsverbrechen."

In Artikel 4 des britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens heißt es: "Eine Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn der Auslieferungsantrag wegen eines politischen Vergehens gestellt wurde". Deshalb sei Assanges Auslieferung wegen der angeblichen Spionage nicht zulässig.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet diese Regelung des Abkommens jedoch als irrelevant für das Verfahren, da sie nicht ins englischen Recht übertragen wurde. Durch den UK Extradition Act, der 2003 von Tony Blairs Labour-Regierung zusammen mit zahlreichen weiteren undemokratischen "Antiterror"-Gesetzen verabschiedet wurde, entfiel diese Ausnahme für politische Vergehen.

Um zu bekräftigen, dass die Ausnahme dennoch gelten müsse, betonte Assanges Anwalt Edward Fitzgerald nachdrücklich, dass die Verteidigung sich auf jahrhundertealte Prinzipien berufe, die international anerkannte Menschenrechtsstandards seien.

Fitzgerald argumentierte, das Verbot von Auslieferungen wegen politischer Vergehen "gilt weltweit als fundamentaler Schutz". Es steht "in jedem Auslieferungsabkommen" der USA mit westlichen Demokratien, auch im britisch-amerikanischen Abkommen, das 2007 ratifiziert wurde.

Weiter erklärte er: "Die Gerichte haben in einem Fall nach dem anderen die Bedeutung der Einhaltung von vertraglichen Verpflichtungen als Kardinalsprinzip des gesamten Auslieferungsverfahrens und der Herangehensweise der Gerichte betont."

Auf die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dieses Abkommen findet im britischen Recht keinen Ausdruck und könne Assange deshalb keine Rechte gewähren, verwies Fitzgerald auf Abschnitt 87 des Extradition Act von 2003. Darin heißt es, der Richter müsse entscheiden, ob die Auslieferung einer Person mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, die durch den Human Rights Act von 1998 in das englische Recht übertragen wurde. Das Auslieferungsabkommen sei die "gesamte Grundlage" für Assanges Auslieferung. Die Ausnahme für politische Vergehen zu missachten, sei eindeutig ein Verfahrensmissbrauch und stelle daher eine willkürliche Inhaftierung dar, die gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Daraufhin ging Fitzgerald detailliert auf die grundlegenden rechtlichen Prinzipien ein, um die es geht: "Das Recht auf Freiheit ist nicht nur das Recht auf Freiheit in Übereinstimmung mit gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben, sondern erfordert auch eine Überprüfung der Frage: 'Erfolgt ein Handeln willkürlich oder nicht?'"

Weiter hieß es: "Das Rechtsstaatsprinzip ist ein umfassendes Prinzip, das das Konzept des Rechtsstaats selbst und allgemeine rechtliche Standards beinhaltet."

Fitzgerald untermauerte diesen Punkt, indem er drei entscheidende Fälle anführte.

Erstens, das Verfahren R vs. Mullen im Jahr 2000, in dem erfolgreich wegen Verfahrensmissbrauch geklagt wurde, weil die britischen Behörden im Rahmen des Auslieferungsverfahrens "gegen Völkerrecht verstoßen haben."

Zweitens, den Fall Thomas vs Baptiste, ebenfalls aus dem Jahr 2000. Damals hatte der Privy Council festgestellt, dass "die Rechtsstaatsklausel der Verfassung von Trinidad 'das Konzept des Rechtsstaats selbst beinhaltet'", sodass die Angeklagten Berufung gegen einen Vertrag einlegen konnten, der nicht Teil der Gesetze von Trinidad war. Fitzgerald musste im Jahr 2020 vor einem britischen Gericht daran erinnern, dass "das Rechtsstaatsprinzip der Magna Charta [von 1215] noch immer Teil unseres Rechts ist."

Drittens, den Fall Neville Lewis vs. Attorney General Jamaica von 2001, laut dem das verfassungsgemäße Konzept des Rechtsschutzes höher steht als Jamaikas Berufung auf die gleichen Autoritäten, auf die sich die Staatsanwaltschaft im Fall Assange beruft. Das gleiche verfassungsgemäße Konzept ist im fünften Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung festgelegt, die "der Grundstein des verfassungsrechtlichen Schutzes für ihre Bürger ist."

Fitzgerald kam zu folgendem Schluss: "Die pauschale Zurückweisung jeder Berufung auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen des beantragenden Staates durch die Staatsanwaltschaft ... ignoriert die Tatsache, dass die Rechtsprechung zu Fragen des Verfahrensmissbrauchs gerade die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sichern soll. Letztere ist aber Bestandteil des Völkerrechts."

Einfacher gesagt, die Staatsanwaltschaft will sich auf eine gänzlich reaktionäre, nationalistische wörtliche Auslegung des Gesetzes berufen, die auf den undemokratischen Gesetzen der Blair-Regierung basiert.

Staatsanwalt James Lewis erklärte in seiner Zurückweisung, Assange "hat keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte aus dem Abkommen". Das Parlament habe das Verbot von Auslieferungen wegen politischer Vergehen im Extradition Act "ausdrücklich abgeschafft" und dadurch "ist von Gesetzes wegen Assange der Einspruch verwehrt, den er erheben wollte."

Lewis gab zu: "Es könnte zwar für andere Staaten überraschend wirken, aber nach englischem Recht ist das Abkommen irrelevant."

Das Verfahren geht weiter.

*

Bitte senden Sie Ihren Kommentar an: sgp[at]gleichheit.de

Copyright 2020 World Socialist Web Site - Alle Rechte vorbehalten

*

Quelle:
World Socialist Web Site, 28.02.2020
Julian Assange verurteilt Gericht:
Keine Beratungen mit seinen Anwälten zugelassen
https://www.wsws.org/de/articles/2020/02/28/assa-f28.html
Sozialistische Gleichheitspartei
Vierte Internationale (SGP)
Postfach 040 144, 10061 Berlin
Telefon: (030) 30 87 27 86, Telefax: (032) 121 31 85 83
E-Mail: sgp[at]gleichheit.de
Internet: www.wsws.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang