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IMI/440: Das Deutsch-Afghanische Abkommen - Erste Hinweise für eine deutsche Präsenz nach 2014


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Standpunkt 2012/028 vom 21. Mai 2012

Das Deutsch-Afghanische Abkommen

Erste Hinweise für eine deutsche Präsenz nach 2014

von Michael Haid



Unmittelbar vor dem am 20./21. Mai 2012 in Chicago stattfindenden NATO-Gipfel trafen sich in Berlin am 16. Mai 2012 der afghanische Präsident Hamid Karsai und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Unterzeichnung eines Vertrags über die zukünftigen bilateralen Beziehungen beider Staaten. Das Dokument mit der Bezeichnung »Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan über die bilaterale Zusammenarbeit« regelt, neben eher unbestimmten Vereinbarungen auf wirtschaftlichem und entwicklungspolitischem Gebiet, hauptsächlich die "Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit" (Artikel 2).[1] Hierauf wird in einem kurzen Überblick eingegangen.


"Militärische Ausbildungshilfe" & "bilaterale
Jahresprogramme"

Die Ausarbeitung des Abkommens hatten Merkel und Karsai auf der Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 vereinbart. Deutschland sichert darin der afghanischen Regierung im militärischen Bereich "Ausbildungshilfe" und "bilaterale Jahresprogramme" zu. Unter "militärische Ausbildungshilfe" werde die "Ausbildung von Mitgliedern der afghanischen Streitkräfte in Einrichtungen der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland" verstanden; "Bilaterale Jahresprogramme" würden auf dem "Prinzip der Gegenseitigkeit" beruhen und könnten neben "offiziellen Besuchen hochrangiger Vertreter" auch "Arbeits- und Informationsbesuche" sowie "bilaterale Fach- und Expertengespräche" vorsehen (Artikel 2 Absatz 1). Diese Formulierungen bieten zunächst einmal wenig Aufschluss über eine etwaige Anwesenheit von Bundeswehr-Einheiten in Afghanistan auch nach dem offiziellen Abzugstermin im Jahr 2014, die seit längerem Gegenstand heftiger Spekulationen ist.

Das Abkommen gilt zunächst einmal für fünf Jahre und soll sich automatisch um jeweils weitere fünf Jahre verlängern, sofern nicht Deutschland oder Afghanistan den Vertrag rechtzeitig vorher aufkündigen (Artikel 9 Absatz 2). Jedoch scheint sich die deutsche Seite bei ihren militärischen Zusagen nicht sonderlich festlegen zu wollen, denn die Ausgestaltung beider Instrumente werde "jährlich auf der Grundlage verfügbarer Kapazitäten, des bisherigen Nutzungsumfangs und ihrer Effizienz neu verhandelt" (Artikel 2 Absatz 1). Damit hält sich die Bundesregierung mutmaßlich eine Hintertür für den Fall offen, dass die militärische Unterstützung der afghanischen Regierung in der hiesigen Öffentlichkeit nicht mehr gerechtfertigt werden kann, parlamentarisch nicht mehr durchsetzbar erscheint oder nicht mehr gewollt ist.

Ferner regelt das Abkommen die militärischen Beziehungen beider Staaten nicht abschließend. Einige sehr aufschlussreiche Punkte würden in "gesonderten Vereinbarungen" noch festgelegt werden. Dazu gehören der "vorübergehende Aufenthalt von Mitgliedern der afghanischen Streitkräfte" in Deutschland, der "gegenseitige Schutz von militärischen Verschlusssachen" sowie der "Status von deutschem militärischen Personal" in Afghanistan "im Rahmen von Kooperationsmaßnahmen" (Artikel 2 Absatz 1). Besonders der letztgenannte Bereich könnte im Hinblick auf mögliche Verbrechensvorwürfe gegen und Schadensverursachungen von Bundeswehr-Soldaten juristisch von Interesse werden. Allerdings werden auch hierzu weder über die Anzahl der Bundeswehrangehörigen, die nach Afghanistan entsandt werden sollen, noch über ihnen zugewiesene Aufgaben Angaben gemacht.


Stationierung von 1.000 Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan nach 2014?

Bezüglich des "Aufbaus der nationalen afghanischen Polizei" durch Deutschland scheint sich durch das Abkommen nichts verändert zu haben. Auf der Grundlage der "bestehenden Abkommen und verfügbaren Kapazitäten" werde die Zusammenarbeit durch "Ausbildung", "Mentoring" und "projektbezogene Unterstützung" fortgesetzt (Artikel 2 Absatz 2). Aufschlussreich hierzu ist eine Prognose von »Spiegel Online« bezüglich der Erwähnung des "Mentoring"-Programms, die die Annahme belege, dass auch nach 2014 Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan stationiert sein würden. Denn im Zuge dieser schon heute praktizierten Projekte begleiten kleine deutsche Einheiten größere Gruppen der afghanischen Sicherheitskräfte und beraten sie bei der Ausbildung bis hin zur Durchführung von Operationen. Auf »Spiegel Online« nicht näher benannte Beobachter schätzen, dass "die deutsche Post-Isaf-Mission um die 1000 Mann stark sein könnte, da die Ausbilder auch robust geschützt werden müssten."[2]


150 Millionen Euro pro Jahr von Deutschland

Woher das Geld für die Armee und Polizei der afghanischen Regierung angesichts stagnierender und teilweise sinkender Militäretats der NATO-Staaten kommen soll, die nach dem offiziellen Abzug der NATO-Truppen 2014 das Land kontrollieren sollen, wird eines der zentralen Themen auf dem NATO-Gipfel sein. Die erst letztes Jahr beschlossene Zielgröße der afghanischen Sicherheitskräfte von 350.000 Soldaten und Polizisten, die jährliche Kosten von etwa sieben Milliarden Dollar verursachen würden, wurden bereits aus Kostengründen auf einen neuen Planungsumfang von 230.000 Köpfe reduziert, die immer noch einen Finanzaufwand pro Jahr von circa 4,1 Milliarden Dollar (rund 3,2 Milliarden Euro) erfordern würden. Davon werden die USA rund die Hälfte des Budgets bereitstellen müssen, Großbritannien soll 110 Millionen Dollar jährlich und Australien 100 Millionen Dollar jährlich für die nächsten drei Jahre zugesagt haben.[3]

Deutschland wird einen "angemessenen Beitrag" zur Finanzierung der afghanischen Armee und Polizei leisten, heißt es im Abkommen (Artikel 2 Absatz 3) und wird dafür laut der Bundeskanzlerin etwa 150 Millionen Euro pro Jahr (circa 190 Millionen Dollar) zur Verfügung stellen. Karsai gab an, aus seinem eigenen Haushalt 500 Millionen Dollar bereitstellen zu wollen.[4] Zum Vergleich: Die aktuellen afghanische Staatseinnahmen betragen nach dem »CIA World Fact Book« 1,58 Milliarden Dollar.[5]


Anmerkungen

[1] Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan über die bilaterale Zusammenarbeit, Berlin, 16. Mai 2012. Alle im Text genannten Zitate beziehen sich auf Artikel in diesem Dokument.

[2] Vgl. Matthias Gebauer: Afghanistan-Abkommen. Berlin drängt Karsai zu weiteren Reformen, in: Spiegel Online, 15. Mai 2012.

[3] Vgl. Anne Gearan: Afghanistan War: U.S. Requests Help To Pay For Afghan Army, in: www.huffingtonpost.com, May 17, 2012.

[4] Vgl. Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Staatspräsidenten der Islamischen Republik Afghanistan Hamid Karsai in Berlin, Mitschrift Pressekonferenz, 16. Mai 2012, in: www.bundesregierung.de.

[5] Vgl. https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/af.html (18. Mai 2012).

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Quelle:
IMI-Standpunkt 2012/028 vom 21. Mai 2012
Das Deutsch-Afghanische Abkommen
Erste Hinweise für eine deutsche Präsenz nach 2014
URL: http://www.imi-online.de/2012/05/21/das-deutsch-afghanische-abkommen/
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2012