Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1481: Berliner Wasserbetriebe - Der Senat trickst weiter


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12 - Dezember 2010
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Berliner Wasserbetriebe
Der Senat trickst weiter
Volksentscheid über geheime Wasserverträge am 13. Februar 2011

Von Thomas Rudek


Mit über 320.000 Unterschriften konnte das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben durchgesetzt werden.


Vor dem Hintergrund eines Spendeneingangs von ca. 19.000 Euro ist dies ein doppelter Rekord, mit dem die Berliner bewiesen haben, dass nicht das große Geld wichtig ist, sondern die sozialen Kontakte, die wir alle haben.

Die Politik reagierte mit einer Flucht nach vorn: Nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses verkündete der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der 700 Seiten starke Konsortialvertrag werde jetzt im Internet veröffentlicht, damit sei "die materielle Forderung des Volksbegehrens erfüllt".

Nur eines versucht die Politik zu verhindern: Sie will den Gesetzestext des Volksbegehrens nicht übernehmen! Warum? Zum einen wegen der im Volksbegehren enthaltenen Unwirksamkeitsklausel. Diese besagt, dass Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht veröffentlicht worden sind, unwirksam werden. Sie ist quasi eine "Strafe" für das Nichtbefolgen der Offenlegungspflicht.

Das neue Informationsfreiheitsgesetz sieht hingegen keine Sanktionen vor für den Fall, dass die Verwaltung ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommt. Es sollte nachdenklich stimmen, dass Wowereit sich an der Unwirksamkeitsklausel stört: Wenn jetzt angeblich alles offen gelegt ist, kommt die Unwirksamkeitsklausel doch überhaupt nicht zur Anwendung!

Der Gesetzestext des Volksbegehrens beschränkt sich aus gutem Grund nicht auf die Veröffentlichung von Verträgen, sondern fordert auch die Veröffentlichung von "Beschlüssen und Nebenabreden". Was wie eine juristische Spitzfindigkeit aussieht, ist auf eine Anregung eines Mitarbeiters aus der Verwaltung zurückzuführen. Wir haben diesen "Insider"-Hinweis dankend aufgenommen und unseren Gesetzestext entsprechend erweitert. Nun achtet die politische Spitze peinlich genau darauf, immer nur von der Offenlegung des Konsortialvertrages mit seinen Änderungsvereinbarungen und Anhängen zu reden. Von Beschlüssen und Nebenabreden ist in den offiziellen Verlautbarungen nichts zu hören. Es besteht deshalb genügend Anlass zur Vermutung, dass noch immer vieles im Dunkeln liegt.


Wer zahlt?

Der Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge ist ein wichtiger Schritt, um die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu erreichen, die die Wasserversorgung kostengünstiger, bürgernah und verbraucherfreundlicher macht.

Doch auch eine Rekommunalisierung kostet. Solange die Gewinngarantien in den Geheimverträgen gelten, werden RWE und Veolia darauf bestehen, dass sie in einem unbefristeten (!) Vertrag in die Rückkaufsumme eingestellt werden. Das wäre dann gewiss keine kostengünstige, sondern eine investorenfreundliche Rekommunalisierung. Genau das darf nicht geschehen, genau deshalb müssen die Vereinbarungen des Geheimvertrages nach einem erfolgreichen Volksentscheid gerichtlich angefochten werden.

Angenommen es gelingt eine Verständigung auf eine angemessene Rückkaufsumme, dann muss auch dieser Betrag aufgebracht werden. Und in Anbetracht der Schuldenlast werden sich alle fragen: Woher nehmen und nicht stehlen? Da wären wir bei den Banken und der Finanzkrise: Die Banken werden für ihre katastrophale Geschäftspolitik belohnt, indem sie von der Europäischen Zentralbank billiges Geld zum Leitzins von 1% bekommen, weil sie angeblich "systemrelevant" sind. Wirklich systemrelevant ist aber vor allem die öffentliche Daseinsvorsorge!

Daher ist es nahe liegend, einen Rekommunalisierungsfonds bei der Investitionsbank aufzulegen, finanziert aus Mitteln der EZB zum Leitzins von 1%. Dieser Rekommunalisierungsfond wäre an die Auflage zu binden, dass rekommunalisierte Betriebe ihre Gebühren nur nach real anfallenden Kosten kalkulieren dürfen - unter Berücksichtigung von fairen Löhnen und Rückstellungen für Investitionen in Klärwerke, Leitungsnetze usw. Nur Gewinnrückstellungen, weder öffentliche noch private, hätten in Zukunft keinen Platz.

Es ist Zeit, aus den Fehlern sowohl der Finanzkrise wie auch der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu lernen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen: Einer der größten Fehler ist die Übertragung der Gewinnmaximierung auf die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Höchste Zeit, diesen Systemfehler auf dem Weg der direkten Demokratie zu korrigieren.


Der Autor Thomas Rudek ist Mitglied des Berliner Wassertischs und Mitinitiator des Volksbegehrens.
www.berliner-wassertisch.net


*


Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12, 25.Jg., Dezember 2010, S. 14
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de

Die Soz erscheint monatlich und kostet 3 Euro.
(SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro)
(im Normalabo: 55 Euro)
(im Sozialabo: 26 Euro)


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2010