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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1493: Vorsicht, Bürgerarbeit!


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12 - Dezember 2010
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Arme Arbeitende Arbeitslose
Vorsicht, Bürgerarbeit!
Gefährliches Hantieren in der Grauzone zwischen Arbeitsgelegenheit und prekärer Beschäftigung

Von Harald Gatermann


Die 1-Euro-Jobs haben nichts gebracht, heißt es jetzt auffällig oft von offiziellen Stellen. Das Bundesarbeitsministerium bereitet deshalb längst die nächste Umdrehung vor: die "Bürgerarbeit".


Der scheinbar aufgeklärte Begriff verdreht auch manchem in der Partei DIE LINKE den Kopf. Und auch in den Gewerkschaften haben erst wenige begriffen, dass die beabsichtigte flächendeckende Einführung einer 30-Stunden-Woche zum Preis von Hartz IV und als Zwangsarbeit nicht nur die gewerkschaftlichen Bemühungen um einen Mindestlohn, sondern auch den TvÖD in Frage stellt.


ÖBS und Bürgerarbeit

In einem Positionspapier von DIE LINKE, Berlin, vom 1. November 2010 schreiben Carola Bluhm, Elke Breitenbach, Christina Emmrich, Ines Feierabend, Kerstin Liebich, Knut Mildner-Spindler und Dagmar Pohle (alle der Parteirechten zuzuordnen) zu "ÖBS und Bürgerarbeit": "Die LINKE auf allen Ebenen versucht seit Jahren, die Idee eines Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) Wirklichkeit werden zu lassen. In Berlin ist es uns gelungen, bis zu 8000 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose aufzubauen. Wir haben uns dabei von dem Grundsatz leiten lassen, alle Möglichkeiten und Instrumente zu nutzen, um unsere Vorstellungen vom ÖBS umzusetzen.

Grundvoraussetzungen sind: Die Arbeit muss sozialversicherungspflichtig, tariflich entlohnt und existenzsichernd sein, ist also mit derzeit mindestens 7,50 Euro die Stunde bzw. mindestens 1300 Euro brutto im Monat vergütet. Es soll gesellschaftlich sinnvolle und zusätzliche Arbeit erledigt werden. Die Arbeit soll langfristig sein. Sie soll auf freiwilliger Basis erfolgen."

Dann wird der Unterschied zwischen ÖBS und Bürgerarbeit beschrieben:

"Im Grundsatz soll auch bei der Bürgerarbeit gesellschaftlich sinnvolle und zusätzliche Arbeit erledigt werden. Problematisch ist vor allem die finanzielle Ausstattung der Bürgerarbeit. Es handelt sich um nicht existenzsichernde Entlohnungen, so dass alle Bürgerarbeitenden weiter von aufstockenden Leistungen des Jobcenters abhängig sind. Das haben wir schon seit der Einführung der Bürgerarbeit als Modellprojekt in Sachsen-Anhalt kritisiert. Und deshalb fordern wir auch weiterhin: ÖBS statt Bürgerarbeit.

Aber: Die Bundesregierung hat im Zuge ihres Sparpakets angekündigt, die Mittel für die Arbeitsmarktförderung bis 2014 um bis zu 45% zu kürzen. Einen Teil der verbleibenden Mittel hat sie für die Finanzierung der Bürgerarbeit reserviert. Damit verringern sich die Spielräume, gute Arbeit im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu organisieren, erheblich. Deshalb mussten wir in den letzten Wochen ausführlich prüfen, wie wir mit dem Modellversuch Bürgerarbeit umgehen und ob und in welcher Form wir uns unter diesen Bedingungen beteiligen.

Der rot-rote Senat beteiligt sich finanziell derzeit nicht an Bürgerarbeit. Aber acht Jobcenter in den Bezirken haben an der Ausschreibung des Modellversuchs Bürgerarbeit teilgenommen und den Zuschlag bekommen. Dadurch können rund 2300 Beschäftigungsverhältnisse entstehen - allerdings zu Niedriglohnbedingungen.

Wir würden angesichts dieser Lage gerne das zur Verfügung stehende Instrument Bürgerarbeit nutzen, um stattdessen existenzsichernde Arbeit zu organisieren und wollen uns deshalb weiter für folgendes einsetzen:

1. Wir wollen alles unternehmen, dass Bürgerarbeit in Berlin zu ÖBS-Bedingungen ausgestaltet werden kann. Wir fordern den Bund auf, eine Landeskofinanzierung zuzulassen...

2. Gleichzeitig sorgen in den Bezirken unsere Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksstadträte gemeinsam mit den Jobcentern für sinnvolle Einsatzfelder wie bisher auch im ÖBS.

3. In der Auseinandersetzung mit dem Sparpaket der Bundesregierung werden wir unsere Vorstellungen zu öffentlich geförderter Beschäftigung erneut formulieren und dazu auch parlamentarische Initiativen ergreifen.

4. Mit der Bundesagentur für Arbeit verhandeln wir weiter darüber, dass trotz der Einsparungen durch die Bundesregierung in Berlin der bisherige ÖBS weiterfinanziert werden kann, wenn vermutlich auch in geringerer Anzahl."


Kein Spielraum für Kommunen

In Berlin setzt DIE LINKE also im ÖBS einen Mindestlohn von 7,50 Euro durch, während die Bundestagsfraktion die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns fordert, "der in der laufenden Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird und Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wächst, wie die Lebenshaltungskosten steigen". Gleichzeitig akzeptiert sie Modellversuche, Bürgerarbeit als Zwangsarbeit einzuführen.

Bundesgesetze werden in Ländern und Kommunen von Bundesbehörden umgesetzt. Landes- und Kommunalpolitiker können im besten Falle die Folgewirkungen abfedern durch "Bitte, Bitte" sagen - bei politischem Wohlverhalten evtl. sogar mit Erfolg. Das ist alte Praxis und war schon zu Zeiten der sozialversicherungspflichtigen ABM-Jobs so, die nach den Kürzungen durch den Bund von einigen Kommunen in die Höhe der alten Bezahlungen aufgestockt wurden. Eine "Wohltat", die Kommunen und Länder wegen der Politik "Privat vor Staat" und der dadurch wegbrechenden Steuern, bedingt durch Bundesgesetzgebung, nicht lange durchhalten konnten. Die Verelendung wurde verzögert, aber sie wurde nach unten "durchgereicht".

Dieser Prozess wird durch die beschlossenen "Schuldenbremsen" in Bund und Ländern noch verschärft. Nichts geht mehr. Soviel zum Spielraum "linker Politik" in den Kommunen.


Erwerbslose zur Bürgerarbeit

Der Bezirkserwerbslosenausschuss von Ver.di in Sachsen-Anhalt hat zur Bürgerarbeit wie folgt Stellung bezogen:

"Die gewerkschaftlichen/gesellschaftlichen Kampagnen für einen gesetzlichen Mindestlohn in ausreichender Höhe laufen Gefahr, von der bundesweiten Einführung der Bürgerarbeit untergraben zu werden. Ein Rückschlag auf Jahre/Jahrzehnte droht! In den bisherigen Modellversuchen zur Bürgerarbeit (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern) werden Bürgerarbeitern für eine 30-Stunden-Woche Bruttolöhne von im Schnitt 675 Euro, in manchen Fällen etwas darüber, gezahlt. Das ist ein Stundenlohn von ca. 5,50 Euro brutto, also weit entfernt von ausreichenden Mindestlöhnen. Mit einer 30-Stunden-Woche plus Hin- und Rückfahrt zur Arbeit ist keine weitere Nebenbeschäftigung zur Verbesserung der materiellen Lebenssituation mehr möglich. Eine derartige, faktische Vollzeitbeschäftigung soll das Existenzminimum absichern? Unmöglich! 675 Euro brutto bedeuten für viele ALG-II-Empfänger netto weniger als die ALG-II-Leistungen (359 Euro plus Miete und Heizung). Vermutlich könnten sich die 'Bürgerarbeiter'-Bruttolöhne an dem individuellen Bedarf eines Singles orientieren, so dass niemand weniger als Hartz IV hat und es keinen allgemeinen Aufschrei gibt. Ebenso ist aber denkbar, dass die Kosten der Unterkunft pauschaliert werden (Forderungen in diese Richtung werden lauter) und sich hieraus ein Nettominimum ergibt, das für viele Betroffene eine Verschlechterung darstellen wird. Bürgerarbeit heißt: Arbeiten für Hartz IV oder weniger! Es gibt keinen Ausgleich für zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit, keine Fahrtkosten, nichts. Die Betroffenen hätten noch weniger Geld zum Leben als bei den menschenverachtenden 1-Euro-Jobs! Bürgerarbeit soll als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung installiert werden. Damit wird Hartz IV endgültig als Mindestlohn festgeschrieben (die Vollzeitbeschäftigten und gleichzeitigen Aufstocker machen es jetzt schon vor). Die herrschende Politik wird ziemlich einhellig eine neue 'Reform' begrüßen und von neuen Chancen und Perspektiven für Langzeitarbeitslose schwafeln. SPD, Grünen und Linkspartei wird man weiszumachen versuchen, dass auch ihre Forderungen nach öffentlicher Beschäftigung sich hierin wieder finden und sie werden beipflichten, denn ihre eigenen Vorstellungen von 'öffentlicher Beschäftigung' sind bisweilen abstrus genug ... Dass die SPD in NRW durch Hannelore Kraft ähnliches fordert, offenbart die Brisanz der Bürgerarbeit. Frau Kraft behauptet, sie würde diese 'gemeinnützigen Tätigkeiten' nur als Arbeitsangebot betrachten, welches 'freiwillig' angenommen werden soll. Bei der verbreiteten Sanktionspraxis auf den Ämtern müsste Frau Kraft diese schon explizit abschaffen, wenn das Wörtchen 'freiwillig' mehr als Blendwerk sein soll."


Erwerbslosenstreik, geht das?

Keine Koalitionsregierung, an der DIE LINKE beteiligt ist, hat bisher die besonders entrechtete Position von Arbeitenden im sog. Öffentlichen Beschäftigungssektor und ihre Unterwerfung unter das Sozialrecht anstelle des Arbeitsrechtes thematisiert. Man muss die Frage stellen: Können 1-Euro-Jobber oder andere Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten und demnächst Bürgerarbeiter ihre wirtschaftliche oder Arbeitssituation durch "Arbeitskampfmaßnahmen" verbessern?

Nein! Nun setzt sich DIE LINKE für den politischen Streik ein - gut so. In der Praxis "vergisst" sie allerdings, den in der Kommune Beschäftigten die gleichen Rechte zuzugestehen wie den in der Wirtschaft Arbeitenden. Aus welchem Grund?

Die Signalwirkung von Arbeitskämpfen von Zwangsarbeitern im kommunalen Hilfsbereich wäre unübersehbar und bizarr. Bisher jedenfalls haben sich die DGB-Gewerkschaften auf symbolische Gesten der Solidarität mit dem Prekariat und den Abhängten beschränkt. Vielleicht ändert sich das.


Erwerbsarbeit oder keine?

Unter der Überschrift "Scheitert die Bürgerarbeit?" berichtete die Badische Zeitung vom 19. November 2010 jedenfalls von Bestrebungen der Gewerkschaft Ver.di in Lahr (Schwarzwald), die Bürgerarbeit unter die Tarifhoheit des TVöD zu bekommen. "Konkret geht es um massive rechtliche Bedenken der Gewerkschaft, sollten die Bürgerarbeiter nicht nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt werden."

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steht auf dem Standpunkt: Es handelt sich um ein "reguläres" Beschäftigungsverhältnis, für das allerdings nicht der TVöD gilt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst finde bei Beschäftigten, die Arbeiten nach den Paragraphen 260ff. SGB III verrichten, keine Anwendung, weil es sich um ein Modellprojekt handele, für das es öffentliche Gelder gibt.

"Ver.di ist der festen Überzeugung, dass die Auskunft des Ministeriums [für Arbeit und Soziales], bei Bürgerarbeit könne auf den TVöD verzichtet werden, 'nicht nur inhaltlich fehlerhaft, sondern auch unbefugt erteilt' wurde", schreibt die Badische Zeitung weiter. Behörden dürften derartige Auskünfte nur innerhalb ihres eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erteilen. Es gehöre aber weder in die Zuständigkeit des Ministeriums noch der Bundesagentur für Arbeit, Auskünfte über die Auslegung von bei Dritten bestehenden Tarifverträgen zu erteilen. Das sei Aufgabe des Innenministeriums. "'Da es sich bei der Bürgerarbeit um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt, unterliegt sowohl die Einstellung als auch die Eingruppierung dieser Beschäftigten der Mitbestimmung des Personal- beziehungsweise Betriebsrates', so Ver.di. Der Bürgermeister der Stadt sieht durch die gewerkschaftlichen Bestrebungen die Einrichtung der Bürgerarbeit in Gefahr."

Wenn das BMAS die Anwendung des TvöD mit dem Hinweis auf den Modellcharakter ablehnt, den Bürgerarbeit derzeit noch hat, bleibt die Frage: Was ist, wenn die Modellphase überwunden und Bürgerarbeit flächendeckend eingeführt ist? Ist der TVöD dann anzuwenden?

Die Frage, ob ein fester 30-Wochenstunden-Job eine reguläre Beschäftigung - also nach Tarifvertrag zu entlohnen - oder ob er eine Arbeitsgelegenheit ist, die unter das Sozialgesetzbuch, also unter die Kriterien der Fürsorge fällt, schwingt sich zu einer Grundsatzentscheidung über den Charakter schlecht bezahlter Erwerbsarbeit auf. Die Gewerkschaften haben allen Grund, sich auf die Hinterbeine zu stellen.


Der Autor Harald Gatermann ist Sprecher der LAG Beistand & Beratung, DIE LINKE KV Bremen. Weitere Infos auf www.prekaer.info.


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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12, 25.Jg., Dezember 2010, S. 13
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2011