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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1720: EU berät über militärische Unterstützung in "Krisen und Katastrophen"


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3 - März 2013
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Solidarisch in der Aufstandsbekämpfung
EU berät über militärische Unterstützung in "Krisen und Katastrophen"

Von Andrej Hunko



Ein neues Papier wirbelt die Sicherheitsarchitektur der EU durcheinander: Im vergangenen Dezember haben die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik einen Vorschlag zur Ausgestaltung der sogenannten "Solidaritätsklausel" vorgelegt. Die Ausformulierung dieser Klausel war im Vertrag von Lissabon bzw. im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefordert worden.

Die "Solidaritätsklausel" war schon damals umstritten und einer der Gründe, warum DIE LINKE den Vertrag von Lissabon ablehnte: Sie verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten, einen anderen Mitgliedstaat im Falle eines großen Schadensereignisses zu unterstützen. Genannt werden in Artikel 222 AEUV Terroranschläge, Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen. Explizit wird von "militärischer Unterstützung" gesprochen, deren konkrete Ausformung im Bedarfsfall von der Hohen Vertreterin vorgeschlagen werden soll.

Befürchtet wurde damals, dass die EU sich mit der "Solidaritätsklausel" ermächtigen könnte, einen abtrünnigen Mitgliedstaat am Verlassen der Union zu hindern. Das ist zumindest formal nicht möglich, da Artikel 222 vorsieht, dass etwaige Einsätze nur auf Ersuchen der politischen Organe einer Regierung zustandekommen können.

Trotzdem ist der jetzt vorliegende Vorschlag brisant. Die "Solidaritätsklausel" soll dem Vernehmen nach ebenso in internationalen Gewässern bzw. im internationalen Luftraum wie für Offshore-Öl- und Gas-Förderanlagen im EU-Ausland gelten. Auch politische Auseinandersetzungen können zu "Katastrophen" und "Krisen" und damit zu einer gemeinsamen Reaktion führen. Sie treten z.B. dann ein, wenn "wesentliche gesellschaftliche Funktionen" lahmgelegt und "Vermögenswerte" gefährdet sind. Botschaften und Konsulate werden zwar nicht genannt, ihre Einbeziehung liegt aber nahe.

Im November forderte das EU-Parlament in einer Entschließung, "keine bedeutenden Gefahren" zu vergessen, z.B. Cyberangriffe, Pandemien oder Energieengpässe. Die Rede war aber auch von "politisch motivierten Blockaden".

Es ist also nebulös, welche Ereignisse im Einzelnen erfasst werden. Dennoch schafft die EU-Kommission schon mal Fakten: Eine ebenfalls im Dezember veröffentlichte Mitteilung zur "Cyberstrategie" führt bereits auf, dass ein Cyberangriff eine Reaktion gemäß der "Solidaritätsklausel" auslösen könnte.

Die "Solidaritätsklausel" kann von der anfragenden Regierung, anderen Mitgliedstaaten und den Organen der EU missbraucht werden. Denn bislang ist nicht festgelegt, ab welchem Stadium einer vermeintlichen "Bedrohung" der Unterstützungsfall eintritt. Möglich wäre also, dass eine Regierung militante Arbeitskämpfe zu "Terrorismus" umdeutet oder streikende Polizisten als Fehlen "wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen" definiert.

Im Geiste eines solidarischen Europas ist es zwar richtig und wichtig, gemeinsam auf Schadensereignisse zu reagieren. Der Entsendung von Soldaten und militärischer Unterstützung bei politischen Auseinandersetzungen erteilt DIE LINKE jedoch eine Absage. Artikel 222 AEUV ist ohnehin überflüssig: Denn die EU berät eh über Formen der Unterstützung bei Katastrophen - unabhängig von der "Solidaritätsklausel".

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3, 28. Jg., März 2013, S. 13
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013