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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2202: Fabrikkomitees und Arbeiterkontrolle in


der russischen Revolution ŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽ

SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12 · Dezember 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Fabrikkomitees und Arbeiterkontrolle in der russischen Revolution*
Zur Sozialisierung getrieben

von Manuel Kellner


Die Forderung nach "Arbeiterkontrolle" und eine entsprechende Praxis sind in der aktuellen sozialistischen Debatte - zumindest in Deutschland - weitgehend unbekannt.


Gemeint ist damit das erkämpfte Recht von Belegschaften, in Entscheidungen von Unternehmenseigentümern oder Geschäftsleitungen einzugreifen bzw. sie von der Zustimmung ihrer gewählten Kontrollausschüsse abhängig zu machen. Dies kann von einer relativ passiven "Überwachung" bis zum aktiven Eingreifen in die Verwaltung des jeweiligen Betriebes reichen. Bis zur Februarrevolution von 1917 hatte keine der russischen "sozialdemokratischen" (sozialistischen) Parteien die "Arbeiterkontrolle" im Programm.

Erst mit Lenins "Aprilthesen" und ihrer Orientierung auf die Losung "Alle Macht den Räten" nahmen die Bolschewiki auch die Kontrolle von Produktion und Verteilung durch die Arbeiterräte in ihr Programm auf. Ins Auge gefasst wurde dabei nicht die "Einführung des Sozialismus" im rückständigen Russland, sondern die Einführung von Übergangsregeln zum Sozialismus, in Erwartung der internationalen Ausdehnung der sozialistischen Revolution auf die entwickelten kapitalistischen Industrieländer, angefangen mit Deutschland.

Fabrikkomitees bzw. Fabrikräte waren zu diesem Zeitpunkt in großem Ausmaß in der Hauptstadt Petrograd und in den anderen Industriezentren Russlands entstanden, und in ihnen errangen die Bolschewiki sehr viel früher die politische Hegemonie als in den allgemeinen Räten (Sowjets).

In den konkreten Auseinandersetzungen der Belegschaften mit den Fabrikanten entwickelten sich verschiedene Formen der "Kontrolle". Dies führte zwischen Februar und Oktober oftmals zu einer "Doppelherrschaft" in den Betrieben, analog zur Doppelherrschaft von Provisorischer Regierung und Sowjets im Land.

In beiden Fällen konnte eine solche Situation nur instabil sein und auf eine Entscheidung zugunsten der einen oder der anderen Seite hinauslaufen - ganz unabhängig von den theoretischen Erwägungen über die Reife oder Unreife des damaligen Russlands für die sozialistische Revolution.

Die politische Radikalisierung der Fabrikräte zwischen Februar und Oktober war im wesentlichen das Ergebnis von aus der Not geborenen Verteidigungsmaßnahmen der Belegschaften gegen die drohende Schließung ihrer Betriebe, gegen Aussperrungen und Entlassungen und gegen die bewusste Sabotage der Produktion durch die Eigentümer, die der Revolution feind waren und zudem oft nicht sahen, wie sie unter den gegebenen Bedingungen der kriegsbedingten Zerrüttung und bedroht von Arbeiterräten weiterhin profitabel produzieren könnten.

Nach dem Februarumsturz führten zahlreiche Belegschaften einen Kampf für ihre unmittelbaren Interessen, für Lohnerhöhungen, den Acht-Stunden-Tag (den manche Belegschaften kraft eigenen Beschlusses einführten), gegen das despotische Fabrikregime und für die Entmachtung der autoritärsten Geschäftsführer. Ein Zentralrat der Fabrikräte wurde geschaffen, an den die Belegschaften, die sich auf die von den "gemäßigten" Sozialisten im Schlepptau der bürgerlichen Provisorischen Regierung geführten Räte nicht verlassen konnten, in Konfliktfällen oft appellierten.

Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurden "von unten" in zunehmendem Maße auch Forderungen nach Verstaatlichung erhoben, um die elementaren Interessen der Arbeitenden zu wahren und zur Selbstverwaltung der Betriebe im Rahmen einer demokratisch zentralisierten, vergesellschafteten Wirtschaft überzugehen.

Die von den Bolschewiki regierte junge Räterepublik ging nach der Oktoberrevolution unter dem Druck dieser Kämpfe und der drängenden Versorgungsprobleme in vielerlei Hinsicht über ihre programmatisch formulierten Positionen hinaus. Dazu gehörte die Verstaatlichung zunächst der Zucker- und Ölproduktion und dann der meisten Industriebetriebe.

Doch die Verhältnisse und schließlich der furchtbare, von 14 ausländischen Interventionsarmeen befeuerte Bürgerkrieg ließ eine demokratische Selbstverwaltung der Betriebe und eine demokratische Planung der Wirtschaft nicht zu. So gingen die Bolschewiki um des Erhalts der Sowjetmacht willen - die mit dem Bürgerkrieg und spätestens seit 1921 keine wirklich demokratische Rätemacht mehr war - auch für das betriebliche Regime zunehmend zu autoritären Lösungen über, etwa zur Leitung der Betriebe durch einzelne Direktoren.

Elemente demokratischer Kontrolle überlebten gleichwohl bis weit in die 20er Jahre hinein. Mit Einführung der zentralistisch-bürokratischen Kommandowirtschaft unter Stalin gegen Ende der 20er Jahre wurden diese Überbleibsel proletarischer Demokratie rabiat beseitigt.

In Italien sollte eine Massenstreikbewegung mit zahlreichen Fabrikbesetzungen in den Jahren 1919 und 1920 die Forderung nach Einführung der "Arbeiterkontrolle" wieder erheben. Doch die opportunistischen Führungen der Arbeiterbewegung bogen sie ab zu Lohnforderungen, bestenfalls zur Forderung nach einer "Gewerkschaftskontrolle". Die darauf folgende Demoralisierung und der Abschwung in der Selbstorganisation der Arbeitenden bereitete der Entstehung der konterrevolutionären und terroristischen faschistischen Massenbewegung Mussolinis den Weg.


[*] Vgl. die Schilderung mit zahlreichen konkreten Beispielen durch David Mandel: Economic power and factory committees in the Russian revolution. In: October 1917. Workers in Power. London: IIRE, 2016.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12, 32. Jg., Dezember 2017, S. 19
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2017

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