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GEWERKSCHAFT/243: Rundfunkbeitrag - Länderparlamente dürfen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schwächen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Juni 2020

Rundfunkbeitrag: Länderparlamente dürfen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schwächen


Berlin - Als längst überfällig bezeichnete die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die heutige Unterzeichnung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder. "Es ist gut, dass nun ein wenig Klarheit in die monatelangen Diskussionen kommt. Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Länderparlamente der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu schwächen", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Die Steigerung um 86 Cent tritt am 1. Januar 2021 nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass alle 16 Länderparlamente zustimmen. Verschiedene Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die FDP und Teile der CDU-Bundestagsfraktion wollen die Erhöhung verhindern oder verschieben. Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und vermeintlich mangelnder Sparbemühungen der Rundfunkanstalten.

Schmitz warnte vor einem verfassungsrechtlichen Verstoß gegen die von der Rundfunkfreiheit geschützte Programmautonomie der Anstalten. So sei ein in der vergangenen Woche veröffentlichtes und von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten (Link: tinyurl.com/y76atmk2) des Medienrechtlers Jan Christopher Kalbhenn vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster zu dem Schluss gekommen, dass die Zustimmung der Länder nicht an Bedingungen gegenüber den Rundfunkanstalten geknüpft werden dürfe und dass die ökonomischen Folgen der Corona-Krise kein Grund seien, die geplante Beitragserhöhung zu stoppen.

"Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie unverzichtbar der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonders in Krisenzeiten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist", sagte Schmitz. Sollte die Erhöhung nicht wie geplant in Kraft treten, würde dessen Rolle erheblich geschwächt. Schmitz appellierte an die Länderparlamente, ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Rundfunkfreiheit nachzukommen und der empfohlenen Beitragserhöhung, die bereits Einsparungen in Programm und Entwicklung des Rundfunks vorsieht, zuzustimmen: "Wir brauchen ein klares Bekenntnis aller demokratischen Parteien in den Landesparlamenten, auch in Zukunft für einen starken öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu sorgen, der für Zusammenhalt und Vielfalt steht. Alles andere wäre fatal für die Demokratie."

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Quelle:
Presseinformation vom 17.06.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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