Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. - 12. Juli 2019
Statement zur Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen
Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV, fordert ein Verbot der Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ):
Ein Verbot der Erstattung homöopathischer Leistungen wäre ein Schritt hin zu einer "Monokultur" in der Medizin. Wir benötigen aufgrund der medizinischen Herausforderungen in Deutschland (chronisch Kranke, multimorbide Patienten, Antibiotikaresistenzen etc.) dagegen eine pluralistische Medizin.
Wir wünschen uns eine Versorgung nach dem Vorbild des Schweizer
Modells. Hier werden Leistungen der Homöopathie, Naturheilkunde und
weiterer Therapiemethoden seit 2017 von der Grundversicherung voll
erstattet. - In diesem Zusammenhang wurde die Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit mithilfe eines Health Technology
Assessments (HTA) geprüft. (HTA Bericht:
https://www.homoeopathie-online.info/homoeopathie-nach-schweizer-modell/).
In Frankreich gab es dagegen keine wissenschaftliche Prüfung der Homöopathie durch ein HTA.
Eine aktuelle und für Deutschland repräsentative Befragung zeigt: 79
Prozent der Befragten gaben an, dass sie das Schweizer Modell einer
Integrativen Medizin inkl. der Homöopathie für Deutschland
befürworten. Nur 11 Prozent begrüßen es nicht. 10 Prozent trauten sich
kein Urteil zu ("Weiß nicht").
(https://www.dzvhae.de/forsa-buerger-wuenschen-homoeopathie-nach-schweizer-vorbild/)
Gassens Äußerung ist widersprüchlich: Zwar spricht sich Herr Gassen
gelegentlich gegen die Homöopathie aus. Dennoch schließen KVn selbst
Homöopathie-Verträge (Selektivverträge) mit Krankenkassen ab.
(https://www.kbv.de/html/7579.php)
Die Ärzteschaft in Deutschland begrüßt die Homöopathie in der
Versorgung. Der Deutsche Ärztetag hat sich im letzten Jahr explizit
für die ärztliche Homöopathie ausgesprochen. Sie ist in der
Weiterbildung für Ärzte (MWBO) bestätigt worden. Die Anforderungen für
das Führen einer "Zusatzbezeichnung Homöopathie" wurde in diesem
Kontext sogar erhöht.
(https://www.homoeopathie-online.info/die-deutsche-aerzteschaft-sagt-ja-zur-homoeopathie/)
Forsa-2019_Homöopathie-nach-Schweizer-Modell_Integrative-Medizin-1-1024x697
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Quelle:
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.
Pressemitteilung vom - 12. Juli 2019
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Tel: 030 - 325 97 34 0, Fax: 030 - 325 97 34 19
E-Mail: info(at)dzvhae.de
Internet: www.homoeopathie-online.info
veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2019
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