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ARBEITSMEDIZIN/509: Schutzimpfungen durch Betriebsärzte - weitere Verträge mit Krankenkassen geschlossen (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 31. März 2020

Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte: DGAUM schließt weitere Verträge mit Krankenkassen


München, 31. März 2020 - Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) gewinnt zum 1. April 2020 weitere neun Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Vertragspartner für die Durchführung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz und baut somit die Anzahl der Kooperationspartner auf insgesamt 16 aus. Neu hinzugekommen sind die AOK Bayern, die IKK classic, die pronova BKK sowie sechs Krankenkassen/-verbände aus der Region Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe unter der Federführung der AOK NordWest. Mit der Möglichkeit, sich in Betrieben impfen zu lassen, wird ein weiterer Beitrag zur Schließung von Impflücken und somit zum besseren Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen Infektionskrankheiten geleistet. Betriebsärztinnen und -ärzte können darüber hinaus einfacher ihrer Versorgungsverpflichtung im SGB V nachkommen, wie dies bereits mit dem sogenannten Präventionsgesetz seit 2015 geregelt worden war und nunmehr seit dem 1. März mit dem "Masernschutzgesetz" sowie jetzt ganz aktuell mit der sogenannten Corona-Krise nochmals an besonderer Bedeutung gewonnen hat.

Kassenübergreifender Rahmenvertrag in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein

Mit dem Vertragsabschluss für Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein haben die dort vertretenen und teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen bzw. -verbände zusammen mit der DGAUM erstmals einen regionalen Rahmenvertrag gemäß § 132e SGB V zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen. Damit können Betriebsärztinnen und -ärzte in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein Impfungen in Unternehmen und Betrieben durchführen und ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.

Niederschwelliges Angebot für Schutzimpfungen in Betrieben

Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen brauchen künftig lediglich ihre gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie ihren Impfausweis beim betriebsärztlichen Dienst vorlegen. Die Betriebsärztinnen und -ärzte, die die Abrechnungssoftware DGAUM-Selekt nutzen, können direkt und zentral mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, was den bürokratischen Aufwand deutlich verringert und den betriebsärztlichen Arbeitsalltag von erleichtert.

Impfstoffbeschaffung: Vereinbarung einer Impfstoffvergütung

Zwischen den Vertragspartnern besteht Konsens, dass die Krankenkassen keine wesentlich höheren Beträge zu Lasten ihrer Versicherten für Impfungen durch die Betriebsärzte erstatten können als im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung. Daher wurde für die Impfstoffversorgung eine Regelung getroffen, die den gesetzlichen Ansprüchen eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens entspricht, indem die Betriebsärzte ihren Bedarf individuell erheben und die Präparate bei einer Apotheke ihrer Wahl bestellen. Für diesen Aufwand und das damit verbundene unternehmerische Risiko erhalten sie auf den Abrechnungspreis, das heißt, maximal der Apothekeneinkaufspreis nach Lauer-Taxe zuzüglich Mehrwertsteuer, einen Handling-Aufschlag von 3 Prozent. Sowohl für die Kassen als auch für die DGAUM ist diese Lösung der betriebsärztlichen Impfstoffversorgung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die einzige realistische. Zwischen den Vertragsparteien besteht allerdings Konsens, dann andere Beschaffungsoptionen umsetzen zu wollen, wenn diese sich als praxisfähig erweisen.

Impfungen durch Betriebsärzte: Ein Ergebnis intensiver Interessenvertretung durch die DGAUM

Die DGAUM hatte beim Gesetzgebungsverfahren zum so genannten Masernschutzgesetz im Spätjahr 2019 wichtige Vorschläge eingebracht, die in dem seit 1. März geltenden Gesetzestext aufgenommen wurden. Unter anderem sieht das neue Gesetz nunmehr einen Kontrahierungszwang nach § 132e SGB V vor, also die unmissverständliche Verpflichtung für die Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Schutzimpfungsverträge abzuschließen, insbesondere mit den "Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung ?Betriebsmedizin?, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder deren Gemeinschaften". Insofern begrüßt es die DGAUM außerordentlich, dass mit Beginn des zweiten Quartals 2020 neben der AOK NordWest und angeschlossenen Kassen/-verbänden weitere Krankenkassen Verträge abgeschlossen haben, wie die AOK Bayern, die IKK classic und die pronova BKK. Die DGAUM erkennt darin ein gemeinsames Ziel: Das größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft aktiv zu nutzen und so an einer Erhöhung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung mitzuwirken. Die Corona-Krise macht es deutlich: Impfschutz ist Gesundheitsschutz.


Die Liste aller teilnehmenden Krankenkassen und weitere Informationen zum Thema Impfen durch Betriebsärztinnen und -ärzte finden Sie unter
www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/


Über DGAUM:
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute fast 1.200 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Pressemitteilung vom 31. März 2020
Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München
Telefon: 089/330 396-0, Fax: 089/330 396-13
E-Mail: gs@dgaum.de
Internet: www.dgaum.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2020

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