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GYNÄKOLOGIE/636: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs - nur mit besserer Aufklärung und Evaluation (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 23. November 2018

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs - nur mit besserer Aufklärung und Evaluation


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen beschlossen. Anträge der Patientenvertretung sind gescheitert.

Berlin, 22.11.2018. Nach mittlerweile fünf Jahren zäher Beratungszeit sieht der nun getroffene Beschluss eine Kompromisslösung vor. In einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren wird Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren wie bisher einmal jährlich eine zytologische Untersuchung (Pap-Abstrich) angeboten. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren haben hingegen künftig alle drei Jahre Anspruch auf eine "Ko-Testung" bestehend aus einem Test auf Humane Papillomvirus (HPV-Test) und einem Pap-Abstrich.

Der G-BA wurde 2013 vom Gesetzgeber beauftragt, innerhalb von drei Jahren das bestehende Krebsfrüherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs ab 20 Jahren in ein organisiertes Programm zu überführen. Das heißt u.a., dass Frauen eine Einladung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs einschließlich Informationen über Nutzen und Risiken der Untersuchungen erhalten.

Eine umfassende und verständliche Aufklärung über das Früherkennungsprogramm und dessen qualitätsgesicherte Durchführung bieten aus Sicht der Patientenvertretung die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Programms, auch da bei jüngeren Frauen solche Infektionen mit HPV, die ursächlich für diese Krebsform sein können, häufig ohne Folgen von alleine ausheilen.

Aufgrund des unterschiedlichen individuellen Risikoprofils jeder Frau hat sich die Patientenvertretung zudem für ein zusätzliches ärztliches Aufklärungsgespräch für Frauen ab dem 65. Lebensjahr ausgesprochen. In diesem sollte die Fortsetzung des Früherkennungsprogramms nach der letztmaligen Einladung mit 65 Jahren abgewogen werden können, wie auch in europäischen Leitlinien gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die ersten Einladungsschreiben mit der Versicherteninformation werden durch die Krankenkassen voraussichtlich zum 1. Januar 2020 versandt.

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

Deutscher Behindertenrat

  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht

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Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 23. November 2018
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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