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ARBEITSMEDIZIN/296: BAuA-Tagung beleuchtete neue Verordnung zur künstlichen optischen Strahlung (idw)


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - 05.07.2010

BAuA-Tagung beleuchtete neue Verordnung zur künstlichen optischen Strahlung


Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung, wie sie von Lasern, Lampen und LED erzeugt wird, war ein Schwerpunkt der "Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010", zu der die Fachgruppe "Physikalische Faktoren" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund am 1. Juli 2010 eingeladen hatte. Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli verabschieden will, soll Beschäftigte vor Schädigungen von Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung schützen. Mehr als 80 Teilnehmer waren gekommen, um sich über die Konsequenzen der neuen Verordnung für ihre berufliche Praxis zu informieren.

Dr. Armin Windel, wissenschaftlicher Leiter des Fachbereichs "Produkte und Arbeitssysteme" der BAuA, sagte zur Eröffnung der Veranstaltung, dass sich die Tagung nicht nur mit der Verordnung und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie befasse: "Heute geht es auch um die Technikfolgenabschätzung neuer Technologien wie etwa LED und um den Schutz von Beschäftigten vor UV-Strahlung." Dr. Georg Hilpert aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der maßgeblich an der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht mitgewirkt hat, berichtete aus erster Hand über die Entstehung der Verordnung, ihre konkreten Inhalte und die noch laufenden Beratungen im Bundesrat. Dr. Hilpert erwartet, dass die neue Verordnung Ende Juli in Kraft tritt. Er wies darauf hin, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens der "Laserschutzbeauftragte" und eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten in die Verordnung wieder aufgenommen worden sei. Zuvor stellte er die möglichen Schäden durch künstliche optische Strahlung wie Rötung der Haut, Hautalterung, Hautkrebs sowie Hornhaut-, Bindehaut- oder Netzhautschäden der Augen vor. Auch auf sekundäre Wirkungen, wie die Blendung durch Laser, wies er hin. Zur Vorbeugung vor Schädigungen durch optische Strahlung müssten aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen Schutzmaßnahmen getroffen werden, deren Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen sei.

Den europäischen Leitfaden zur EU-Richtlinie stellte BAuA-Experte Günter Ott vor. Der Leitfaden soll insbesondere Arbeitgebern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die Inhalte der Verordnung besser zu verstehen. Er konkretisiert unter anderem die Bestimmungen zu künstlichen Quellen optischer Strahlung und zur Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung soll in fünf Schritten erfolgen: Identifizierung der Gefahren, Einschätzung und Priorisierung der Gefährdungen, Entscheidung über Vorsorgemaßnahmen, ihre Umsetzung und schließlich Überwachung und Überarbeitung.

Detlef Schwaß vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sprach über die offenen Fragen bei der Expositionsermittlung, die auch von der neuen Verordnung nicht geklärt würden. "Es bleiben nach wie vor Unsicherheiten, wie die Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung an Arbeitsplätzen anzuwenden sind", kritisierte Schwaß. Nachdem Werner Horak von der Siemens AG einen Überblick über den Stand der Normung zu Lasern und LED gab, erläuterte Dr. Ljiljana Udovicic von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Vorgehensweise bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von LED durch Anwendung der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471.

Der zweite Teil der Veranstaltung behandelte die UV-Belastungen von Beschäftigten durch die Sonne und künstliche optische Quellen. Die BAuA engagiert sich seit mehr als zehn Jahren mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten für den Schutz von im Freien Beschäftigten vor Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Hierzu wurden personenendosimetrische Messungen und Untersuchungen zum Eigenschutz der Haut bei der Einwirkung von Sonnenstrahlung in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden durchgeführt. Peter Knuschke, Leiter der Arbeitsgruppe "Experimentelle Photobiologie" am Dresdner Universitätsklinikum, stellte die wichtigsten Ergebnisse vor: Die mittleren UV-Expositionen an Arbeitsplätzen im Freien liegen danach in Deutschland für einige Branchen um ein Mehrfaches über denen von Innenbeschäftigten. Trotzdem ziehen diese erhöhten UV-Expositionen "keine nennenswerte UV-Eigenschutzreaktion der Haut nach sich". Effektive Schutzmaßnahmen für Haut und Augen seien unverzichtbar, um Schäden zu vermeiden.

Mit der UV-Belastung von Seeleuten, die vorwiegend an Deck arbeiten, beschäftigt sich die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV und dem Deutschen Wetterdienst.

Dr. Gabriele Meyer berichtete von der ersten Messreise im Rahmen des Projektes. Es sei beabsichtigt, ein Modell zu entwickeln, mit dem in Zukunft Expositions- und Wetterdaten sowie der Verlauf der Fahrtroute festgehalten und damit die individuelle UV-Belastung der Beschäftigten an Bord ermittelt werden sollen.

Günter Ott berichtete aus BAuA-Entwicklungsprojekten zur UV-Problematik bei Arbeiten im Freien. Ott verwies auf die praktischen Probleme bei der Reduzierung solarer UV-Expositionen und die "massive Unsicherheit" bei den Verantwortlichen hinsichtlich Praktikabilität und Kosten von Schutzmaßnahmen. Dr. Marc Wittlich vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV erläuterte die Untersuchungen zur optischen Strahlenbelastung bei der Glasbearbeitung. Während die Gefahren durch die Wärmestrahlungsexposition schon seit langem bekannt seien, zeigten neue Erkenntnisse, dass auch in dieser Branche die UV-Strahlenexposition ein Gefahrenpotential darstellt.

Insgesamt zeigte die Informationsveranstaltung, dass künstliche und natürliche optische Strahlung vielseitig diskutiert werden und aktuell zahlreiche interessante Projekte das Thema näher erforschen. Jedoch gibt es offenbar noch Defizite in der Normung, der Regelsetzung und der messtechnischen Bewertung von Gefährdungen durch optische Strahlung. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass in den nächsten Jahren umfangreiche Aktivitäten zur Aufarbeitung dieser Defizite notwendig sind.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
www.baua.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution1087


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Jörg Feldmann, 05.07.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010