Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) - Pressemitteilung vom 15. Mai 2023
Zwischenstand des Referentenentwurfs zur Ärztlichen Approbationsordnung:
Schlechtere Studierbarkeit und Lehrbarkeit bei fraglicher Kostenreduktion
Berlin - Momentan kursiert ein Zwischenstand des weiterentwickelten Referentenentwurfs zur Neugestaltung der ärztlichen Approbationsordnung. Auch wenn es nur ein Zwischenstand ist, warnt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) davor, diesen so weiterzuverfolgen. Die aktuellen Vorschläge würden die Bedingungen für das Studium und die Lehre im Fach Humanmedizin enorm erschweren. Auch die gewünschten finanziellen Einsparungen können mit dem aktuellen Entwurf aus Sicht der AWMF nicht erzielt werden.
"Mit dem aktuellen Entwurf droht ein neues Hammerexamen nach dem 3. Studienjahr", betont Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Die AWMF fordert, dass zumindest das schriftliche M1-Examen schon nach 4 Semestern stattfindet und es damit auch nur den Stoff von 4 Semestern prüft - und dass es nicht, wie nun plötzlich vorgesehen, nach 6 Semestern stattfindet und dann 50 Prozent mehr Stoff enthält. "Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfung nach dem 6. Semester müssen außerdem leistbar bleiben. Der aktuelle Zwischenstand verlängert die Prüfungssituation von 4 auf 5 Stunden und erhöht die Zahl der gleichzeitig anwesenden Prüfenden von drei auf vier, darunter eine Person aus einem klinischen Fach, das bis zu diesem Zeitpunkt aber nur rudimentär gelehrt wurde. Sowohl die psychische Belastung für die Studierenden als auch die personellen und organisatorischen Belastungen für die Universitäten wären immens. Das produziert unnötige Kosten, ohne einen entsprechenden Gewinn zu generieren", so Treede. Sichergestellt müsse auch sein, dass diejenigen, die ein Fach prüfen, dieses auch lehren. Dieser Grundsatz werde in der im Entwurf konzipierten mündlichen M1-Prüfung verletzt. In dieser würden die Inhalte der
klinisch-theoretischen Fächer und der psychosozialen Fächer von den anderen Fächern mitgeprüft würden und die klinischen Fächer dürften außerdem auch von Fachärzten oder -ärztinnen geprüft werden, die dem Lehrkörper der Universität nicht angehören.
Der aktuelle Referentenentwurf will zudem Kosteneinsparungen dadurch realisieren, dass 30 Prozent der Vorlesungen durch sogenannte blended Learning Verfahren ersetzt werden. "Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht nicht tragfähig, denn Veranstaltungen, die im blended Learning Format durchgeführt werden, sind nicht weniger personalaufwändig. Im Gegenteil: Es braucht mehr personellen Einsatz, mehr Ressourcen und das Format wird dadurch sogar kostenintensiver", betont Professor Dr. Renate Deinzer, Vorsitzende der ad hoc Kommission Approbationsordnungen der AWMF.
Grundsätzlich begrüßt die AWMF, dass das Vorhaben einer staatlich organisierten Parcoursprüfung bei der mündlichen Prüfung nun endgültig aufgegeben wurde. "Dass dieses Format jetzt aber inneruniversitär festgeschrieben wird, spart kaum Geld, sondern führt lediglich zu einer Kostenverlagerung von den Prüfungsämtern in die Universitäten hinein. Gleichzeitig verhindert es die Etablierung anderer Formate, mit denen es besser gelingen kann, die erforderlichen Kompetenzen bei den Studierenden sicherzustellen", kritisiert Deinzer.
"Als AWMF begrüßen wir grundsätzlich, dass die wissenschaftliche Ausbildung durch die neue Approbationsordnung intensiviert werden soll, indem eine bestimmte Zeit für eine Forschungsarbeit eingeräumt wird. Die aktuelle Version sieht dafür drei Blöcke von je vier Wochen vor. Diese starre Aufteilung erschwert jedoch die Durchführung und Auswahl von Forschungsarbeiten immens", sagt Treede. Die AWMF fordert hier, die zur Verfügung stehende Gesamtstundenzeit festzulegen, den Fakultäten aber Freiräume bei der Einteilung dieser Zeit zu lassen.
Die AWMF fordert außerdem die Streichung der Innovationsklausel, welche Abweichungen vom Regelstudiengang ermöglicht. "Wenn die Notwendigkeit der Regelungen in der Reform überzeugen, dann müssen sie auch für alle ausnahmslos gelten", betont Treede abschließend.
Die AWMF bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.
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Quelle:
AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.
Pressemitteilung vom 15. Mai 2023
AWMF-Geschäftsstelle, Birkenstraße 67, 10559 Berlin
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 16. Mai 2023
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