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ETHIK/1320: Stellungnahme - Robotik für gute Pflege ... Empfehlungen im Wortlaut (Infobrief - Deutscher Ethikrat)


Infobrief des Deutschen Ethikrates Nr. 26 - April 2020 - 01/20

Stellungnahme
Robotik für gute Pflege

von Thorsten Galert


In seiner im März veröffentlichten Stellungnahme wägt der Deutsche Ethikrat die mit Robotertechniken für die Pflege verbundenen Chancen und Risiken ab und gelangt zu dem Urteil, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und der Arbeitsqualität im Pflegebereich leisten können. Dies setzt jedoch voraus, dass der Einsatz von Robotern zwischenmenschliche Beziehungen nicht ersetzt, dass er nicht gegen den Willen von Gepflegten und Pflegenden oder zur bloßen Effizienzmaximierung erfolgt und dass die Betroffenen in die Entwicklung der Techniken einbezogen werden.

Aus der steigenden Zahl pflege- und assistenzbedürftiger Menschen bei einem sich gleichzeitig verschärfenden Mangel an Pflegekräften ergeben sich drängende infrastrukturelle, personelle und finanzielle Probleme. Eine Strategie zur Bewältigung dieser Probleme, deren Umsetzung von politischer Seite seit Jahren mit erheblichen öffentlichen Mitteln gefördert wird, wird vielfach in der Erforschung und Entwicklung robotischer Anwendungen sowohl für die häusliche Pflege als auch für Pflegeeinrichtungen gesehen. Der Deutsche Ethikrat erkennt zwar den möglichen Nutzen der Robotik für den gesamten Pflegebereich an, sieht diesen jedoch weniger in der Beseitigung von Personalengpässen oder des Pflegenotstandes als vielmehr in ihrem Potenzial zur Förderung guter Pflege. Aufseiten der Gepflegten liegt dieses Potenzial nicht nur in der Erhaltung von Selbstständigkeit sowie von körperlichen und kognitiven Fertigkeiten, sondern auch in deren möglicher Rückgewinnung durch rehabilitative Maßnahmen. Pflegenden Angehörigen ebenso wie Pflegekräften im ambulanten und stationären Bereich verheißen robotische Systeme Unterstützung bei körperlich anstrengenden oder auch repetitiven und zeitraubenden Arbeiten.

Ausgangspunkt
Über den Stand der Technik in diesem innovativen Bereich konnten die Ratsmitglieder sich unter anderem während der Jahrestagung 2019 zum Thema "Pflege - Roboter - Ethik. Ethische Herausforderungen der Technisierung der Pflege" informieren. Neben den Vorträgen der geladenen Experten bot insbesondere der dort aufgebaute Praxisparcours einen anschaulichen Überblick zu den Möglichkeiten und Limitationen aktueller Robotertechniken (siehe Infokasten unten). Er beinhaltete Beispiele dreier Arten robotischer Systeme, die der Ethikrat auch in der nun vorgelegten Stellungnahme genauer untersucht hat.

Robotische Systeme
Erstens unterstützen Assistenzroboter Pflegende und Gepflegte bei alltäglichen Verrichtungen, bieten Pflegekräften etwa in der Form von Hebehilfen Entlastung oder unterstützen als Exoskelette die Fortbewegung von Personen mit Rückenmarksverletzungen. Zweitens können robotische Monitoring-Techniken bei Menschen mit steigendem Pflegebedarf den Zeitpunkt hinauszögern, zu dem ein Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung nötig wird, indem sie die Überwachung von Körperfunktionen aus der Ferne ermöglichen oder rasche Hilfe im Notfall gewährleisten.

Drittens assistieren sogenannte Begleitroboter, die z.B. in Gestalt verschiedener Tiere angeboten werden, bei sozialen Interaktionen oder dienen selbst als Interaktionspartner und erfüllen so vor allem kommunikative und emotionale Bedürfnisse.

Gerade die zuletzt genannten, Kuscheltieren ähnelnden Roboter verdeutlichen auch mögliche Schattenseiten des Einsatzes von Robotik in der Pflege. So wäre es aus ethischer Sicht äußerst fragwürdig, wenn pflegebedürftige Menschen soziale und emotionale Bedürfnisse zukünftig überwiegend im Umgang mit Begleitrobotern stillen würden, die Gefühle lediglich simulieren. Auch im Fall anderer Robotersysteme könnte sich das durch sie ermöglichte unabhängige Leben in vertrauter Umgebung durchaus als ein Leben in sozialer Isolation erweisen. So mögen Angehörige den Eindruck gewinnen, der Besuch einer pflegebedürftigen Person sei entbehrlich, da sie ja dank Monitoring jederzeit nach dem Rechten sehen können und sie die Person zudem gut beschäftigt wissen durch die Denksportaufgaben und sonstigen von ihrem robotischen Begleiter offerierten Unterhaltungsangebote. Aufseiten der Pflegekräfte sollten Ängste vor Überforderung durch die anspruchsvolle Bedienung komplizierter Robotertechnik ernstgenommen werden. Anstatt Raum für beziehungsorientierte Pflege zu schaffen, könnte die Unterstützung durch Robotik auch eine noch höhere Arbeitsdichte nach sich ziehen. Auf der Ebene des Gesundheitssystems gibt es unter anderem die Sorge, dass die hohen Kosten für die Einführung von robotischen Assistenzsystemen zu Mittelkürzungen im Personalwesen führen könnten.

Normative Leitfrage
In der Auseinandersetzung mit diesen und anderen Befürchtungen orientiert sich der Deutsche Ethikrat an der normativen Leitfrage, ob der Einsatz von Robotertechnik der Realisierung guter Pflege dienlich ist. Von entscheidender Bedeutung für das dabei zugrunde gelegte Verständnis guter Pflege ist die Förderung von Selbstbestimmung: Gute Pflege erhält diejenigen körperlichen, geistigen, psychischen oder auch sinnesbezogenen Funktionen aufrecht oder stellt sie wieder her, die für eine zufriedenstellende Alltagsbewältigung und insbesondere für die selbstständige Lebensführung von Personen mit Pflege- oder Assistenzbedarf unerlässlich sind. Dabei lässt sie sich jedoch nicht auf funktionale Aspekte reduzieren, sondern zeichnet sich durch ihren engen Personenbezug aus - sie ist immer auch Pflege (in) zwischenmenschlicher Beziehung. Was im Einzelnen unter guter Pflege zu verstehen ist, wird heutzutage evidenzbasiert beantwortet. Sie besteht demnach aus wissenschaftlich abgesicherten Handlungsroutinen, die insbesondere dann, wenn sie technisch unterstützt werden sollen, hochgradig standardisiert sein müssen. Dennoch darf nicht in Vergessenheit geraten, dass im Zentrum guter Pflege das Wohl der zu pflegenden Person in ihrer Individualität steht. So mag sich die eine Person gerne bei der Intimpflege oder dem Toilettengang durch einen entsprechenden Assistenzroboter helfen lassen, weil diese unpersönliche Unterstützung ihrem Schamgefühl entgegenkommt; wohingegen die andere Person gerade in diesem Pflegebereich größten Wert auf menschliche Hilfe legen wird.

Ob die heute verfügbaren Robotertechniken in diesem anspruchsvollen Sinn gute Pflege zu realisieren helfen, ist wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht. Die vorhandenen Erkenntnisse stimmen den Ethikrat jedoch zuversichtlich, dass Robotik für die Pflege von großem Nutzen sein kann, wenn Entwicklungs- und Implementierungsprozesse verantwortlich gestaltet werden. Dabei sollte Pflege zum einen als komplexes Interaktionsgeschehen aufgefasst werden, das in enger Beziehung zu grundlegenden menschlichen Bedürfnissen steht, die sich (primär) im Kontakt zu anderen verwirklichen: Insbesondere Wohlbefinden, Identität, Selbstbestimmung, Bezogenheit und Schutz der Intimität stellen elementare Konstitutionsbedingungen des Menschen und zugleich wichtige Konkretisierungen der Menschenwürde dar. Zum anderen gilt es, die verschiedenen Ebenen der Verantwortung stets im Blick zu behalten, die für den Einsatz innovativer Technik in der Pflege maßgeblich sind: Auf der Mikroebene befinden die individuelle Pflegekraft und die zu pflegende Person möglichst gemeinsam darüber, ob und in welchem Maße robotische Elemente in bestimmte pflegerische Prozesse und therapeutisch aktivierende Maßnahmen integriert werden sollen, wobei die Entscheidung letztlich von der gepflegten Person zu treffen ist. Da sowohl die Erbringung pflegerischer Leistungen als auch die Entwicklung und Bereitstellung robotischer Techniken zudem an verschiedene institutionelle Voraussetzungen gebunden ist, gibt es darüber hinaus eine spezifische Verantwortung etwa der Träger einschlägiger Pflegeeinrichtungen bzw. ambulanter Pflege- und Assistenzdienste sowie von Entwicklern und Anbietern robotischer Systeme (Mesoebene). Schließlich agieren aber auch diese institutionellen Akteure unter systemischen Rahmenbedingungen, die sie selbst nicht direkt beeinflussen können und die auf die gesundheitspolitische Verantwortung von Politik und Administration, insbesondere der gesundheitssystemischen Selbstverwaltung verweisen (Makroebene). Die in der Stellungnahme ausführlich begründeten und im Folgenden abgedruckten Empfehlungen betreffen alle drei der hier unterschiedenen Ebenen der Verantwortung.

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Die Empfehlungen im Wortlaut

Der Deutsche Ethikrat beteiligt sich mit den folgenden Empfehlungen an der offenen und öffentlichen Debatte zum Thema Robotik in der Pflege. Sie betreffen die Implementierung von Robotik, deren Integration in ein umfassendes Verständnis guter Pflege, die Förderung der Partizipation von Pflegebedürftigen sowie die Aufgaben von Pflegeeinrichtungen und die Ausbildung von Pflegekräften. Ihr Ziel ist es, einen Einsatz von Robotik in der Pflege zu fördern, der sowohl für die zu Pflegenden als auch für die Pflegenden von Nutzen ist und die Würde aller Beteiligten achtet:

Entwicklung und Implementierung von Robotik

• Bereits in frühe Phasen der Entwicklung von Techniken sollten ethische Überlegungen einfließen. Die Perspektive der auf Pflege oder Unterstützung angewiesenen Menschen wie auch der Pflegekräfte und möglicherweise weiterer Betroffener sollte in der Entwicklung von robotischen Systemen berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde empfiehlt sich schon in der Entwicklungsphase ein partizipatives Vorgehen.

• Herstellung und Einsatz robotischer Systeme im Umfeld von Menschen mit Pflege- oder Assistenzbedarf müssen hohen Sicherheitsstandards genügen. Ihre Einhaltung sollte durch präventive Maßnahmen (wie strenge Regelungen für Herstellung, Zulassung und Einsatz) und durch sichere Kompensation der Geschädigten bei dennoch eintretenden Schäden (zum Beispiel Gefährdungshaftung ohne Möglichkeit des Haftungsausschlusses, Beweislastregelungen, Versicherungsleistungen) sichergestellt werden. Der Gesetzgeber sollte die vorhandenen Regelungen (zum Beispiel im Medizinproduktegesetz und Haftungsrecht) überprüfen und anpassen, soweit sie hinter diesen Anforderungen zurückbleiben.

• Anforderungen an die Sicherheit und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren (wie die Notabschaltung) für die Nutzer von Robotiksystemen müssen an die Entwicklung der Robotertechnik angepasst, bei der Produktentwicklung berücksichtigt und ihre Einhaltung im Betrieb überprüft werden.

• Einer Erosion von Verantwortung sollte bei der Entwicklung, Zulassung und dem Einsatz robotischer Techniken durch die Etablierung transparenter Verantwortungsstrukturen entgegengewirkt werden.

• Es sollte jederzeit klar sein, welche Institutionen und Personen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch unterstützend herangezogener Roboter tragen.

• Vor ihrer Aufnahme in die Regelversorgung muss hinreichende Evidenz dafür vorliegen, dass Anwendungen von Robotik die Pflegequalität tatsächlich verbessern.

Integration von Robotik in ein umfassendes Verständnis von guter Pflege

• Der Einsatz von Robotik in der Pflege ist an den Zielen guter Pflege und Assistenz auszurichten. Die Individualität der zu betreuenden Personen ist zu respektieren und zum Ausgangspunkt der Planung und Gewährung von Unterstützung zu machen. Dabei sind Kriterien des personenbezogenen Wohls zu berücksichtigen, insbesondere Selbstbestimmung, Identität, Relationalität, Privatheit, Intimität und Scham.

• Die Vertragspartner der sozialen Pflegeversicherung sind aufgefordert, bei der ihnen obliegenden Weiterentwicklung der Pflegequalität dem Bereich der robotikgestützten Assistenz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

• Die Finanzierung und der Einsatz von Robotik darf nicht dazu führen, dass in anderen Bereichen der Pflege die dort notwendigen Mittel gekürzt werden oder angemessene Anstrengungen zur Verbesserung der Lage von Pflege- und Assistenzberufen unterbleiben.

• Pflegeleitlinien sollten Aussagen darüber enthalten, welche Segmente pflegerischen Tuns vollständig oder partiell technisch substituiert werden können und welche Pflegebereiche von Robotertechniken frei bleiben sollten, weil ansonsten zwischenmenschliche Begegnungen erschwert oder gefährdet werden.

• Robotik sollte nicht lediglich in ihren Auswirkungen auf bestimmte Teile der Pflege, sondern in ihrer Bedeutung für die pflegerische Versorgung in ihrer Gesamtheit gesehen werden. Pflege ist wesentlich zwischenmenschliches Interaktionsgeschehen, das durch Technik nicht substituiert werden kann. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Einsatz von Robotik soziale Kontakte nicht vermindert oder erschwert und Erfahrungen von Zuwendung und Empathie, die im Einzelfall eng an die Unterstützung durch pflegende Personen gebunden sein können, nicht beeinträchtigt.

• Förderung von Robotik in der Pflege sollte nicht nur die Entwicklung neuer Techniken, sondern vor allem deren Integration und Nutzung in Pflegekontexten umfassen. Dabei sollten auch Effekte auf die Pflegequalität, Lebensqualität und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Assistenz- oder Pflegebedarf untersucht werden.

Förderung der Partizipation von Pflegebedürftigen

• Robotische Assistenz-, Monitoring- und Begleitsysteme sollten von Pflegenden, deren Trägerorganisationen und den Pflegekassen nicht nur nach ihrem objektiven Nutzenpotenzial für die pflegerischen Abläufe beurteilt werden. Vielmehr ist immer auch der subjektive Nutzen für den auf Pflege oder Unterstützung angewiesenen Menschen sowie dessen individuelle Akzeptanz zu berücksichtigen.

• Aktuell auf Pflege oder Assistenz angewiesene Menschen sollten dabei unterstützt werden, ihre persönlichen Präferenzen für bestimmte Formen der Pflege zu klären und dabei die Möglichkeiten und Grenzen robotischer Anwendungen zu bedenken. Entsprechend ist gemeinsam mit den Betroffenen zu reflektieren, welche Veränderungen sich im Einzelfall aus dem Einsatz von Robotik für die Lebenssituation im institutionellen oder häuslichen Kontext ergeben und inwieweit gegebenenfalls neue Gelegenheiten für die Verwirklichung individueller Werte und Ansprüche angeboten werden sollten.

• Im Rahmen einer vorausschauenden und begleitenden Pflegeplanung sollte das Pflegekonzept erläutert und die mögliche Integration von Robotertechniken angesprochen werden. Dazu sollten entsprechende Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden.

Verantwortung von Pflegeeinrichtungen

• Pflegeeinrichtungen sollten bereits bei ihrer baulichen Planung, aber auch in ihren Leitbildern den möglichen Einsatz robotischer Techniken und deren Entwicklungsdynamik berücksichtigen.

• Die Träger von Pflegeeinrichtungen sollten bei Entscheidungen zur Integration von Robotertechnik in Pflegeprozesse darauf achten, die praktischen Erfahrungen der Pflegekräfte angemessen zu berücksichtigen.

• Einrichtungen, die robotische Systeme in ihr Pflegeangebot implementiert haben, sind nicht nur verpflichtet, für die regelmäßige Wartung, Überprüfung und Aktualisierung der Roboter Sorge zu tragen, um die Gefahr möglicher Fehlfunktionen und damit einhergehender Gefährdungen sowohl der pflegebedürftigen Personen als auch der eigenen Mitarbeiter zu minimieren. Vielmehr sollten sie auch sicherstellen, dass weiterhin die pflegerische Indikation für den Einsatz der jeweiligen robotischen Technik vorliegt.

Ausbildung von Pflegekräften

• Die Curricula für Pflegeberufe sollten um den Bereich "neue Techniken in der Pflege" unter Einschluss ihrer ethischen Implikationen ergänzt werden.

• Angesichts der dynamischen Entwicklung auf dem Gebiet der Robotertechnik sollte Pflegekräften im Rahmen von Fort- und Weiterbildung die Möglichkeit geboten werden, einschlägiges Wissen zu erwerben, die Potenziale der Technik für die Entwicklung der Pflege zu reflektieren und sich die nötigen Kompetenzen zur Nutzung der für ihr Arbeitsfeld einschlägigen robotischen Systeme anzueignen.

INFO


JAHRESTAGUNG 2019
Ausführliche Informationen zur Jahrestagung 2019 finden sich unter
https://www.ethikrat.org/jahrestagungen/pflege-roboter-ethik-ethische-herausforderungen-der-technisierung-der-pflege/
sowie im Infobrief 02/19 unter
https://www.ethikrat.org/fileadmin/user_upload/infobrief-02-19-web.pdf

Die Stellungnahme "Robotik für gute Pflege" ist von der Website des Deutschen Ethikrates abrufbar unter
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-robotik-fuergute-pflege.pdf

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Quelle:
Infobrief Nr. 26 - April 2020 - 01/20, Seite 2 - 5
Informationen und Nachrichten aus dem Deutschen Ethikrat
Herausgeber: Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates
Sitz: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstr. 22/23, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Joachim Vetter (V.i.S.d.P.)
Telefon: 030/203 70-242, Telefax: 030/203 70-252
E-Mail: kontakt@ethikrat.org
Internet: www.ethikrat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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