Stadt Bonn - 25. Juli 2012
Schützen Sie sich vor Hitzschlag und Sonnenbrand
Das Gesundheitsamt rät: Lange Sonnenbäder meiden und ausreichend trinken
ib - Damit im menschlichen Körper alle lebenswichtigen Stoffwechselvorgänge normal ablaufen, benötigen wir eine konstante Kerntemperatur. Kann die Kerntemperatur nicht um 37° C gehalten werden, können schwere Gesundheitsstörungen wie Sonnenstich, Hitzeschlag oder gar ein Hitzetod die Folge sein. Ein Sonnenstich kann entstehen, wenn Kopf und Nacken längere Zeit ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind. Es kommt zu einer Überwärmung des Gehirns mit Reizung der Gehirnhäute. Übelkeit, Brechreiz, Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit sind die Folge. In schweren Fällen treten Nackensteifigkeit, Krämpfe und Bewusstlosigkeit auf.
Der Betroffene sollte sofort in den Schatten gebracht und aufrecht sitzend gelagert werden. Kopf und Nacken sollten mit kalten Tüchern gekühlt und kalte Flüssigkeit zu trinken gegeben werden. Bei Verwirrtheit oder Bewusstlosigkeit sofort den Notarzt rufen. Bei schwerer körperlicher Belastung in hohen Umgebungstemperaturen und ungenügender Flüssigkeitszufuhr kann ein Hitzschlag auftreten. Die Symptome ähneln dem Sonnenstich, aber im Gegensatz dazu ist nun der gesamte Körper überhitzt. Der Hitzschlag erfordert die gleichen Sofortmaßnahmen wie der Sonnenstich.
Um die Sommerhitze möglichst entspannt zu überstehen, empfiehlt das Gesundheitsamt folgendes:
Einen weiteren Tipp gibt das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda. Wer auch bei anhaltender Sommerhitze die Räume seiner Wohnung kühl halten möchte, sollte es so machen wie man es auch in den Urlaubsländern am Mittelmeer sieht: Um tagsüber die Strahlungswärme der Sonne draußen zu halten, empfiehlt es sich, die Fenster mit Jalousien oder Klappläden zu verdunkeln. Möglichst früh morgens, wenn die Lufttemperatur noch niedrig ist, sollte fünf bis zehn Minuten quergelüftet werden. Danach die Fenster verdunkeln bis zum Abend.
Das Gesundheitsamt rät eindringlich dazu, den täglichen Sonnenschutz zur Gewohnheit werden zu lassen. Dabei sollte man zu einem Sonnenschutzmittel greifen, das abhängig vom Hautbräunungstyp mindestens den Lichtschutzfaktor 15 aufweist.
Das Sonnenschutzmittel sollte etwa eine halbe Stunde, bevor man sich Sonne und Licht aussetzt, aufgetragen werden. Die Anwendung ist nach drei bis vier Stunden zu wiederholen. Am Meer und im Freibad bieten sich wasserfeste Sonnenschutzmittel an. Wer sich dennoch einen Sonnenbrand zuzieht, sollte zur eigenen Sicherheit den Arzt aufsuchen. Aber nicht nur Sonnencremes mit einem hohen Lichtschutzfaktor schützen vor den schädlichen Strahlen. Textilien und Badebekleidung mit UV-Schutz, eine große Sonnenbrille, Hut und Sandalen, die den Fußrücken bedecken, sind wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Auch auf ärmellose Kleidung sollte man verzichten.
Bestimmte Medikamente, Parfüms und Deodorants haben eine lichtsensibilisierende Wirkung. Das Gesundheitsamt empfiehlt, in Zweifelsfällen einen Arzt zu fragen und nur Kosmetikprodukte zu verwenden, die bei Sonneneinwirkung keine Hautveränderungen verursachen können.
*
Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 25. Juli 2012
Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: (02 28) 77-3000, Telefax: (02 28)/77 2468
E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2012