Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 4/2018
Kurz notiert
Nachfrage nach Cannabis-Therapie
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes hat die Barmer in Schleswig-Holstein insgesamt 136 Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Medikamente erhalten. Wie die Krankenkasse im vergangenen Monat mitteilte, waren die leistungsrechtlichen Voraussetzungen in 71 Prozent der Fälle erfüllt, sodass 97 Anträge positiv beschieden wurden.
Bundesweit wurden bei der Barmer fast 4.000 Anträge auf Kostenübernahme gestellt, von denen 2.435 bewilligt wurden. Ob Cannabis als Therapie infrage kommt, entscheidet der Arzt. Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Krankenkassen dürfen die Kosten nur unter eng gefassten Voraussetzungen übernehmen. Dazu gehört, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der es zur Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln keine Alternative gibt. Außerdem muss es Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. Nach Auskunft der Barmer-Landesvertretung in Kiel betragen die Kosten für eine Cannabis-Therapie im Durchschnitt bislang rund 550 Euro pro Patient im Monat. (PM/RED)
Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 2/2018 im
Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2018/201804/h18044a.htm
Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de
*
Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
70. Jahrgang, April 2018, Seite 5
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
Redaktion: Dirk Schnack (Ltg.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-272, -273, -274,
E-Mail: aerzteblatt@aeksh.de
www.aeksh.de
www.arztfindex.de
www.aerzteblatt-sh.de
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.
veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2018
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang