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BILDUNG/629: Gesetzentwurf für Pflegekräfte hat "Nebenwirkungen" auf das Medizinstudium (idw)


Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland - 04.06.2009

Gesetzentwurf für Pflegekräfte hat "Nebenwirkungen" auf das Medizinstudium


Mit dem neuen Assistenzpflegebedarfsgesetz soll "nebenbei" auch die Palliativmedizin zu einem Pflichtlehrfach im Medizinstudium werden. Dies ist ein erstaunlicher Vorgang, denn die Palliativmedizin ist bereits seit Jahren in der Ärztlichen Approbationsordnung als Prüfungsstoff gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf für Pflegekräfte sollte daher von überflüssigen Nebenwirkungen entschlackt werden.

"Die Palliativmedizin hat in der klinischen Lehre bereits eine wichtige fächerübergreifende Stellung und ist Teil der ärztlichen Abschlussprüfung. Eine weitere Regelung leuchtet daher nicht ein", so MFT-Präsident Gebhard von Jagow.

"Als das Bundesgesundheitsministerium vor sieben Jahren die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) auf den Weg brachte, waren fast alle begeistert", erinnert sich von Jagow. Endlich wurde es möglich, die auch von der Politik gewünschte Synthese von Theorie und Praxis in einem integrativen Medizinstudium zu vereinen. Es entstand ein geschlossener und auf das Berufsziel Arzt fokussierter Studiengang. Zum Leidwesen der Studierenden kamen jedoch auch weitere Prüfungsfächer hinzu. "Die größere Verschulung kam nicht gut an. Hinsichtlich der Stärkung der Palliativmedizin waren sich jedoch alle einig", erklärt von Jagow. Neben dem aus dem Bologna-Prozess bekannten Kerncurriculum der Hauptfächer für die Schlüsselkompetenzen wurde auch das dazugehörige Mantelstudium für die Querschnittsbereiche eingeführt. In diesen Bereichen werden fächerübergreifende Kompetenzen vermittelt. Entsprechend der Anlage 15 (zu § 29 Abs. 3 Satz 2) der ÄAppO werden alle Studierenden auch in den Gebieten der "Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin" geprüft. Die Palliativmedizin fand somit Eingang in die klinische Lehre. Darüber hinaus besteht für die Fakultäten durch § 27 Abs. 2 ÄAppO bereits jetzt die Möglichkeit, den Katalog der Fächer, in denen Leistungsnachweise erbracht werden müssen, zu erweitern. Die Universitäten können folglich bei Bedarf eigenständige Regelungen treffen, damit die Palliativmedizin im Rahmen von Profilbildungen der Standorte weiter gestärkt wird. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wissenschaftsministerien der Länder künftig flächendeckend zusätzliche Lehrstühle für die Palliativmedizin finanzieren werden", gibt von Jagow zu bedenken.

Beim Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus soll alles wieder ganz schnell im Parlamentarischen Verfahren gehen. "Zu schnell" meint von Jagow. "Ich frage mich, was Berlin unternimmt, damit die hochschulmedizinische Lehre endlich eine sachgerechte Beachtung erfährt", mahnt der langjährige MFT-Präsident. "Die scheibchenweisen und im schlimmsten Fall sogar überflüssigen Änderungen der ÄAppO produzieren viel Verwaltungsaufwand, ziehen Rechtsstreitigkeiten nach sich und sind dennoch nicht zielführend."


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Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
E-Mail: berlin@mft-online.de

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Volker Hildebrandt, 04.06.2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2009