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VORSORGE/437: Eltern sollten Kinder gegen Masern impfen lassen (Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Dienstag, 10. März 2009

Wieder Masernfälle in NRW: Eltern sollten Kinder impfen lassen


pmg. Nach jüngsten Meldungen des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit NRW sind in Nordrhein-Westfalen wieder vereinzelt Fälle der Masernerkrankung aufgetreten. Mönchengladbach blieb bislang verschont. Dennoch empfiehlt das Gesundheitsamt in einem Elternbrief, der an alle Schulen und Kindergärten versandt wird, vorsorglich den Impfstatus der Kinder zu überprüfen. Es zeigte sich bei Ungeimpften, dass insbesondere Schüler, auch in höheren Altersgruppen (10 bis 19 Jahre), an Masern erkranken können. Das Übergreifen auf Schulen in weiteren Regionen bzw. Orten ist zu befürchten.

Kann Masern für Kinder gefährlich sein?

Masern ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Krankheit hält etwa zwei Wochen an, mit typischen Symptomen wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper. Neben der teilweise schweren Beeinträchtigung durch die Erkrankung kann es bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten zu Komplikationen kommen. Diese reichen von Mittelohrentzündung über Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Auch Todesfälle kommen vor. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Komplikationen steigt mit dem Alter an.

Wie können Kinder geschützt werden?

Mit einer Impfung, die sehr gut wirksam und verträglich ist, kann man sich gegen Masern schützen. Die Impfung gehört zu den Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission für Deutschland (STIKO) in der Regel kombiniert mit einer Mumps und Rötelnimpfung empfiehlt. "Falls Ihr Kind noch nicht bzw. nicht zweimal gegen Masern geimpft ist, sollten sie es jetzt impfen, um es zu schützen und eine Weiterverbreitung der Masern zu verhindern. Dies gilt für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen. Selbst wenn sich Ihr Kind schon angesteckt haben sollte, besteht noch die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige Impfung die Erkrankung zu verhindern. Auf keinen Fall ist dadurch eine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufs zu befürchten", so das Gesundheitsamt in dem Elternbrief.

Was ist zu beachten, wenn ein Kind Masern hat?

Wenn ein Kind an Masern erkrankt ist, darf es laut Infektionsschutzgesetz die Schule nicht besuchen, damit andere Schüler nicht angesteckt werden. Dies gilt auch für Familienangehörige (z.B. Geschwister), die nicht durch eine Impfung oder eine frühere Masernerkrankung gegen Masern immun sind. Der behandelnde Arzt gibt Auskunft darüber, wann keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind wieder zur Schule gehen kann.

Wo kann man sich impfen lassen?

Das Gesundheitsamt rät dringend zur Masernimpfung. Die Impfung ist für Kinder und Jugendliche kostenlos. Eltern können sich dazu an ihren Haus- oder Kinderarzt wenden.

Wer Fragen hat, kann sich auch an das Gesundheitsamt Mönchengladbach, Am Steinberg 55,
Tel. 02161/25-6560 bis -6564 oder -6511 wenden.


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Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 10. März 2009
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81, Telefax (0 21 61) 25 20 99


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2009