Bundesamt für Soziale Sicherung - 8. April 2020
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) startet mit Auszahlung von Finanzhilfen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Mit dem am 28. März 2020 beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungspaket wurden mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser in der Corona-Krise gebilligt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Das gleiche gilt für die Nichtbelegung von Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 000 Euro, ebenfalls finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Aufgrund der jetzt vorliegenden Anträge aller Bundesländer hat das BAS heute die erste Tranche in Höhe von rd. 1,46 Milliarden Euro an die Bundesländer ausgezahlt. Mindestens bis Ende September werden an monatlich vier Terminen weitere Mittel bereitgestellt. Die Länder reichen die ausgezahlten Mittel an die antragsberechtigten Einrichtungen weiter. Zur ersten Auszahlung erklärte der Präsident des BAS, Frank Plate: "Das BAS hat in sehr kurzer Zeit mit Hochdruck ein schnelles und unbürokratisches Verwaltungsverfahren mit dem Ziel entwickelt, die Liquidität der Krankenhäuser und anderer Einrichtungen sicherzustellen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu unterstützen."
Unter www.bundesamtsozialesicherung.de stellt das BAS den Landesbehörden Anträge und wichtige Informationen für die Mittelanforderungen zur Verfügung.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht
über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-,
Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über
mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige
Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen
Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die
Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung,
die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die
Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.
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Quelle:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Pressemitteilung Nr. 3 / 2020 vom 8. April 2020
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Internet: www.bundesamtsozialesicherung.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2020
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