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KASSEN/852: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 18.01.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 03 - Kurznachrichten aus der KBV vom 18. Januar 2012


→  Regierung stellt Entwurf zum Patientenrechtegesetz vor
→  Studie beschreibt psychotherapeutische Versorgung in Deutschland
→  Neuer Flyer informiert über Online-Kommunikation in Arztpraxen
→  Deutsches Kinderschmerzzentrum soll Forschung vorantreiben
→  Sport auf Rezept in Niedersachsen
→  Medikamentenhilfe München: Bedürftige erhalten Arzneimittelrabatt
→  Geteiltes Echo zum geplanten Patientenrechtegesetz

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___Kompakt - Aus Berlin___

Regierung stellt Entwurf zum Patientenrechtegesetz vor

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) haben einen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz präsentiert. Darin werden alle Patientenrechte gebündelt und der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient gesetzlich festgeschrieben. Der Patient muss über alles, was seine Behandlung betrifft, umfassend aufgeklärt werden. Auch über Kosten, die seine Krankenkasse nicht übernimmt. Neben diesen Aufklärungspflichten, werden auch die Dokumentationspflichten geregelt: Die Patientenakte ist sorgfältig zu führen, der Patient darf Einsicht nehmen.

Besonders interessant dürfte der Abschnitt über Behandlungsfehler sein. Zu den Änderungen heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wörtlich: "Für bestimmte Fallgruppen wie den "groben" Behandlungsfehlern sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen. Dann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen." Bei einfachen Behandlungsfehlern bleibt es dabei, dass die Patienten den Fehler nachweisen müssen.

Die SPD, die Grünen und die Linke kritisierten den Entwurf, besonders den Umgang mit Behandlungsfehlern. Hier sieht die Opposition keine Verbesserung für die Patienten und erklärt, dass die Regelung für grobe Behandlungsfehler schon lange gelte. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Prof. Karl Lauterbach, bedauerte darüber hinaus, dass die Idee eines Entschädigungsfonds für Opfer von Behandlungsfehlern nicht aufgegriffen wurde. Der Gesetzentwurf erhielt von der Opposition das Urteil "Mogelpackung" (SPD), "Trostpflaster" (Grüne) und "Weiße Salbe, die den Patienten nicht hilft" (Linke).

(Pressemitteilung des BMG, 16. Januar, Ärzte Zeitung, 16. Januar und 17. Januar; Süddeutsche Zeitung, 16. Januar)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___

Studie beschreibt psychotherapeutische Versorgung in Deutschland

Die ambulante Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Störungen kann von einer besseren Strukturierung profitieren. Dies belegt eine Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Ruprecht-Karls Universität Heidelberg im Auftrag der KBV. In dem Gutachten beschreiben die Autoren die verschiedenen Formen der ambulanten psychosomatischen/psychotherapeutischen Versorgung und ihrer Effizienz.

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, fasst die Ergebnisse zusammen: "Ein großer Teil der Patienten wird von somatisch tätigen Haus- und Fachärzten behandelt, das heißt in der psychosomatischen Grundversorgung. Für eine zielgerichtete Versorgung der Patienten und um die Verzahnung zu verbessern, brauchen wir ein vernetztes Versorgungsangebot und ein niederschwelliges psychosomatisch/psychotherapeutisches Angebot. Darüber hinaus gilt es, Aufklärungsarbeit zu leisten, um mangelnde Kenntnis und Motivation des Patienten und Stigmatisierungsangst im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung zu begegnen", sagte Köhler.

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Rainer Richter, unterstützt die Forderungen: "Patienten benötigen eine schnellere und evidenzbasierte Behandlung von psychischen Krankheiten."

(Pressemitteilung der KBV, 16. Januar; Pressemitteilung der BPtK, 16. Januar)


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Neuer Flyer informiert über Online-Kommunikation in Arztpraxen

"Sicher vernetzt mit KV-SafeNet" heißt ein neuer Flyer, mit dem die KBV Ärzten und Psychotherapeuten praktische Tipps zur sicheren Online-Kommunikation gibt. So profitieren Niedergelassene von KV-SafeNet* als Teil einer hochmodernen Infrastruktur für den elektronischen Austausch von vertraulichen Daten. KV-SafeNet* gewährleistet höchste Sicherheit und wird deshalb auch von Landesdatenschützern für die Kommunikation von Sozialdaten empfohlen. Über 20.000 Ärzte und Psychotherapeuten nutzen KV-SafeNet* bereits. Der Flyer kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

(Pressemitteilung der KBV, 12. Januar)


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Deutsches Kinderschmerzzentrum soll Forschung vorantreiben

Im nordrhein-westfälischen Datteln hat das Deutsche Kinderschmerzzentrum seine Arbeit aufgenommen. Neben der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Schmerzen liegt der Schwerpunkt auf der Erforschung und Qualitätssicherung der Schmerztherapie bei Kindern. Betreiber des Zentrums ist die Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten/Herdecke. "Von den zukünftigen Forschungsergebnissen dieser Einrichtung profitiert die gesamte ambulante Versorgung", sagte der zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe, Dr. Gerhard Nordmann.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 16. Januar)


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Sport auf Rezept in Niedersachsen

In Niedersachsen haben Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Ärztekammer das Präventionsprojekt "Rezept für Bewegung" gestartet. Auf einem speziellen Formular können Ärzte ihren Patienten sportliche Betätigung in einer vom Deutschen Olympischen Sportbund zertifizierten Sportgruppe verschreiben. Nach der Kursteilnahme reichen die Patienten das Rezept bei ihren Krankenkassen ein, die den Kurs finanziell fördern können.

(Pressemitteilung der KV Niedersachsen, 18. Januar)


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Medikamentenhilfe München: Bedürftige erhalten Arzneimittelrabatt

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat mit weiteren Kooperationspartnern das Projekt "Medikamentenhilfe München" vorgestellt. Demnach können Münchner mit geringem Einkommen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig billiger erwerben. 21 Apotheken gewähren ihnen einen Rabatt von mindestens 20 Prozent auf den Verkaufspreis. Eine Voraussetzung hierfür ist allerdings das sogenannte grüne Rezept, das von Ärzten ausgestellt werden muss. Neben der finanziellen Entlastung Bedürftiger soll das Projekt dazu dienen, die Selbstmedikation einzudämmen.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 11. Januar)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___

Geteiltes Echo zum geplanten Patientenrechtegesetz

Im Unterschied zu den Oppositionsparteien, begrüßen die Krankenkassen und die Ärzteschaft den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz. Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) äußerten sich positiv. Der AOK-Bundesverband hingegen sieht keinen deutlichen Fortschritt für den Patientenschutz.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, nahm ebenfalls Stellung: "Wir sehen in dem gegenwärtigen Gesetzentwurf auf den ersten Blick eine Einlösung des Versprechens, dieses Gesetz nicht gegen die Ärzte zu formulieren." Er forderte weiter, dass von Juristen geprüft werden müsse, was genau ein grober Behandlungsfehler sei.

Der Hartmannbund beurteilte den Entwurf positiv und sprach sich gegen eine generelle Beweislastumkehr aus. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bunds, Dr. Dirk Heinrich, forderte, die Kassen mehr in die Pflicht zu nehmen und auch bei ihnen eine Beweislastumkehr einzuführen. Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fehlt in dem Entwurf ein Recht auf rechtzeitige Behandlung, sprich kurze Wartezeiten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich, wie die Patientenorganisationen auch, enttäuscht von dem Gesetz: "Es gießt lediglich bestehendes Richterrecht in Gesetzesform", kritisierte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen.

(Gemeinsame Pressemitteilung
des Verbraucherzentrale Bundesverbands, 17. Januar,
des GKV-Spitzenverbands, 15. Januar,
des vdek, 16. Januar,
des PKV, 14. Januar,
des AOK-Bundesverbands, 17. Januar,
der BÄK, 17. Januar,
des Hartmannbunds, 17. Januar,
des NAV-Virchow-Bunds, 16. Januar und
der BPtK, 17. Januar)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 03 vom 18. Januar 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012