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KASSEN/985: Versichertenkarten bleiben gültig! (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013

Schluss mit den Fehlinformationen: die alte Krankenversichertenkarte bleibt gültig - der Nachweis der Versicherung muss nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen



Die Krankenkassen verstärken seit einigen Wochen den Druck auf die Versicherten, fordern sie auf, Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte einzuschicken und behaupten, ab dem 1.1.2014 würden die alten Versicherungskarten ihre Gültigkeit verlieren. Selbst dann, wenn eine längere Gültigkeitsdauer auf den Karten aufgedruckt ist, würden diese ungültig. Leider übernehmen viele Zeitungen die Desinformationskampagne der Krankenkassen ungeprüft.

Still und heimlich ist zum 1. Oktober 2013 die Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte geändert worden. Ab dem 1.1.2014 gilt "grundsätzlich" "die elektronische Gesundheitskarte" als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen. Aber auch die alte Karte dient weiterhin als Nachweis des Versichertenstatus. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, wie auch deren Pressesprecher, Roland Stahl, haben dies mehrfach betont und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, die hervorgerufenen Irritationen durch eine Richtigstellung zu beseitigen. Dies ist leider noch immer nicht erfolgt.

Selbst wenn die alte Versichertenkarte abgelaufen ist, kann weiterhin das Ersatzverfahren in Anspruch genommen werden. Die Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten auf Anforderung einen schriftlichen Versichertennachweis erstellen, aufgrund dessen die ärztlichen Leistungen abgerechnet werden können.

Im Übrigen funktioniert auch die online-Anbindung der Arztpraxen an die Server bei den Krankenkassen noch nicht. Folglich ist es auch nicht möglich, alte Karten beim Einlesen in der Arztpraxis ungültig zu machen. Die Ärzte leisten Widerstand gegen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das die Arztpraxen zu Außenstellen der Krankenkassen macht. Die Tests für diese Anwendung werden allenfalls im Laufe des Jahres 2014 aufgenommen werden können.

Wir bleiben bei unserer Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte, die dazu dient, Gesundheitsdaten auf zentralen Servern verfügbar zu machen. Kein Foto für die elektronische Gesundheitskarte!

gez. Wolfgang Linder, Elke Steven
(für die AG Gesundheit im Grundrechtekomitee)

Siehe auch:
http://www.grundrechtekomitee.de/taxonomy/term/24

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11, 50670 Köln
Telefon 0221 97269 -30; Fax -31
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2013