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MELDUNG/073: Neuer "Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche" vereinbart (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Dienstag, 6. Juli 2010

Drogenbeauftragte und Tankstellenverbände vereinbaren neuen "Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche"

Tankstellen erreichen Jugendschutzziele


Zusammen mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hat die Tankstellen-Branche heute ihren überarbeiteten Aktionsplan zum Jugendschutz an der Tankstelle vorgestellt. Mit der Fortschreibung der vor einem Jahr unterschriebenen Selbstverpflichtung setzt sich die Branche bis zum Jahr 2011 neue, quantifizierte Ziele zur konsequenten Einhaltung des Jugendschutzes beim Alkoholverkauf an Tankstellen. Zugleich ziehen die Vertreter der Tankstellenverbände, Dr. Peter Blauwhoff (MWV) und Karl-Friedrich Lihra (BTG) eine Bilanz über die praktische Umsetzung des bisherigen Aktionsplans.

"Der Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche hat in den letzten 15 Monaten gezeigt, wie ein erfolgreiches Instrument zum Schutz der Jugend etabliert werden kann. Unsere Branche hat die Herausforderungen angenommen, die der Verkauf von alkoholischen Getränken im Tankstellenshop darstellt und sich ihrer Verantwortung gestellt. Durch das umfangreiche Maßnahmenpaket des Aktionsplans stehen wir unseren Mitarbeitern an den Tankstellen unterstützend zur Seite", so Dr. Peter Blauwhoff, Vorstandsvorsitzender des Mineralölwirtschaftsverbandes e. V. (MWV).

Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans erklärt hierzu: "Der Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche ist ein großer Erfolg für den Jugendschutz. Mit diesem Programm wird deutschlandweit mit verbindlichen, klar festgelegten Zielen im Bereich des Jugendschutzes gearbeitet. Dabei wurden im letzten Jahr die gestreckten Ziele nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen: Anstelle der 15.000 geplanten Schulungen, absolvierten 25.000 Tankstellenmitarbeiter erfolgreich eine Jugendschutzschulung. Als Drogenbeauftragte möchte ich dieses beispielhafte Engagement der Tankstellenbranche deutlich hervorheben. Das Engagement ist auch nachhaltig, denn mit der heutigen Vereinbarung geben wir weitere neue Ziele für 2010 und 2011 vor: Wenn es bis 2011 gelingt, dass über 80 % der Tankstellen mit unterstützenden Hinweisschildern ausgestattet sind, 40 % der Kassensysteme die Jugendschutzfunktion aufweisen und 50.000 weitere Tankstellenmitarbeiter Schulungszertifikate erworben haben, sind wir auf einem guten Weg für den Jugendschutz in Deutschland. Denn im Gegensatz zu einzelnen Nachtverkaufsverboten kommt der Aktionsplan bundesweit und rund um die Uhr zur Geltung."

Karl-Friedrich Lihra, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e. V. (BTG) betont: "Pauschale Verkaufsverbote haben in unseren Augen wenig Sinn. Statt ordnungspolitischer Maßnahmen setzen wir auf Eigenverantwortung und haben mit dem Aktionsplan ein sinnvolles Instrument geschaffen. Wichtig für die Kollegen an der Tankstelle sind ganz konkrete Handlungsempfehlungen wie der Jugendschutz vor Ort umgesetzt werden kann."

Der Aktionsplan umfasst fünf Module:

In einem umfassenden Verhaltenskodex bekennt sich die Tankstellenbranche zu ihrer Verantwortung zum Schutz der Jugend und unterstreicht die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur strikten Einhaltung der bestehenden Gesetze.

Den Tankstellen wird mit der "Schulungsinitiative SchuJu" ein online-basiertes Schulungsinstrument zur Wissensüberprüfung vor Ort an die Hand gegeben. Dadurch wird das Tankstellenpersonal informiert, für welche alkoholischen Getränke welche Altersgrenzen gelten und wie es sich uneinsichtigen Kunden gegenüber verhalten kann.

Das Kassenpersonal wird angehalten, auch den Ausweis junger Erwachsener bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren zu kontrollieren. Um die Akzeptanz für diese Maßnahmen bei den Kunden zu erhöhen, sieht ein weiteres Modul des Aktionsplans an 80 % der Tankstellen bis Ende 2011 zusätzliche Verbesserungen in der Kommunikation im Kassenbereich vor.

Damit das Tankstellenpersonal auch bei lebhaftem Betrieb den Überblick behalten kann, sollen im Rahmen der zweiten Maßnahme bis Ende 2011 bei rund 40 % der Stationen im deutschen Tankstellennetz elektronische Warnhinweise in die Kassen eingebaut werden, die beim Einscannen alkoholischer Getränke automatisch die Alterbegrenzung anzeigen.

In einem weiteren Modul wird der besonderen Situation einzelner Tankstellen Rechnung getragen, die sich im Umfeld sozialer Brennpunkte befinden. In lokalen Netzwerken sollen in Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden sowie Mitbewerbern aus dem Einzelhandel vor Ort Lösungen zum Jugendschutz gefunden werden, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.mwv.de
www.drogenbeauftragte.de


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010