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MELDUNG/374: Kinderwunsch bei ungewollter Kinderlosigkeit für alle möglich machen (BMG)


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Berlin, 29. Juni 2012

Kinderwunsch bei ungewollter Kinderlosigkeit für alle möglich machen



Der einstimmige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kostenübernahme für Behandlungsmaßnahmen bei ungewollter Kinderlosigkeit wird von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB), begrüßt.

Dazu erklärt Wolfgang Zöller:

"Ich begrüße die 'Saarbrücker Erklärung' der Gesundheitsministerkonferenz, die darauf abzielt, dass ungewollt kinderlose Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, künftig nur noch 25 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Denn aufgrund der Gesundheitsreform 2004 können sich viele Paare eine künstliche Befruchtung nicht mehr leisten: seitdem übernehmen die Krankenkassen nur noch maximal 50 Prozent der Kosten - für drei Behandlungen.

Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, ein Kind zu bekommen. Doch vielen Paaren in Deutschland bleibt der Wunsch nach einem eigenen Kind verwehrt, was für die Paare großes Leid bedeutet. Deshalb habe ich in meinem Bericht an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder eine einheitliche flächendeckende Regelung gefordert, wie Paare, Krankenkassen und die Gesellschaft die anfallenden Kosten teilen können. Mit dem einstimmigen Beschluss aus Saarbrücken sind wir einer Lösung nähergekommen. Ich fordere nun alle Beteiligten auf, konstruktiv an einer praktikablen und schnellen Umsetzung mitzuarbeiten."

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Quelle:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 3 vom 29.06.2012
Bundesministerium für Gesundheit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012