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MELDUNG/522: Südwest-Ärzte fordern Erhaltung der Tarifpluralität (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 28.11.2013

Südwest-Ärzte fordern Erhaltung der Tarifpluralität

Entschließungen der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg



Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am Samstag (23. November) u.a. nachstehende Entschließungen gefasst:

Tarifpluralität uneingeschränkt erhalten

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die zukünftige Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, die inzwischen bereits seit über einem Jahrzehnt gelebte und bewährte Realität der Tarifpluralität uneingeschränkt zu erhalten und nicht durch Gesetz einzuschränken. Die Herbeiführung der Tarifeinheit durch Gesetz würde einen nicht gerechtfertigten Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG darstellen. AKW Gundremmingen

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert das bayerische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium auf, den Antrag der Kernkraftwerksbetreiber des Atomkraftwerks Gundremmingen auf eine Leistungserhöhung der Siedewasserreaktoren abzulehnen. Grundsätzliche Änderung der PEPP-Systematik nötig

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die nächste Bundesregierung auf, in den angekündigten Überarbeitungsprozess des PEPP (Pauschaliertes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik) die Träger der Selbstverwaltung und die Fachgesellschaften und Verbände einzubeziehen.

Einheitliche Notfalldienstordnung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird beauftragt, einen Entwurf für eine einheitliche Notfalldienstordnung für ganz Baden-Württemberg vorzulegen, damit in Baden-Württemberg sämtliche Privatärzte zu identischen Bedingungen in den organisierten Notfalldienst eingebunden werden können.

Ärztliche Tätigkeit in der Berufsordnung den jetzigen Verhältnissen anpassen

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg stellt mit Befremden fest, dass das Befreiungsrecht von der Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zunehmend von der DRV restriktiver ausgelegt wird. Ärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten werden zunehmend nicht nur zum Heilen von Krankheiten benötigt, sondern in einer arbeitsteiligen Welt auch für die Unterstützungsprozesse im Gesundheitswesen.

Fortbildungsordnung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gebeten, die in der Anlage zu § 4 der Fortbildungsordnung abgebildeten Zeitrelationen für die Fortbildungseinheit im Vergleich zu anderen freien Berufen einer Überprüfung zu unterziehen und der nächsten Vertreterversammlung zu berichten und ggf. einen Änderungsvorschlag vorzulegen.


Die Entschließungen im Volltext finden Sie unter:
www.aerztekammer-bw.de/40presse

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Leiter: Dr. med. Oliver Erens
Jahnstr. 38a, 70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
E-Mail: presse@aerztekammer-bw.de
Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2013