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MELDUNG/545: ver.di fordert Übernahme der Hebammenversicherung durch öffentliche Versicherer (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Februar 2014

ver.di fordert Übernahme der Hebammenversicherung durch öffentliche Versicherer



Berlin, 21.02.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert eine Übernahme der Hebammenversicherung durch die öffentlichen Versicherer in Deutschland.

"Die politischen Akteure auf Bundes- und auf Landesebene sind gefordert, schnelle Lösungen zu entwickeln, um dieser gesellschaftspolitisch unwürdigen Diskussion um eine Versicherung der Hebammen ein schnelles Ende zu setzen", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Beate Mensch. ver.di kritisiere, dass sich die privaten Versicherer offensichtlich aus dem Bereich der Hebammenhaftpflichtversicherung zurückziehen wollen und damit das Ende der freien Geburtshelferinnen einleiten würden. Dieses sei ein fatales Signal, erklärte die Gewerkschafterin. Hebammentätigkeit sei eine wichtige Dienstleistung, die zur Daseinsvorsorge gehöre und die Unterstützung quer durch alle politischen Ebenen erfordere. Es müsse schnellstens eine Lösung gefunden werden, die sowohl die Versicherung der Hebammen als auch der Geburtsstationen in Krankenhäuser in einem guten Rahmen ermögliche. Dazu seien insbesondere die öffentlichen Versicherer aufgerufen.

"Das Beispiel der Hebammenhaftpflichtversicherung macht deutlich, dass Versicherungen nicht nur nach einer Risikoabschätzung sowie guten Möglichkeiten für Aktionärsgewinne und Ausschüttungen betrachtet werden dürfen", so Beate Mensch weiter. "Wir haben in der Versicherungsbranche eine Säule der öffentlichen Versicherer, die gut aufgestellt sind und die Leistungen, die im öffentlichen Interesse stehen, übernehmen können." Der Staat müsse jetzt seinen Einfluss auf diese Versicherungen geltend machen.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.02.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2014