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MELDUNG/718: Medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 2. Dezember 2015

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich für die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber aus.


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bei ihrer jüngsten Zusammenkunft (am vergangenen Samstag, 28.11.2015) unter anderem mehrere Beschlüsse gefasst, mit denen die medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessert werden soll.

So wurde gefordert, dass so bald wie möglich die Voraussetzungen geschaffen werden, um für Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Ferner sollten landesweit einheitliche Standards für die ärztliche Untersuchung von Flüchtlingen bei der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen gelten, sowohl zum Ausschluss ansteckender Erkrankungen als auch zur Feststellung eines medizinischen Versorgungsbedarfes.

Die Delegierten drängten darauf, dass Untersuchungsbefunde nur dann an Dritte (Behörden, Einrichtungsbetreiber) weitergeleitet werden, soweit dafür gesetzliche Vorgaben bestehen, damit der ärztlichen Schweigepflicht und dem Schutz der Gesundheitsdaten Rechnung getragen wird. Im Übrigen sollte eine Mitteilung der Untersuchungsbefunde an den untersuchten Flüchtling erfolgen.

Außerdem sprachen sich die gewählten Vertreter der rund 65.000 baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte gegen die Verabschiedung des zweiten Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetzes aus. Sie befürworteten zudem ein Konzept zur Einrichtung eines medizinischen Behandlungsraumes in jeder größeren Gemeinschafts-Unterkunft mit festen Sprechzeiten und festen Sprechstundenvergütungen. Die Landesregierung und die Kommunen wurden aufgefordert, in Anbetracht der Flüchtlingskrise den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken.

In weiteren Beschlüssen widmete sich die Vertreterversammlung der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte, der Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes, der Investitionskostenfinanzierung in Krankenhäusern, den neuen akademischen Gesundheitsberufen, der Kenntnisprüfung ausländischer Ärzte, dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie der Einführung des neuen Pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik.

Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind im Volltext im Internetauftritt der Kammer nachzulesen:
www.ärztekammer-bw.de


Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 3. Dezember 2015
Ärztliche Pressestelle
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Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
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Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2015

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