Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/784: Psychiatrie-Finanzierung - Reform bleibt auf halbem Wege stecken (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. November 2016

Psychiatrie-Finanzierung: Reform bleibt auf halbem Wege stecken

ver.di kritisiert Schlupflöcher für Personalvorgaben


Die angestrebte Reform der Psychiatrie-Versorgung und -Vergütung bleibt aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) "auf halbem Wege stecken". Heftige Kritik übt ver.di an den Ausnahme- und Übergangsregelungen bei den Personalvorgaben, die jetzt schon vorbereitet werden. "Eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen braucht eine verbindliche, am Bedarf orientierte Personalausstattung", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Wer jetzt schon die Ausnahmen von den verbindlichen Vorgaben auf den Weg bringt, hat nicht verstanden, wie eng die Personalausstattung mit der Versorgungsqualität zusammenhängt. Die Beschäftigten sind auch nicht länger bereit, durch die tägliche Arbeitshetze ihre eigene Gesundheit zu ruinieren", betonte Bühler. Der Deutsche Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstagabend (10. November 2016) mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) in der zweiten und dritten Lesung.

Die Entwicklung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis 2020 sei ein Schritt in die richtige Richtung. Zu befürchten sei jedoch, dass die Kliniken wenige Anstrengungen unternehmen werden, diese Vorgaben zu erfüllen, wenn jetzt schon klar sei, dass diese auch unterlaufen werden dürfen. Schon jetzt würden die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) nicht erfüllt. Beim Pflegepersonal sei die Ausstattung besonders schlecht. "So wird man junge Menschen nicht für die Gesundheitsberufe begeistern", sagte Bühler. "Das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel ist, die Arbeitsbedingungen in den psychiatrischen Kliniken und Abteilungen zügig zu verbessern. Es darf nicht sein, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten durch Personalmangel gefährdet wird", sagte Bühler.

ver.di begrüßt, dass die Kliniken den Krankenkassen in den nächsten drei Jahren die Einhaltung der Psych-PV nachweisen müssen. Versichertengelder, die für Personal vorgesehen sind, müssen auch für Personal eingesetzt werden. In der Vergangenheit waren oftmals die von den Kassen finanzierten Betriebsmittel als Ersatz für unzureichende Investitionen der Länder zweckentfremdet worden.

*

Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 10. November 2016
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang