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MELDUNG/819: Zur Verabschiedung des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (Pro Generika)


Pro Generika e. V. - 09. März 2017

Verabschiedung Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

AMVSG: Keine Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit


Berlin - Heute [09.03.2017] steht die Verabschiedung des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) auf der Agenda des Deutschen Bundestags. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

"Mit dem AMVSG wird der Preis- und Kostendruck, der ohnehin bereits auf Generika lastet, weiter verstärkt. Der Kostendruck ist jedoch eine bei Experten längst anerkannte Ursache für das Auftreten von Arzneimittelengpässen. Das AMVSG verfehlt hier klar das Ziel, Engpässen ursächlich zu begegnen und Leitplanken für Versorgungssicherheit einzuziehen."

• Drei konkrete Beispiele:

- Einführung von Rabattverträgen für Krebsmedikamente: Arzneimittel zur Krebsbekämpfung sollen jetzt ebenfalls dem Rabattvertragsregime unterworfen werden, obgleich hier viele Risiken für die Versorgung zusammen kommen. Bereits heute gibt es für einige lebensrettende onkologische Generika nur noch wenige Hersteller. Die realen Erstattungspreise sind bereits extrem niedrig. Demgegenüber ist aber die Herstellung von Krebsmedikamenten äußerst aufwendig, zudem sind sie zeitlich nur begrenzt lagerfähig. Die Konsequenz: Lieferengpässe bei einzelnen Herstellern werden hier schnell zu echten Versorgungsengpässen. Diese Neuregelung ist damit nicht versorgungssicher.

- Verzicht auf die Mehrfachvergabe bei Generika-Rabattverträgen: Zwar soll das Gesetz Unternehmen, die an Rabattverträgen teilnehmen, etwas mehr Planungssicherheit geben, um die benötigten Medikamente vor dem Lieferbeginn herstellen und Lagerbestände aufzubauen zu können. Eine sinnvolle Regelung; insgesamt aber verfehlt das AMVSG klar das Ziel, Engpässen ursächlich etwas entgegenzusetzen, indem z. B. die Verantwortung für die Versorgung auf mehrere Schultern verteilt würde. Engpässe entstehen nicht nur am Anfang, sondern vor allem während der zweijährigen Laufzeit der Rabattverträge. Durch einen ergänzenden Halbsatz im Gesetz hätte verhindert werden können, dass selbst bei versorgungskritischen Arzneimitteln wie Antibiotika, Antiepileptika und HIV-Medikamenten die gesamte Verantwortung für die Patientenversorgung einer Krankenkasse von einem einzelnen Unternehmen geschultert werden muss - mit allen damit verbundenen Risiken bei Lieferausfällen.

- Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022: Das Preismoratorium zementiert die Arzneimittelpreise auf dem Niveau des Sommers 2009. Schon die globale Preisentwicklung für Arzneimittelwirkstoffe richtet sich jedoch nicht nach der deutschen Sozialgesetzgebung. Viele Wirkstoffe sind auf dem Weltmarkt zu dem Preisniveau von 2009 nicht zu beziehen. Folge: Unternehmen müssen ihr Produktportfolio weiter verschlanken. Medikamente, Darreichungsformen oder bestimmte Wirkstärken, deren Herstellung für Unternehmen nicht länger wirtschaftlich ist, müssen aussortiert werden - eine weiter steigende Marktverengung ist die Folge.

"Unter dem Strich wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz seinem Namen nicht gerecht. Es verfehlt das Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken", so Bretthauer abschließend.


Kontakt:
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
E-Mail: info@progenerika.de

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Quelle:
Pro Generika e.V.
Pressemitteilung vom 09. März 2017
Unter den Linden 32-34, D-10117 Berlin
Telefon: 030 / 816 16 09-0, Fax: 030 / 816 16 09-11
E-Mail: www.info@progenerika.de
Internet: www.progenerika.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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