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MELDUNG/905: Ende des Verbots von Online-Sprechstunden gefordert (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 7. Mai 2018

vdek fordert Ende des Verbots von Online-Sprechstunden


Berlin - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ruft die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Erfurt dazu auf, das sogenannte Fernbehandlungsverbot für Ärzte zu kippen. Online-, Video- und Telefonsprechstunden müssten künftig bundesweit auch ohne vorherigen Praxisbesuch möglich sein. Dies sei ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung in der ambulanten Versorgung. "Viele medizinische Probleme können qualifiziert und sicher per Videochat oder Telefon abgeklärt werden. Für die Versicherten bedeutet das: Wartezeiten und Anfahrtswege entfallen. Damit können Fernbehandlungen zu einer merklichen Verbesserung und Modernisierung der Versorgung führen", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Bislang sind Telefon-, Video- und Onlinesprechstunden nur erlaubt, wenn die Patienten die Arztpraxis zuvor bereits aufgesucht haben. Dies sieht die Musterberufsordnung für Ärzte vor.

Elsner unterstrich, dass bei Fernbehandlungen immer der behandelnde Arzt mit seiner Expertise entscheide, ob die Fernbehandlung ausreiche. In Zweifelsfällen hätten Ärzte immer die Möglichkeit, ihren Patienten in die Praxis zu bestellen oder zu einem Kollegen zu schicken.

Bereits seit Längerem wächst auch in der Ärzteschaft die Bereitschaft, das Fernverhandlungsverbot aufzuheben. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte Mitte April 2018 beschlossen, das Verbot voraussichtlich im Sommer abzuschaffen. Ebenfalls seit Mitte April 2018 läuft ein Modellprojekt zur Fernbehandlung, an dem sich neben den Ersatzkassen u. a. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg beteiligt.

Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich, dass die Abschaffung des Fernbehandlungsverbots nur ein erster Schritt zu mehr Digitalisierung in der ambulanten Versorgung sein kann. Elsner: "Wenn der Arzt Diagnosen per Telefon oder Video stellt, müssen zeitnah auch das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt werden. Hier ist die gemeinsame Selbstverwaltung gefordert, die nötigen Schritte einzuleiten." Zudem sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen einen elektronischen Terminservice einrichten, über den Versicherte Sprechstundentermine bei einem Facharzt direkt buchen können.


Der Deutsche Ärztetag ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Die 121. Auflage der Tagung findet vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt statt.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 7. Mai 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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