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MELDUNG/961: Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung - weiteres Modellprojekt genehmigt (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 21. November 2018

Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung:

Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigt weiteres Modellprojekt


Stuttgart, 21.11.2018. Künftig dürfen baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte in einem weiteren Modellprojekt Patienten ohne Präsenzkontakt aus dem Südwesten fernbehandeln. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Es basiert auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg. Damit sind im Südwesten inzwischen sieben Modellprojekte am Start, bei denen die verfasste Ärzteschaft durch das Genehmigungsverfahren die Einhaltung berufsrechtlicher Belange im Sinne des Patientenschutzes überprüft hat.

Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung durch Smart Health

Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt der Smart Health Heidelberg GmbH bietet eine Einschätzung von Hautproblemen durch einen deutschen Hautfacharzt auf Selbstzahlerbasis. Die zugrundeliegende Software wurde in Zusammenarbeit von Ärzten und Wissenschaftlern des Deutschen Krebsforschungszentrums, des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen sowie der Universitäts-Hautklinik Heidelberg konzipiert. Der Hautbefund kann dabei sowohl über die App "AppDoc" (Android & iOS) sowie über ein online-Formular zur Beurteilung eingeschickt werden. Innerhalb von 48 Stunden erhält der Einsender eine qualifizierte ärztliche Erstmeinung.

Wie für alle bisher genehmigten Modelle ist auch für Smart Health Heidelberg GmbH eine begleitende unabhängige wissenschaftliche Evaluation verpflichtend. Mit ihrer Hilfe wird kontinuierlich geprüft, ob Patienten auch bei der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird.

Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever, betont: "Wir prüfen jedes Modellprojekt auf Herz und Nieren; unsere Genehmigungspraxis bewährt sich und beugt Wildwuchs in diesem Bereich vor, nicht zuletzt, um die Patienten- und Datensicherheit auch bei dieser neuen Form der Behandlung zu gewährleisten. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und, wenn nötig, eine Therapie vorschlagen und einleiten."


Hintergrund
Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg - bundesweit bis heute einmalig - ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Bis dahin hatte die ärztliche Berufsordnung die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte.

Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der Teleclinic GmbH aus München getragen wird. - Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. - Im Februar 2018 erhielten das Justizministerium Baden-Württemberg und der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY die Genehmigung, in Modellprojekten die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung anzubieten. - Im Mai 2018 erhielten das Münchener Startup Minxli sowie der deutsche Ableger der online-Arztpraxis DrEd entsprechende Genehmigungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Es ist davon auszugehen, dass in Bälde weitere Anbieter von potenziellen Modellprojekten ihre Genehmigungsanträge bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg einreichen werden. Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 die (Muster-) Berufsordnung für Ärzte geändert, um künftig die ausschließliche Fernbehandlung zu ermöglichen. Der nächste Schritt ist die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern, die bislang noch keine entsprechende Regelung verabschiedet hatten. Auf die geltende Regelung in der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat der Beschluss des Deutschen Ärztetags 2018 derzeit keinen Einfluss.

Ausführliche Informationen zu allen Modellprojekten sind zu finden unter:
http://www.ärztekammer-bw.de/40presse/03fernbehandlung

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Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 21. November 2018
Ärztliche Pressestelle
Jahnstraße 38a, D-70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
E-Mail: presse@aerztekammer-bw.de
Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2018

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