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MELDUNG/983: DAK-Gesundheit fordert Reform der Pflegeversicherung (DAK-Gesundheit)


DAK-Gesundheit - 29. März 2019

DAK-Gesundheit fordert Reform der Pflegeversicherung

Verwaltungsrat beschließt Resolution zur solidarischen Neuausrichtung


Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Das oberste Gremium der Kasse hat auf seiner Sitzung am 28. März eine entsprechende Resolution verabschiedet. Die Kernforderung ist eine Entlastung Pflegebedürftiger und deren Familien, indem der Eigenanteil für die Pflege künftig begrenzt wird. Alle weiteren Kosten soll die Pflegeversicherung übernehmen. Bisher ist es umgekehrt - dies führt zu großen finanziellen Belastungen, die viele Menschen nicht mehr tragen können. Zur Finanzierung fordert der DAK-Verwaltungsrat einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln.

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1994 unter anderem mit dem Ziel eingeführt, die Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu verringern - nicht mehr als 20 Prozent der Pflegeheim-Bewohner sollten darauf zurückgreifen müssen. Mittlerweile sind es rund 30 Prozent. Obwohl es 2017 aufgrund der Pflegestärkungsgesetze einen leichten Rückgang gab, geht der Trend wieder weiter nach oben. "Pflegebedürftige sind einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt. Sie kennen die Höhe ihrer künftigen Eigenanteile nicht und es ist unklar, wie lange sie diese zahlen müssen", sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. "Der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch, mit dem der Anteil der Versicherten gedeckelt wird, würde den Betroffenen mehr finanzielle Sicherheit geben. Nur so können wir verhindern, dass Pflegebedürftigkeit für immer mehr Menschen in der Fürsorgefalle endet."

Eine Deckelung der Eigenanteile wäre mit einem finanziellen Mehraufwand für die Pflegeversicherung verbunden. "Wir fordern deshalb einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss von zehn Prozent der Leistungsausgaben bis 2025.", sagt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Anteil könne bis dahin schrittweise gesteigert werden. Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des DAK-Versichertenparlaments, ergänzt: "Aufgrund der demographischen Entwicklung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen entsteht eine Ausgabendynamik, die wir abfedern müssen. Deshalb sollte der Steuerzuschuss bis 2045 auf bis zu 25 Prozent der Ausgaben gesteigert werden." Auch die gesetzliche Rentenversicherung erhalte erhebliche Steuermittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben.


Informationen zur Arbeit des Verwaltungsrats und seinen Beschlüssen gibt es im Internet:
www.dak.de/verwaltungsrat

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Quelle:
DAK-Gesundheit - Zentrale
Pressemitteilung vom 29. März 2019
Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Telefon: 040/239 60
Internet: http://www.dak.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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